Abwracken und Verschrotten eines Feuerwehrübungsschiffes sowie optional die dazugehörige Pontonanlage Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20232121231

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schulz, Matthias
E-Mail:
Telefon: +49 40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-552346
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/70226eee-7bdc-41e4-ace9-8cb99df8d4fd
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abwracken und Verschrotten eines Feuerwehrübungsschiffes sowie optional die dazugehörige Pontonanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20232121231
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50243000 Abwracken von Schiffen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über das Abwracken und Verschrotten des Feuerwehrübungsschiffes NIXE sowie optional die dazugehörige Pontonanlage mit abschließender, umweltgerechter Verwertung/ Entsorgung der Materialien.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50243000 Abwracken von Schiffen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über das Abwracken und Verschrotten des Feuerwehrübungsschiffes NIXE sowie optional die dazugehörige Pontonanlage mit abschließender, umweltgerechter Verwertung/ Entsorgung der Materialien mit einem hierfür zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Bei dem Feuerwehrübungsschiff handelt es sich um das ehemalige Binnenminensuchboot ex NIXE, UN 1905-12-001-0619. Das Schiff wurde nach Ausmusterung und Überlassung von der Bundesmarine seit 1994 von der Feuerwehr Hamburg zu Ausbildungs- und Übungszwecken verwendet. Das Nutzungsende des Schiffes für die Feuerwehrausbildung ist erreicht. Das Schiff soll der sach- und fachgerechten Verschrottung sowie der abschließenden Entsorgung zugeführt werden. Die Zustimmung der Bundeswehr, Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr ist gegeben. Aus der Zustandsfeststellung des Bundesamtes ergibt sich, dass die ursprünglichen Anlagen und Systeme nicht mehr an Bord vorhanden oder funktionsfähig sind. Die Funktionsfähigkeit in den Bereichen Kommunikation, Navigation und Ortung ist aufgrund des erfolgten Ausbaus der speziellen Geräte sowie irreparabler Trennung der Bordverkabelung nicht mehr gegeben. Waffentechnische Anlagen befinden sich nicht mehr auf dem Schiff. Mit der Verschrottung des Feuerwehrübungsschiffes einhergehend soll voraussichtlich auch die dazugehörige Pontonanlage komplett zurückgebaut werden. Das Erfordernis des Rückbaus der Pontonanlage wird aktuell noch geprüft.

Anzubieten ist daher das Abwracken und Verschrotten des Feuerwehrübungsschiffes ex Binnenminensuchboot NIXE, UN 1905-12-001-0619, sowie optional der Rückbau der dazugehörigen Pontonanlage mit abschließender, umweltgerechter Verwertung / Entsorgung der Materialien.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Rückbau der dazugehörigen Pontonanlage mit abschließender umweltgerechter Verwertung/ Entsorgung der Materialien.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

• Identifikationsnummer

• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

• Registergericht

• Lizenz/Zertifikat als „Entsorgungsfachbetrieb“

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

• Umsatzzahlen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln

• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen

• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art

• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unter-auftragnehmer

• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung

• Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer

• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB

• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs)

• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes

• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen

• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/08/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2023