RV Winterdienst Landseite (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 23031103395

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-airport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186a279dd41-f430631520a1ad1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RV Winterdienst Landseite (2 Lose)

Referenznummer der Bekanntmachung: 23031103395
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90620000 Schneeräumung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Winterdienstleistungen außerhalb des Sicherheitsbereiches des Hamburger Flughafens. Die Winterdienstleistungen werden in zwei Bereiche losweise aufgeteilt:

Los 1 betrifft den Bereich A bei den "Terminals" und das Los 2 betrifft den Bereich B "Betriebsbereich Süd/Hamburg Airport Cargo Center (HACC)". Zur Erbringung der Leistung sind Personal und notwendige Geräte seitens des Auftragnehmers (AN) zu stellen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereich A - Terminals

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90620000 Schneeräumung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Bereich A, bei den Terminals

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist als Flughafenunternehmer gemäß §45 LuftVZO verpflichtet, den Flughafen jederzeit in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Das heißt, die Flughafen Hamburg GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das Pistensystem, die Rollbahnen, die Vorfelder und die sie umgebenden Flächen den Sollzuständen entsprechen und bei Abweichungen, die sich betriebs- und verkehrsgefährdend auswirken können, diese sofort zu beseitigen - zumindest aber abzusichern und deren unverzügliche Beseitigung zu veranlassen. Das Tochterunternehmen RMH, Real Estate Maintenance Hamburg GmbH, ist mit der Aufgabe am Hamburger Flughafen beauftragt. Die RMH tritt hier als AG auf.

Die Räum- und Streupflicht in den nicht für den Luftverkehr relevanten Bereichen (Straßen und Fußwege) des Hamburger Flughafens, ist eine Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht (delikts- rechtliche Verhaltenspflicht), deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz nach den §§ 823ff. BGB verpflichtet. Die Verkehrsflächen müssen so geräumt sein, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt werden können, wenn diese die erforderliche Sorgfalt anwenden

Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los 1 - Bereich A "Terminals", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des Flughafenverkehrs haben oberste Priorität.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten, was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

2. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

3. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

= mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren [bis max 31.03.2031]

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen

- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei jeweils (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und Ziffer III.1.2 b) entfallen

- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3). Hiervon entfallen (Anzahl) Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 a) und (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) (Referenzen).

Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden bewertet:

- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (Anzahl) Punkte,

- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte,

- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte.

Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;

4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;

3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;

2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;

1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;

0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.

Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.

Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereich B - Betriebsbereich Süd / HACC

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90620000 Schneeräumung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Bereich B, bei dem Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo Center (HACC)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist als Flughafenunternehmer gemäß §45 LuftVZO verpflichtet, den Flughafen jederzeit in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Das heißt, die Flughafen Hamburg GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das Pistensystem, die Rollbahnen, die Vorfelder und die sie umgebenden Flächen den Sollzuständen entsprechen und bei Abweichungen, die sich betriebs- und verkehrsgefährdend auswirken können, diese sofort zu beseitigen - zumindest aber abzusichern und deren unverzügliche Beseitigung zu veranlassen. Das Tochterunternehmen RMH, Real Estate Maintenance Hamburg GmbH, ist mit der Aufgabe am Hamburger Flughafen beauftragt. Die RMH tritt hier als AG auf.

Die Räum- und Streupflicht in den nicht für den Luftverkehr relevanten Bereichen (Straßen und Fußwege) des Hamburger Flughafens, ist eine Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht (delikts- rechtliche Verhaltenspflicht), deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz nach den §§ 823ff. BGB verpflichtet. Die Verkehrsflächen müssen so geräumt sein, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt werden können, wenn diese die erforderliche Sorgfalt anwenden

Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los 2 - Bereich B "Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo Center (HACC)", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des Flughafenverkehrs haben oberste Priorität.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten, was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

2. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

3. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

= mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren [bis max 31.03.2031]

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen

- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei jeweils (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und Ziffer III.1.2 b) entfallen

- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3). Hiervon entfallen (Anzahl) Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 a) und (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) (Referenzen).

Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden bewertet:

- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (Anzahl) Punkte,

- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte,

- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte.

Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;

4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;

3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;

2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;

1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;

0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.

Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.

Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.1 a) Eigenerklärung,

aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.

ab) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

ac) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.

ad) Eigenerklärung, dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach:

- § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen);

- § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder

- § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);

(§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB);

- § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen);

(123 Abs. 1 Nr. 2 GWB);

- § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);

(§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB);

- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;

(§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB);

- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;

(§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB);

- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB);

- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);

(§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB);

- Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete);

(§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB);

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);

(§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder

- die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) oder § 233a StGB;

- (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)

b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).

Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.

Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.

Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.

Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.

Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/09/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp

a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.

Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.

e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.

f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

g) nicht belegt

h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023