Medientechnik Bahntower Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA65462
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Medientechnik Bahntower
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Medientechnik im Bahntower
Abschluss eines Einzelvertrags über die Lieferung, Installation (auch von beigestellter Hardware), sowie Inbetriebnahme der Medientechnik-Systeme im Bahntower in Berlin. Die Installations- und Montagearbeiten sollen nach Plan im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 14.04.2024 vonstatten gehen. Sollten Terminverschiebungen aufgrund von anderen Gewerken sich ergeben, wird dieses den Bietern bzw. bei späterer Kenntnis dem Auftragnehmer schnellstmöglich mitgeteilt.
Bei den in Ziffer II.2.7) "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" genannten Terminen handelt es sich um die geplanten Ausführungstermine (Beginn und Ende der Vor-Ort-Leistungen) und nicht um die Vertragsdauer. Der Vertrag wird kurzfristig nach Vergabe abgeschlossen und der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ware umgehend zu bestellen, so dass die Einhaltung der Vor-Ort-Termine gewährleistet ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der ausgefüllten Bietereigenerklärung (Anhang B2 der Bewerbungsbedingungen)
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Vorlage der Lieferantenselbstauskunft (Anhang B1 der Bewerbungsbedingungen)
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
— Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B. durch Creditform, Bürgel, CRIF, Dunn&Bradstreet, creditsafe, etc.), die eine gute Bonität ausweist (Mindestvoraussetzung) und welche nicht älter als 6 Monate ist.
— Vorlage einer gültigen Betriebshaftpflichtpolice sowie Nachweis der Höhe der Versicherungssumme.
— sofern zutreffend: Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren (inkl. Wertschöpfungstiefe). Sollte Zusammenarbeit beabsichtigt sein, ist das ausgefüllte Dokument „Bietergemeinschaftserklärung" (Anhang B3 der Bewerbungsbedingungen) mit abzugeben. Sollte die Leistung nicht als Bietergemeinschaft erbracht werden, ist Anhang B3 nicht abzugeben.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
gute Bonität in der Wirtschaftsauskunft
— Der Bieter muss mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich Medientechnik (Ausstattung von Konferenzräumen mit Medientechnik als Projektleistung) vorweisen können, die ein Volumen von je mindestens [Betrag gelöscht] EUR aufweisen. Die Angabe von Lieferrahmenverträgen eignen sich nicht als Referenz.
Je Referenzprojekt ist der Auftraggeber zu benennen, sowie ein Mitarbeiter des Auftraggebers inkl. Telefonnummer. Je Referenzprojekt ist eine kurze Beschreibung inkl. Angabe der erbrachten Leistungen zu erstellen. Darüber hinaus ist der ungefähre Auftragswert anzugeben. Eine Rundung auf volle 100000er Summen ist möglich, sofern der Auftragswert nicht zwischen 200000 und [Betrag gelöscht] EUR lag. Im letzteren Falle ist eine Rundung auf 10000er Summen notwendig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnersich für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 23FEA65462 und Titel "Medientechnik Bahntower" durchgeführt. Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die Plattform ausschließlich an die unter I.3 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (+49 (0)1806-673040), welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 9-15 Uhr zur Verfügung steht oder per Mail an [gelöscht] . Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an die gleiche Rufnummer oder per E-Mail an [gelöscht] . Um den Teilnahmeantrag abgeben zu können und um über die Beantwortung von Bieterfragen informiert zu sein, muss der Bieter sich angemeldet diesen Vorgang angesehen haben.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag die Dokumente auf der Plattform eingestellt sein müssen. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) registrieren.
3. Es ist zu beachten, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Nach erfolgreicher Qualifikation werden im zweiten Schritt die geeigneten Teilnehmer zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
5. Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“).
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47 Abs. 1 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmensnachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
6. Information zu möglicher strukturierter Verhandlung
Siehe in Vergabeplattform angehängtes Dokument „Basis Kommunikationspapier Spieltheorie".
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
7. Information zu möglicher strukturierter Verhandlung:
Siehe in Vergabeplattform angehängtes Dokument „Basis Kommunikationspapier Spieltheorie".
8. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.