Neubau Standort West an der Lederstraße - Los 2: Hochbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000269
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Standort West an der Lederstraße - Los 2: Hochbau
Die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) plant die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Büro- und Werkstattnutzung, Kantine und Nebengebäude auf dem Gelände der Hamburger Stadtentwässerung in der Lederstraße 72. Die Baumaßnahme ist Teil des Entwicklungsprojektes Stellinger Moor. In direkter Nachbarschaft werden weitere Gebäude durch die Stadtreinigung Hamburg und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein neu errichtet.
Die Gesamtbaumaßnahme ist in 2 einzelne Baulose unterteilt, die sich wie folgt gliedern: Los 1 Spezialtiefbau, Los 2 Hochbau und Außenanlagen
Die Leistungen des Loses 2 umfassen die Errichtung des Betriebsgebäudes mit Büro- und Werkstattnutzung, Kantine (B01) und der Remise (B02) oberhalb der Pfahlgründung aus Los 1, sowie der Außenanlagen inklusive der Stellplätze. Das Los 2 wird als Generalunternehmerleistung ausgeschrieben.
Generalunternehmer für Hochbauleistungen bzgl. des SNH-Neubaus Regionalstandort West an der Lederstraße
Lieferung eines As-built-Models in BIM als koordiniertes Gesamtmodel im IFC-Standard, inkl. der nativen Einzelmodelle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Standort West an der Lederstraße - Los 2: Hochbau
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB)
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).