Servicevertrag Rettungsdienstkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-34
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nikolaus-Groß-Weg 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30387305200
Fax: +49 303387995599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Servicevertrag Rettungsdienstkleidung
Servicevertrag zur Versorgung der Bediensteten der Berliner Feuerwehr mit Rettungsdienstkleidung, sowie Reinigung und Pflege von kundeneigener Dienst- und Schutzkleidung.
Berlin, Deutschland
Servicevertrag zur Versorgung der Bediensteten der Berliner Feuerwehr mit Rettungsdienstkleidung, sowie Reinigung und Pflege von kundeneigener Dienst- und Schutzkleidung.
Zu II. 1.7. und V. 2.4: Der Gesamtwert der Beschaffung bezieht sich auf das Gesamtvolumen eines Servicevertrages, bei Berücksichtigung evtl. gezogener Vertragsverlängerungsoptionen von insgesamt bis zu 7 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Servicevertrag Rettungsdienstkleidung
Postanschrift: Daimlerstraße 73
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auswertung der Angebote erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018. Dabei wird das Entscheidungskriterium Leistung und ein Schwankungsbereich von 25% festgelegt.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Voltairestraße 2
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30387305200
Fax: +49 30387995599