RV Winterdienst Landseite (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 23031103395
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Winterdienst Landseite (2 Lose)
Winterdienstleistungen außerhalb des Sicherheitsbereiches des Hamburger Flughafens. Die Winterdienstleistungen werden in zwei Bereiche losweise aufgeteilt:
Los 1 betrifft den Bereich A bei den "Terminals" und das Los 2 betrifft den Bereich B "Betriebsbereich Süd/Hamburg Airport Cargo Center (HACC)". Zur Erbringung der Leistung sind Personal und notwendige Geräte seitens des Auftragnehmers (AN) zu stellen.
Bereich A - Terminals
Bereich A, bei den Terminals
Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist als Flughafenunternehmer gemäß §45 LuftVZO verpflichtet, den Flughafen jederzeit in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Das heißt, die Flughafen Hamburg GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das Pistensystem, die Rollbahnen, die Vorfelder und die sie umgebenden Flächen den Sollzuständen entsprechen und bei Abweichungen, die sich betriebs- und verkehrsgefährdend auswirken können, diese sofort zu beseitigen - zumindest aber abzusichern und deren unverzügliche Beseitigung zu veranlassen. Das Tochterunternehmen RMH, Real Estate Maintenance Hamburg GmbH, ist mit der Aufgabe am Hamburger Flughafen beauftragt. Die RMH tritt hier als AG auf. Die Räum- und Streupflicht in den nicht für den Luftverkehr relevanten Bereichen (Straßen und Fußwege) des Hamburger Flughafens, ist eine Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht (delikts- rechtliche Verhaltenspflicht), deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz nach den §§ 823ff. BGB verpflichtet. Die Verkehrsflächen müssen so geräumt sein, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt werden können, wenn diese die erforderliche Sorgfalt anwenden Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los 1 - Bereich A "Terminals", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des Flughafenverkehrs haben oberste Priorität. Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten, was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.
Bereich B - Betriebsbereich Süd / HACC
Bereich B, bei dem Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo Center (HACC)
Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist als Flughafenunternehmer gemäß §45 LuftVZO verpflichtet, den Flughafen jederzeit in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Das heißt, die Flughafen Hamburg GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das Pistensystem, die Rollbahnen, die Vorfelder und die sie umgebenden Flächen den Sollzuständen entsprechen und bei Abweichungen, die sich betriebs- und verkehrsgefährdend auswirken können, diese sofort zu beseitigen - zumindest aber abzusichern und deren unverzügliche Beseitigung zu veranlassen. Das Tochterunternehmen RMH, Real Estate Maintenance Hamburg GmbH, ist mit der Aufgabe am Hamburger Flughafen beauftragt. Die RMH tritt hier als AG auf. Die Räum- und Streupflicht in den nicht für den Luftverkehr relevanten Bereichen (Straßen und Fußwege) des Hamburger Flughafens, ist eine Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht (delikts- rechtliche Verhaltenspflicht), deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz nach den §§ 823ff. BGB verpflichtet. Die Verkehrsflächen müssen so geräumt sein, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt werden können, wenn diese die erforderliche Sorgfalt anwenden Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los 2 - Bereich B "Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo Center (HACC)", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des Flughafenverkehrs haben oberste Priorität. Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten, was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich A - Terminals
Postanschrift: Am Stammgleis 7
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 405355151
Fax: +49 405355152
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich B - Betriebsbereich Süd / HACC
Postanschrift: Hannoversche Straße 91-95
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541/5841-0
Fax: +49 541/584-1338
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.