Vergabe von Mehrpartnerrahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassungsleistungen in verschiedenen Unternehmensbereichen Referenznummer der Bekanntmachung: VV 064-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heidenkampsweg 98
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.foerdernundwohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Mehrpartnerrahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassungsleistungen in verschiedenen Unternehmensbereichen
Gegenstand der Ausschreibung sind Arbeitnehmerüberlassungsleistungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Aufgrund der Größe des Projekts ist eine losweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
- Los 1: Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich des Unterkunfts- und Sozialmanagements.
- Los 2: Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der kaufmännischen und IT-Sachbearbeitung in der Hauptverwaltung.
Ziel der Ausschreibung ist pro Los der Abschluss einer Mehrpartnerrahmenvereinbarung mit maximal vier Vertragspartnern.
(vgl. ausführlich hierzu unter II.2.4)
Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich des Unterkunfts- und Sozialmanagements
Fördern & Wohnen (F&W) gibt obdach- und wohnungslosen Menschen ein Dach über dem Kopf und hilft ihnen, wieder Fuß zu fassen. Auch Geflüchtete finden hier eine Bleibe auf Zeit. Für Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, schafft F&W Wohnungen. Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung wohnen bei F&W und erleben Teilhabe.
F&W Fördern & Wohnen AöR ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit rund 1.800 Mitarbeitenden ist es an 200 Standorten für Menschen da.
Infolge des Anstiegs der Geflüchtetenzahlen ab 2015, der Corona-Pandemie ab 2020 und der zahlreichen Geflüchteten aus der Ukraine seit Februar 2022 hat F&W einen erheblichen Zuwachs an Aufgaben und Zuständigkeiten erfahren. In diesem Kontext ist das Unternehmen nach Mitarbeiteranzahl fast um das Dreifache gewachsen.
Die verschiedenen Krisenereignisse lösten jeweils einen plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Mangel an Personal aus:
Insbesondere in den Folgeunterkünften der Erstaufnahmen für Geflüchtete sowie den Unterkünften für Ukraine-Geflüchtete fehlten Unterkunftsmanager/innen, Sozialmanager/innen und Sozialpädagog/innen.
F&W kann die erforderlichen Neueinstellungen für alle Unternehmensbereiche nicht all-umfassend und rechtzeitig über interne Personalrekrutierungsmaßnahmen sicherstellen. F&W hat daher einen regelmäßigen Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden.
Das Vergabeverfahren ist daher an Unternehmen gerichtet, die F&W Leiharbeitende gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Die gesetzlichen Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind einzuhalten.
Los 1 betrifft die Vergabe einer Mehrpartnerrahmenvereinbarung mit maximal vier Vertragspartnern für Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich des Unterkunfts- und Sozialmanagements:
- Die Unterkunftsmanager/innen werden u.a. für die Belegungssteuerung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten Unterbringung benötigt. Dabei verwalten sie die Bewohner/innendaten, kooperieren mit anderen unternehmensinternen Stellen. Sie setzen die Haus- und Benutzerordnung sowie Verwaltungsakte um und üben das Hausrecht aus.
Die Unterkunftsmanager/innen werden an verschiedenen Standorten in Hamburg bzw. im regionalen Einzugsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und naher Umgebung (Reinbek und Hittfeld) eingesetzt.
- Die Sozialmanager/innen werden u.a. für die Orientierungsberatung unter Einbeziehung sozialpädagogischer Methoden und Instrumente sowie die Motivierung, Aktivierung und Unterstützung der Bewohner/innen im Alltag benötigt. Durch regelmäßigen Austausch mit den Bewohner/innen tragen sie zur Förderung und zum Erhalt des sozialen Friedens in den Unterkünften bei.
Die Sozialmanager/innen werden und an verschiedenen Standorten in Hamburg bzw. im regionalen Einzugsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und naher Umgebung (Reinbek und Hittfeld) eingesetzt.
Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der kaufmännischen und IT-Sachbearbeitung für die Hauptverwaltung
Fördern & Wohnen (F&W) gibt obdach- und wohnungslosen Menschen ein Dach über dem Kopf und hilft ihnen, wieder Fuß zu fassen. Auch Geflüchtete finden hier eine Bleibe auf Zeit. Für Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, schafft F&W Wohnungen. Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung wohnen bei F&W und erleben Teilhabe.
F&W Fördern & Wohnen AöR ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit rund 1.800 Mitarbeitenden ist es an 200 Standorten für Menschen da.
Infolge des Anstiegs der Geflüchtetenzahlen ab 2015, der Corona-Pandemie ab 2020 und der zahlreichen Geflüchteten aus der Ukraine seit Februar 2022 hat F&W einen erheblichen Zuwachs an Aufgaben und Zuständigkeiten erfahren. In diesem Kontext ist das Unternehmen nach Mitarbeiteranzahl fast um das Dreifache gewachsen.
Die verschiedenen Krisenereignisse lösten jeweils einen plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Mangel an Personal aus:
Dieser Mangel betrifft auch die kaufmännische Verwaltung, auch verursacht durch nicht vorhersehbare Fluktuation und Erkrankungen, die nicht durch fest angestellte Mitarbeitende von F&W vertreten oder vorübergehend abgedeckt werden können.
F&W kann die erforderlichen Neueinstellungen für alle Unternehmensbereiche nicht all-umfassend und rechtzeitig über interne Personalrekrutierungsmaßnahmen sicherstellen. F&W hat daher einen regelmäßigen Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden.
Das Vergabeverfahren ist daher an Unternehmen gerichtet, die F&W Leiharbeitende gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Die gesetzlichen Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind einzuhalten.
Los 2 betrifft die Vergabe einer Mehrpartnerrahmenvereinbarung mit maximal vier Vertragspartnern für Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der kaufmännischen und IT-Sachbearbeitung in der Hauptverwaltung:
Die kaufmännische und IT-Sachbearbeitung erfolgt in der Hauptverwaltung von F&W. Der/die Sachbearbeitende erledigt administrative Arbeiten, pflegt Daten in das IT-System ein, erledigt die Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitenden oder strukturiert die internen Abläufe der Abteilung. Das konkrete Aufgabenspektrum unter-scheidet sich je nach Abteilung, in welcher der/die Sachbearbeitende tätig ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6P3E
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Internet-Adresse: www.hamburg.de
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Internet-Adresse: www.hamburg.de