Generalübernehmerleistungen Rosenfelder Ring Referenznummer der Bekanntmachung: VG-137-23

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 165-519480)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Stefan-Heym-Platz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Steffens
E-Mail:
Telefon: +49 3054641020
Fax: +49 3054641022
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalübernehmerleistungen Rosenfelder Ring

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-137-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt mit dem Projekt ROR – Rosenfelder Ring 88, Grundstück: 10315 Berlin - Friedrichsfelde (Lichtenberg), Flurstück 284, Flur 710 einen Wohnungsneubau mit zwei Gebäuden mit jeweils acht Geschossen, die über Laubengänge erschlossen werden, zu errichten. Das vordere Gebäude ist mit einem umlaufenden zweigeschossigen Sockelgebäude geplant. Insgesamt sollen 173 Wohneinheiten entstehen, von denen die Hälfte öffentlich gefördert angeboten werden. Zudem werden mehr als 60 % der Wohnungen barrierefrei gebaut. Das Gebäude ist nach aktuell gültigem GEG und entsprechend den Anforderungen des Förderprogramms BEG EH 40 geplant und ist so zu realisieren. Dies beinhaltet unter anderem eine Luft-Wärmepumpe und PV- Module auf dem Dach.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 165-519480

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Errichtung des Bauvorhabens durch einen Generalübernehmer. Bestandteil der Leistung sind sowohl sämtliche zur vollständigen schlüssel- und bezugsfertigen Errichtung der Wohnanlage erforderlichen Bauleistungen, noch erfoderliche Abrissarbeiten, Erdbau und Baugrube sowie sämtliche noch erforderlichen Planungsleistungen vornehmlich der Ausführungsplanung in den Leistungsbildern Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung einschließlich aller noch erforderlichen Gutachter- und Sachverständigenleistungen (bspw. SiGeKo). Mit umfasst ist daneben das Abfall- und Entsorgungsmanagement auf der Baustelle samt Dokumentation dieser.

Aktuell befinden sich auf dem Flurstück 284, Flur 710 eingeschossige Garagengebäude und wilde Stellplätze. Das Grundstück ist teilweise versiegelt. Einzelne Versorgerleitungen sowie schützenswerter Baumbestand liegen in den Flächen. Der Abriss der vorhandenen eingeschossigen Garagen wird bis zum Februar 2024 abgeschlossen sein.

Nähere Angaben zum Bauvorhaben enthält das Projektdatenblatt, das den Bewerbungsunterlagen beiliegt.

Vor der Errichtung des Bauvorhabens besteht die planerische Aufgabe des Generalübernehmers u.a. darin, auf der übergebenen Grundlage eine vollständige Ausführungsplanung zur Errichtung des Gebäudes zu erstellen und dabei den bisher erreichten Planungsstand zu optimieren.

Für das Bauvorhaben und die zu vergebenen Leistungen (KG 200-700) wird eine Kostenobergrenze von 3.010 €/qm Wohnfläche (brutto) also insgesamt 30,87 Mio. (brutto) vorgegeben, die unbedingt einzuhalten ist. Diese Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für die Beauftragung des GÜs maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen GÜ-Leistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf.

Eine nachträglich Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen.

Sollten alle zuschlagsfähigen Angebote die vorbezeichnete Kostenobergrenze überschreiten, wird die Vergabe wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben.

muss es heißen:

Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Errichtung des Bauvorhabens durch einen Generalübernehmer. Bestandteil der Leistung sind sowohl sämtliche zur vollständigen schlüssel- und bezugsfertigen Errichtung der Wohnanlage erforderlichen Bauleistungen, noch erfoderliche Abrissarbeiten, Erdbau und Baugrube sowie sämtliche noch erforderlichen Planungsleistungen vornehmlich der Ausführungsplanung in den Leistungsbildern Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung einschließlich aller noch erforderlichen Gutachter- und Sachverständigenleistungen (bspw. SiGeKo). Mit umfasst ist daneben das Abfall- und Entsorgungsmanagement auf der Baustelle samt Dokumentation dieser.

Aktuell befinden sich auf dem Flurstück 284, Flur 710 eingeschossige Garagengebäude und wilde Stellplätze. Das Grundstück ist teilweise versiegelt. Einzelne Versorgerleitungen sowie schützenswerter Baumbestand liegen in den Flächen. Der Abriss der vorhandenen eingeschossigen Garagen wird bis zum Februar 2024 abgeschlossen sein.

Nähere Angaben zum Bauvorhaben enthält das Projektdatenblatt, das den Bewerbungsunterlagen beiliegt.

Vor der Errichtung des Bauvorhabens besteht die planerische Aufgabe des Generalübernehmers u.a. darin, auf der übergebenen Grundlage eine vollständige Ausführungsplanung zur Errichtung des Gebäudes zu erstellen und dabei den bisher erreichten Planungsstand zu optimieren.

Für das Bauvorhaben und die zu vergebenen Leistungen (KG 200-700) wird eine Kostenobergrenze von 3.110 €/qm Wohnfläche (brutto) also insgesamt 31,96 Mio. (brutto) vorgegeben, die unbedingt einzuhalten ist. Diese Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für die Beauftragung des GÜs maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen GÜ-Leistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf.

Eine nachträglich Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen.

Sollten alle zuschlagsfähigen Angebote die vorbezeichnete Kostenobergrenze überschreiten, wird die Vergabe wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: