Servicevertrag Rettungsdienstkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-34
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Servicevertrag Rettungsdienstkleidung
Servicevertrag zur Versorgung der Bediensteten der Berliner Feuerwehr mit Rettungsdienstkleidung, sowie Reinigung und Pflege von kundeneigener Dienst- und Schutzkleidung.
Berlin, Deutschland
Servicevertrag zur Versorgung der Bediensteten der Berliner Feuerwehr mit Rettungsdienstkleidung, sowie Reinigung und Pflege von kundeneigener Dienst- und Schutzkleidung.
optionale Vertragsverlängerungsoption um 2 x 2 Jahre (30.09.2028/30.09.2030).
zu II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Auswertung der Angebote erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018. Dabei wird das Entscheidungskriterium Leistung und ein Schwankungsbereich von 25% festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bonitätsnachweis: Entsprechende Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit in Form von Bankauskünften oder vergleichbaren Nachweisen sind mit dem Angebot vorzulegen. Die geforderten Nachweise sollen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse, sowie die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Auftragnehmers in allgemeiner Form enthalten;
- Nachweis über eine Betriebshaftpflicht über mind. 2 Mio €
- DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement oder vergleichbarer Nachweis;
- DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement oder vergleichbarer Nachweis;
- Nachweis/Zertifizierung über die sachgemäße Wäschepflege und Hygienezeugnis nach RAL GZ 992/1 und RAL GZ 992/2.
- Referenzen: Der Auftragnehmer hat Projektwissen mit desinfizierender Wäsche nach RAL GZ 992/2 (oder vergleichbar) bei einem Rettungsdienst der Feuerwehr, einem Rettungsdienst mit mehr als 500 Mitarbeitern oder ein vergleichbares, industrielles Schutzkleidungsprojekt nach RAL GZ 992/1 (oder vergleichbar) nachzuweisen.
Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und/oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind die nachfolgende Wirt-Formulare des Landes Berlin mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu beziehen:
- Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
- Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer;
- Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Mit Angebotsabgabe ist die folgende Eignungserklärung von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer, welches zur Eignungsleihe herangezogen wird, ausgefüllt einzureichen:
- Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU;
Dies gilt ebenso für die Erklärung zur Frauenförderung:
- Wirt-2141_BVB_Frauenfoerderung-0520
Zusätzlich werden die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin Vertragsbestandteil:
- Wirt-214_BVB_Mindeststundenentgelt-1222;
- Wirt-2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligungen-0520;
- Wirt-2144_Teil_B-BVB_Kontrolle_Sanktionen-1222
- Wirt-2145_BVB_Umweltschutzanforderungen_1221
- Wirt-124-1 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Der Vertrag beinhaltet die Bereitstellung neuer RD Bekleidung für die Berliner Feuerwehr und erfordert vom Auftragnehmer eine hohe Anfangsinvestition. Durch die längere Laufzeit verlängert sich auch die Zeit der Amortisation. Dadurch verringern sich die monatlichen Kosten.
Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
in Abhängigkeit der Vertragsverlängerungsoptionen - 2./3. Quartal 2026/2028/2030
Ausgabe der Vergabeunterlagen ,Angebotsabgabe sowie die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin sowie über die zugehörige zentrale Auftragsplattform iTWOtender.
Die Vorgänge können über den folgenden Link und den Suchbegriff "Berliner Feuerwehr" aufgerufen werden:
Achten Sie zwingend auf korrekte Preisangaben. Preise können von der Vergabestelle lediglich hinterfragt oder aufgeklärt werden, jedoch nicht nachgefordert (mit Ausnahme bei Verhandlungsvergaben und Verhandlungsverfahren).
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind die Vergabeunterlagen in der aktuellsten über die Vergabeplattform bereitgestellten Version. Überprüfen Sie daher vor Angebotsabgabe, ob ggf. alle zur Verfügung gestellten Änderungspakete beachtet und eingearbeitet worden sind.
Bei einem elektronischen Angebot in Textform gem. § 126 b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf der Vergabeplattform Berlin und in den vorgegebenen Formularfeldern (Eigenerklärungen, Preisblätter, Leistungsbeschreibung etc.) anzugeben.
Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Ebenso wird der Auftraggeber auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten veranlassen (www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]