Fachverfahren Gesundheitsberichterstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_005_SenWGPG I
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachverfahren Gesundheitsberichterstattung
Mit den ausgeschriebenen Leistungen soll ein neues IT-Fachverfahren für die GBE implementiert und betrieben werden, das die bisher auf individuellen Datenverarbeitungslösungen beruhenden Arbeitsschritte ersetzt und digitalisiert. Es sollen Standardlizenzen beschafft werden, die der Auftragnehmer im agilen Vorgehen auf die Bedürfnisse der SenWGPG anpasst. Das System muss in die IT-Infrastruktur des Landes Berlins integrierbar sein und die Arbeitsabläufe der Gesundheitsberichterstattung unterstützen, im Besonderen die Verfahren zur Dateneingabe und -erhebung, Import von Daten durch Datenlieferungen via Schnittstelle, der Verarbeitung der Daten, der Aufbereitung für die Veröffentlichung und die Veröffentlichung der Daten selbst. Das IT-System soll nach Implementierung durch den Auftragnehmer in einer gesicherten Umgebung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben für die SenWGPG betrieben werden, einschl. Administrations-, Wartungs-, Pflege-, und Support-Leistungen.
Im Zuge des Projektes "Neues Fachverfahren GBE" wird auf der Basis der für die GBE definierten Prozesse die Einführung eines ganzheitlichen IT-Fachverfahrens angestrebt, das die bisher auf individuellen
Datenverarbeitungslösungen beruhenden Arbeitsschritte ersetzt und digitalisiert.Das Projektziel ist die Beschaffung eines leistungsfähigen, sicheren und modernen IT-Fachverfahrens zur GBE, das den Vorgaben der IKT-Architektur des Landes Berlin, hierbei insbesondere den Sicherheits- und Datenschutzanforderungen entspricht, sowie der Fachverfahrensbetrieb in einer sicheren Cloud-Umgebung und die kontinuierliche Pflege des beschafften IT-Fachverfahrens.
Das IT-Fachverfahren soll Gesundheitsdaten aus verschiedenen internen und externen Quellen erheben, verarbeiten, aufbereiten und veröffentlichen. Das Kernsystem soll aus vier Systembestandteilen für
(i) den Dateneingang,
(ii) die Datenverarbeitung und Aufbereitung nach erfolgreichem Dateneingang,
(iii) die Vorbereitung der Daten zur Veröffentlichung und für
(iv) die Bereitstellung von Geodaten bestehen.
Dazu wird neben dem Kernsystem für die externen Datenlieferanten eine Datenerhebungsplattform sowie für externe Nutzende eine Veröffentlichungsplattform benötigt, die neben den aufbereiteten Berichten auch die Geodaten bereitstellen soll.Ein unterstützendes Datenbankmanagementsystem dient zur Vorhaltung der einzelnen Datenbanken für die entsprechenden Aufgaben aus den skizzierten Prozessschritten. Es werden die Daten aus den Datenlieferungen, die Daten aus der Datenaufbereitung und die Daten zur Veröffentlichung jeweils in eigenständige Datenbanken persistiert. Das benötigte Datenbankmanagementsystem muss fähig sein, mehrere voneinander getrennte Datenbanken zu verwalten und bereitzustellen.Die Datenerhebungsplattform und die Veröffentlichungsplattform sollen an das Kernsystem angebunden und über das Internet für externe Nutzende erreichbar sein. Die Gesamtheit der dargestellten Systembestandteile, Plattformen und Datenbankmanagementsystem bildet das „IT-System“.Seitens der SenWGPG werden zunächst ca. 25 Mitarbeitende das IT-System nutzen. Das IT-System muss skalierbar sein. Die SenWGPG zielt auf die Beschaffung von Standardsoftware bzw. Lizenzen ab, die in einem Implementierungsprojekt basierend auf einem agilen Vorgehen auf ihre Bedürfnisse angepasst wird. Mehrere Softwarelösungen können hierbei zu einem IT-System, das die Anforderungen der SenWGPG erfüllt, zusammengeführt werden. Das IT-System soll nach Durchführung des Implementierungsprojekts durch den Auftragnehmer in einer gesicherten Cloud-Umgebung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben für die SenWGPG betrieben werden. Der Auftragnehmer hat alle hierzu erforderlichen Dienstleistungen (bspw. Betrieb, Administration, Pflege, Wartung) gegenüber der SenWGPG zu verantworten. Der Auftragnehmer hat zudem die Verfügbarkeit des IT-Systems für die SenWGPG zu gewährleisten. Zusätzlich ist ein Support im vertraglich zu vereinbarendem Umfang für leichte, Betriebsbehindernde sowie betriebsverhindernde Störungen bzw. Mängel für das IT-System
durch den Auftragnehmer zu leisten. Das IT-System ist, abgesehen von dem Betrieb in der externen Cloud-Umgebung, im Einklang mit der IKT Architektur des Landes Berlin zu erstellen. Das IT-System muss zudem in die IKT-Infrastruktur des Landes Berlins integrierbar sein. Eine ausführliche Darstellung des Vorhabens ist in der Leistungsbeschreibung enthalten, die in der zweiten Verfahrensphase zur Verfügung gestellt wird. Mit den Verfahrensbedingungen zum Teilnahmewettbewerb stellt die SenWGPG bereits aus informatorischen Gründen eine Liste der funktionalen Anforderungen an das Vorhaben zur Verfügung.
