Medientechnik Bahntower Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA65462
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schmidt, Gerald
E-Mail:
Telefon: +49 89130823632
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Medientechnik Bahntower
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Medientechnik im Bahntower
Abschluss eines Einzelvertrags über die Lieferung, Installation (auch von beigestellter Hardware), sowie Inbetriebnahme der Medientechnik-Systeme im Bahntower in Berlin. Die Installations- und Montagearbeiten sollen nach Plan im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 14.04.2024 vonstatten gehen. Sollten Terminverschiebungen aufgrund von anderen Gewerken sich ergeben, wird dieses den Bietern bzw. bei späterer Kenntnis dem Auftragnehmer schnellstmöglich mitgeteilt.
Bei den in Ziffer II.2.7) "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" genannten Terminen handelt es sich um die geplanten Ausführungstermine (Beginn und Ende der Vor-Ort-Leistungen) und nicht um die Vertragsdauer. Der Vertrag wird kurzfristig nach Vergabe abgeschlossen und der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ware umgehend zu bestellen, so dass die Einhaltung der Vor-Ort-Termine gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medientechnik Bahntower
Postanschrift: Campus Kronberg 7
Ort: Kronberg im Taunus
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: DE71A
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6963399100
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.