Abwracken und Verschrotten eines Feuerwehrübungsschiffes sowie optional die dazugehörige Pontonanlage Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20232121231
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schulz, Matthias
E-Mail:
Telefon: +49 40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-552346
Abschnitt II: Gegenstand
Abwracken und Verschrotten eines Feuerwehrübungsschiffes sowie optional die dazugehörige Pontonanlage
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über das Abwracken und Verschrotten des Feuerwehrübungsschiffes NIXE sowie optional die dazugehörige Pontonanlage mit abschließender, umweltgerechter Verwertung/ Entsorgung der Materialien.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über das Abwracken und Verschrotten des Feuerwehrübungsschiffes NIXE sowie optional die dazugehörige Pontonanlage mit abschließender, umweltgerechter Verwertung/ Entsorgung der Materialien mit einem hierfür zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.
Bei dem Feuerwehrübungsschiff handelt es sich um das ehemalige Binnenminensuchboot ex NIXE, UN 1905-12-001-0619. Das Schiff wurde nach Ausmusterung und Überlassung von der Bundesmarine seit 1994 von der Feuerwehr Hamburg zu Ausbildungs- und Übungszwecken verwendet. Das Nutzungsende des Schiffes für die Feuerwehrausbildung ist erreicht. Das Schiff soll der sach- und fachgerechten Verschrottung sowie der abschließenden Entsorgung zugeführt werden. Die Zustimmung der Bundeswehr, Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr ist gegeben. Aus der Zustandsfeststellung des Bundesamtes ergibt sich, dass die ursprünglichen Anlagen und Systeme nicht mehr an Bord vorhanden oder funktionsfähig sind. Die Funktionsfähigkeit in den Bereichen Kommunikation, Navigation und Ortung ist aufgrund des erfolgten Ausbaus der speziellen Geräte sowie irreparabler Trennung der Bordverkabelung nicht mehr gegeben. Waffentechnische Anlagen befinden sich nicht mehr auf dem Schiff. Mit der Verschrottung des Feuerwehrübungsschiffes einhergehend soll voraussichtlich auch die dazugehörige Pontonanlage komplett zurückgebaut werden. Das Erfordernis des Rückbaus der Pontonanlage wird aktuell noch geprüft.
Anzubieten ist daher das Abwracken und Verschrotten des Feuerwehrübungsschiffes ex Binnenminensuchboot NIXE, UN 1905-12-001-0619, sowie optional der Rückbau der dazugehörigen Pontonanlage mit abschließender, umweltgerechter Verwertung / Entsorgung der Materialien.
Rückbau der dazugehörigen Pontonanlage mit abschließender umweltgerechter Verwertung/ Entsorgung der Materialien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abwracken und Verschrotten eines Feuerwehrübungsschiffes sowie optional die dazugehörige Pontonanlage
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.