Fachverfahren Gesundheitsberichterstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_005_SenWGPG I
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Fachverfahren Gesundheitsberichterstattung
Mit den ausgeschriebenen Leistungen soll ein neues IT-Fachverfahren für die GBE implementiert und betrieben werden, das die bisher auf individuellen Datenverarbeitungslösungen beruhenden Arbeitsschritte ersetzt und digitalisiert. Der Auftragnehmer soll das IT-System im agilen Vorgehen auf die Bedürfnisse der SenWGP anpassen. Das System muss in die IT-Infrastruktur des Landes Berlins integrierbar sein und die Arbeitsabläufe der Gesundheitsberichterstattung unterstützen, im Besonderen die Verfahren zur Dateneingabe und -erhebung, Import von Daten durch Datenlieferungen via Schnittstelle, der Verarbeitung der Daten, der Aufbereitung für die Veröffentlichung und die Veröffentlichung der Daten selbst. Das IT-System soll nach Implementierung durch den Auftragnehmer in einer gesicherten Umgebung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben für die SenWGP betrieben werden, einschl. Administrations-, Wartungs-, Pflege-, und Support-Leistungen.
Berlin
Im Zuge des Projektes "Neues Fachverfahren GBE" wird auf der Basis der für die GBE definierten Prozesse die Einführung eines ganzheitlichen IT-Fachverfahrens angestrebt, das die bisher auf individuellen Datenverarbeitungslösungen beruhenden Arbeitsschritte ersetzt und digitalisiert. Das Projektziel ist die Beschaffung eines leistungsfähigen, sicheren und modernen IT-Fachverfahrens zur GBE, das den Vorgaben der IKT-Architektur des Landes Berlin, hierbei insbesondere den Sicherheits- und Datenschutzanforderungen entspricht, sowie der Fachverfahrensbetrieb in einer sicheren Cloud-Umgebung und die kontinuierliche Pflege des beschafften IT-Fachverfahrens.
Das IT-Fachverfahren soll Gesundheitsdaten aus verschiedenen internen und externen Quellen erheben, verarbeiten, aufbereiten und veröffentlichen. Das Kernsystem soll aus vier Systembestandteilen für
(i) den Dateneingang,
(ii) die Datenverarbeitung und Aufbereitung nach erfolgreichem Dateneingang,
(iii) die Vorbereitung der Daten zur Veröffentlichung und für
(iv) die Bereitstellung von Geodaten bestehen.
Dazu wird neben dem Kernsystem für die externen Datenlieferanten eine Datenerhebungsplattform sowie für externe Nutzende eine Veröffentlichungsplattform benötigt, die neben den aufbereiteten Berichten auch die Geodaten bereitstellen soll. Ein unterstützendes Datenbankmanagementsystem dient zur Vorhaltung der einzelnen Datenbanken für die entsprechenden Aufgaben aus den skizzierten Prozessschritten. Es werden die Daten aus den Datenlieferungen, die Daten aus der Datenaufbereitung und die Daten zur Veröffentlichung jeweils in eigenständige Datenbanken persistiert. Das benötigte Datenbankmanagementsystem muss fähig sein, mehrere voneinander getrennte Datenbanken zu verwalten und bereitzustellen. Die Datenerhebungsplattform und die Veröffentlichungsplattform sollen an das Kernsystem angebunden und über das Internet für externe Nutzende erreichbar sein. Die Gesamtheit der dargestellten Systembestandteile, Plattformen und Datenbankmanagementsystem bildet das „IT-System“. Seitens der SenWGP werden zunächst ca. 25 Mitarbeitende das IT-System nutzen. Das IT-System muss skalierbar sein. Die SenWGP wird ein SaaS-Modell nutzen, welches in einem Implementierungsprojekt basierend auf einem agilen Vorgehen auf ihre Bedürfnisse angepasst wird. Mehrere Softwarelösungen können hierbei zu einem IT-System, das die Anforderungen der SenWGP erfüllt, zusammengeführt werden. Das IT-System soll nach Durchführung des Implementierungsprojekts durch den Auftragnehmer in einer gesicherten Cloud-Umgebung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben für die SenWGP betrieben werden. Der Auftragnehmer hat alle hierzu erforderlichen Dienstleistungen (bspw. Betrieb, Administration, Pflege, Wartung) gegenüber der SenWGP zu verantworten. Der Auftragnehmer hat zudem die Verfügbarkeit des IT-Systems für die SenWGP zu gewährleisten. Zusätzlich ist ein Support im vertraglich zu vereinbarendem Umfang für leichte, Betriebsbehindernde sowie betriebsverhindernde Störungen bzw. Mängel für das IT-System durch den Auftragnehmer zu leisten. Das IT-System ist, abgesehen von dem Betrieb in der externen Cloud-Umgebung, im Einklang mit der IKT Architektur des Landes Berlin zu erstellen. Das IT-System muss zudem in die IKT-Infrastruktur des Landes Berlins integrierbar sein.
Leistungsanpassungen im Rahmen der Durchführung von Change Requests
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.evaco.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung stellt zugleich eine ex-post-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB dar. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrags endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Zu möglichen Rechtsbehelfen s. auch unten, Ziff. VI.4.3.).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]