Im Anschluss an die Eignungsprüfung wählt die SenWGPG maximal 7 Bewerber aus, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Auswahlentscheidung). Dabei können nur solche Bewerber ausgewählt werden, deren Eignung zuvor festgestellt wurde. Für die Auswahl der Bewerber und das Anfertigen eines Rankings wird die SenWGPG die von dem Bewerber als Nr. 1.-3. gekennzeichneten Referenzen (Referenzliste) nach Maßgabe der u. stehenden Wertungsmatrix mit Punkten bewerten.
Kriterien:
Die mit Bindestrich aufgeführten Voraussetzungen müssen in der jeweiligen Kategorie kumulativ erfüllt werden, mit Ausnahme der agilen Projektsteuerung / agilen Entwicklung. In jeder Kategorie kann ein Sonderpunkt erzielt
werden, wenn die Leistung mit agiler Projektsteuerung / agiler Entwicklung erbracht wurde.
Kategorie 1: Einführung einer modularen Berichterstattungs-Software: 6 Punkte
- mit Verarbeitung und Aufbereitung von Daten mit mindestens hohem Schutzbedarf'
- mit Einbindung eines Geoportals
- mit interaktiven Reports
- mit einer Datenaustauschplattform
- wenn mit agiler Projektsteuerung und / oder agiler Entwicklung +1 Sonderpunkt
Kategorie 2: Einführung einer modularen Berichterstattungs-Software: 4 Punkte
- mit Verarbeitung und Aufbereitung von Daten mit mindestens hohem Schutzbedarf'
- mit interaktiven Reports
- mit einer Datenaustauschplattform
- wenn mit agiler Projektsteuerung und / oder agiler Entwicklung +1 Sonderpunkt
Kategorie 3: Einführung einer Berichterstattungs-Software: 2 Punkte
- mit Aufbereitung von Daten
- wenn mit agiler Projektsteuerung und / oder agiler Entwicklung +1 Sonderpunkt
Die SenWGPG wird die Angabe der Bewerber prüfen und ggf. durch Kontaktaufnahme mit dem Referenzgeber verifizieren. Auf Basis dieser Punktwertung wird sodann eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Die SenWGPG fordert anschließend die sieben bestplatzierten Bewerber (maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl) auf, ein erstes indikatives Angebot abzugeben. Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Bei einem punktemäßigen Gleichstand mehrerer Bewerber und mehr als sieben geeigneten Bewerbern entscheidet unter den punktegleichen Bewerbern das Los. Für den Fall, dass ein oder mehrere der sieben bestplatzierten Bewerber im Zuge des weiteren Verfahrens auszuschließen sind (bspw. aufgrund nachträglich festgestellter Eignungsmängel), behält sich die SenWGPG jedoch vor, den/ die in der Reihenfolge nächstplatzierten Bewerber zu(r) Verhandlung(en) aufzufordern.
Leistungsanpassungen im Rahmen der Durchführung von Change Requests
Im Rahmen der Angebotsphase werden die Bieter mit den aussichtsreichsten Angeboten zu einer (teilweisen) Verifizierung ihrer Angebotsinhalte im Rahmen einer Teststellung eingeladen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt mit Abgabe dieser Eigenerklärung, dass er auf gesonderte Anforderung der SenWGPG seine Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird.
