Druck und Lieferung von Fahrausweisen, Fahrausweispapier und Kundenkarten an Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stralauer Platz 29
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck und Lieferung von Fahrausweisen, Fahrausweispapier und Kundenkarten an Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg
Druck und Lieferung von Fahrausweisen, Fahrausweispapier und Kundenkarten an Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg
Ziel dieser Ausschreibung war es, eine für die Herstellung von Fahrausweisen qualifizierte Druckerei mit der Produktion und Lieferung diverser VBB-Fahrausweise bzw. Fahrausweispapier (Blockfahrausweise, Rollenfahrausweise aus Karton- und Thermopapier) sowie Kundenkarten für verschiedene Vertriebswege der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hausham
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangaben unter ll.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert des Angebots zur Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.