Soweit er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, eintragungspflichtig ist, erklärt der Wirtschaftsteilnehmer mit Abgabe dieser Eigenerklärung, dass er auf gesonderte Anforderung der SenWGPG einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird.
- Der Nettojahresgesamtumsatz des Wirtschaftsteilnehmers sowie sein Nettojahresumsatz in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsbereich – sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (endet das Geschäftsjahr zum 31. Dezember i.d.R. 2018-2020; endet das Geschäftsjahr zum 30. Juni i.d.R. 2017-2019) in Euro
- Der Wirtschaftsteilnehmer wird im Falle der Beauftragung spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abschließen und der SenWGPG nachweisen. Die Versicherung wird für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorgehalten.
- kurze Unternehmensbeschreibung: a) Angabe der Rechtsform , b) Überblick über das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit / Geschäftsfelder, c) Art und Umfang der Tätigkeit im Bereich IT, d) Darstellung
zur Organisation des Wirtschaftsteilnehmers/ Angaben zu Standorten, Struktur, hierarchischem Aufbau und Mitarbeiterstruktur, e) Angaben zur Verbindungen mit anderen Unternehmen der Branche (sowohl
gesellschaftsrechtliche Verbindungen als auch Zusammenarbeit ohne gesellschaftsrechtliche Verbindung) - Der Bewerber/ Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens 3 Referenzleistungen vorzulegen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbar sind. Eine vergleichbare Referenzleistung liegt vor, wenn die Referenzleistung eine der drei Punktekategorien abdeckt und in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurde. Die jeweilige Kategorie wird erfüllt, wenn die Referenzleistung kumulativ alle mit Bindestrich aufgeführten Anforderungen erfüllt.
Kategorien:
Kategorie 1: Einführung einer modularen Berichterstattungs-Software
- mit Verarbeitung und Aufbereitung von Daten mit mindestens hohem Schutzbedarf'
- mit Einbindung eines Geoportals
- mit interaktiven Reports
- mit einer Datenaustauschplattform
Kategorie 2: Einführung einer modularen Berichterstattungs-Software
- mit Verarbeitung und Aufbereitung von Daten mit mindestens hohem Schutzbedarf'
- mit interaktiven Reports
- mit einer Datenaustauschplattform
Kategorie 3: Einführung einer Berichterstattungs-Software
- mit Aufbereitung von Daten
Eine Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen ist mit Angabe des Gesamtauftragswerts, des Leistungszeitraums sowie Benennung des Referenzauftraggebers mit Adresse und Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie den Details der erbrachten Leistungen mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.
- Der Bewerber/ Die Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags, welche Anzahl von Fachkräften / technischen Stellen für die Erfüllung des Auftrags hinsichtlich Wartung, Pflege und Support zur Verfügung steht und an welchem Ort die Leistungserbringung erfolgt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer und dessen Unterauftragnehmer, die maßgeblich Leistungen im Cloud-Bereich für die Auftraggeberin erbringen, haben im Falle der Beauftragung spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung gegenüber der SenWGPG eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 nachzuweisen
Mindestens 3 Referenzleistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbar sind
Das IT-System und dessen Betrieb müssen den geltenden rechtlichen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen entsprechen. Das IT-System muss zudem den Vorgaben der IKT-Architektur des
Landes Berlin entsprechen und sein Betrieb einschließlich der Datenspeicherung müssen in der EU erfolgen. Gemäß dem BerlAVG werden die folgenden Vertragsbedingungen einbezogen: BVB Mindeststundenentgelt
(Wirt-214), Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil A), Wirt-2141, BVB Verhinderung von Benachteiligungen Wirt-2143; BVB über Umweltschutzanforderungen Teil A Wirt-2145; Wirt-2144 (BVB
Kontrollen u. Sanktionen Teil B). Der Bewerber erklärt seine Bereitschaft zur Auditierung der Vorgaben des Kriterienkatalogs C5 des BSI während der Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu den Dokumenten „IKT-Architekturliste“ und „IKT-Architekturdokument“ (zuzüglich etwaiger ergänzender Dokumente):
Aus Sicherheitsgründen stellt die SenWGPG die vorgenannten Dokumente (in der jeweils gültigen Version) den Bietern erst nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung zur Einhaltung des aktuellen Traffic Light
Protocol auf direktem Kommunikationswege zur Verfügung. Die unterzeichnete Einverständniserklärung ist zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrags und dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]