2348/STV10 Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Be-reich Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2348/StV10

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 152-485344)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2348/STV10 Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Be-reich Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2348/StV10
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Digitales und Ver-kehr (BMDV) als auch vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMDV entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2023 auslaufen. Auch über den 31.12.2023 hinaus besteht beim BMDV und BALM weiterhin Beratungsbedarf.

Seit dem 01.01.2005 wird auf deutschen Bundesautobahnen eine streckenabhängige Maut für Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG), ohne Eingriff in den Verkehrsfluss und weitgehend vollautomatisch durch die Kombination von Satellitennavigation und Mobilfunk erhoben. Die Mautpflichtgrenze wurde inzwischen auf 7,5 t zGG abgesenkt und die Mautpflicht wurde auf alle Bundesstraßenabschnitte ausgedehnt. Die Mautpflichtgrenze soll zum 01.07.2024 auf 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) sinken.

Die Lkw-Maut leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.

Die Lkw-Maut bietet einen Anreiz, die Auslastung der Lkw zu optimieren, Leerfahrten zu vermeiden und - durch die Berücksichtigung der Lärm- und Luftverschmutzungskosten so-wie der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in den Mautsätzen - verstärkt um-weltfreundliche Lkw einzusetzen.

Der ursprüngliche Vertrag mit der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH sowie deren Anteilseignern endete am 31. August 2018. Der Bund hat im Rahmen einer vertraglich angelegten Call Option mit Wirkung zum 1. September 2018 die Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH übernommen und wird diese dauerhaft halten. Die Toll Collect GmbH wurde an die Anforderungen an eine Gesellschaft des Bundes angepasst. Das Mautsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Außerdem ist die rechtliche und technische Ausgestaltung des europäischen elektronischen Mautdienstes (EEMD/EETS) auf europäischer und nationaler Ebene weiter auszuarbeiten und umzusetzen. In diesem Zusammenhang muss auch das Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter weiterentwickelt werden.

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Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der rechtlichen und technologischen Rahmenbedingungen der Nutzerfinanzierung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden in folgenden zwei Losen vergeben:

Los 1: Rechtliche Beratung

Los 2: Technische Beratung

Der jeweilige Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen bzw. technischen Fragestellungen im Bereich der Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMDV als auch vom BALM in Anspruch genommen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 152-485344

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:

LOS 1

EK 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Rechtliche Beratung - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten fünf Jahre (ab 2018).

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LOS 2

EK3.1 Bereich/ Themenschwerpunkt: Technische Beratung Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten fünf Jahre (ab 2018)

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LOS 1 und 2

EK 3.2 Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Formblatt F-EK3.2), einschließlich der Unterauftragnehmer, dass er derzeit und absehbar bis zum Vertragsende

- keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für

- Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder

- andere Mauterheber in Europa und deren wirtschaftlich verbundene

Unternehmen oder

- EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene

Unternehmen oder einen Zusammenschluss von EEMD-Anbietern (Verband) oder

- keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen

- für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder

- die EU-Kommission

erbringt oder erbringen wird oder

- nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betreibt.

.

Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Formblatt F-EK3.2), einschließlich der Unterauftragnehmer, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich/ wirtschaftlich/ verbunden ist, die derartige Beratungs-und/oder Unterstützungsleistungen wahrnehmen oder wahrnehmen werden.

muss es heißen:

LOS 1

EK 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Rechtliche Beratung - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten fünf Jahre (ab 2018).

.

LOS 2

EK3.1 Bereich/ Themenschwerpunkt: Technische Beratung Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten fünf Jahre (ab 2018)

.

LOS 1 und 2

EK 3.2 Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Formblatt F-EK3.2), einschließlich der Unterauftragnehmer, dass er derzeit und absehbar bis zum Vertragsende

- keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für

- Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder

- EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene

Unternehmen oder einen Zusammenschluss von EEMD-Anbietern (Verband) oder

- keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen

- für die EU-Kommission

erbringt oder erbringen wird oder

- nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betreibt.

.

Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Formblatt F-EK3.2), einschließlich der Unterauftragnehmer, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich/ wirtschaftlich/ verbunden ist, die derartige Beratungs-und/oder Unterstützungsleistungen wahrnehmen oder wahrnehmen werden.

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Anstatt:

LOS 1

zu EK 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:

- das Referenzprojekt muss ein Gesamtprojektvolumen i.H.v. EUR 50 Mio. haben

- der eigene Leistungsanteil muss mindestens 150 Personentage betragen haben

- die Leistungen müssen folgende Rechtsgebiete umfasst haben:

- Vertragsrecht bzgl. Verträgen mit staatlichem und nichtstaatlichem Vertragspartner

- Preisrecht und Gebührenrecht

- Recht der EU

- Wettbewerbsrecht (insbesondere Kartell- und Beihilfenrecht)

- die Leistung muss in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat erbracht worden sein.

Können Erfahrungen zu allen Rechtsgebieten nicht mit einer Referenz nachgewiesen werden, so kann der Nachweis durch mehrere Referenzen erbracht werden, dabei muss der eigene Leistungsanteil insgesamt 150 Personentage umfasst haben.

.

LOS 2

Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:

- das Referenzprojekt muss ein Gesamtprojektvolumen i.H.v. EUR 50 Mio. haben

- der eigene Leistungsanteil muss mindestens 250 Personentage betragen haben

- die Leistungen müssen im Zusammenhang mit der Konzeption und/oder dem Vollzug von komplexen Verträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mautsystemen und/oder sonstigen Systemen für Straßenbenutzungsgebühren erbracht worden sein.

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LOS 1 und 2

Aufgrund der Leistungspflichten des AN können der AN einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. §47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer

- keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für

- Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder

- andere Mauterheber in Europa und deren wirtschaftlich verbundene

Unternehmen oder

- EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene

Unternehmen oder einen Zusammenschluss von EEMD-Anbietern (Verband) oder

- keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen

- für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder

- die EU-Kommission

erbracht werden und

- nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betrieben werden

es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.

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Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:

- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder

- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.

Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.

muss es heißen:

LOS 1

zu EK 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:

- das Referenzprojekt muss ein Gesamtprojektvolumen i.H.v. EUR 50 Mio. haben

- der eigene Leistungsanteil muss mindestens 150 Personentage betragen haben

- die Leistungen müssen folgende Rechtsgebiete umfasst haben:

- Vertragsrecht bzgl. Verträgen mit staatlichem und nichtstaatlichem Vertragspartner

- Preisrecht und Gebührenrecht

- Recht der EU

- Wettbewerbsrecht (insbesondere Kartell- und Beihilfenrecht)

- die Leistung muss in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat erbracht worden sein.

Können Erfahrungen zu allen Rechtsgebieten nicht mit einer Referenz nachgewiesen werden, so kann der Nachweis durch mehrere Referenzen erbracht werden, dabei muss der eigene Leistungsanteil insgesamt 150 Personentage umfasst haben.

.

LOS 2

Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:

- das Referenzprojekt muss ein Gesamtprojektvolumen i.H.v. EUR 50 Mio. haben

- der eigene Leistungsanteil muss mindestens 250 Personentage betragen haben

- die Leistungen müssen im Zusammenhang mit der Konzeption und/oder dem Vollzug von komplexen Verträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mautsystemen und/oder sonstigen Systemen für Straßenbenutzungsgebühren erbracht worden sein.

.

LOS 1 und 2

Aufgrund der Leistungspflichten des AN können der AN einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. §47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer

- keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für

- Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder

- EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene

Unternehmen oder einen Zusammenschluss von EEMD-Anbietern (Verband) oder

- keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen

- für die EU-Kommission

erbracht werden und

- nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betrieben werden

es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.

.

Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:

- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder

- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.

Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.

Abschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Anstatt:

1. Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

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2. Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Formblatt F-EK3.2), einschließlich der Unterauftragnehmer, dass er derzeit und absehbar bis zum Vertragsende

- keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für

- Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder

- andere Mauterheber in Europa und deren wirtschaftlich verbundene

Unternehmen oder

- EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene

Unternehmen oder einen Zusammenschluss von EEMD-Anbietern (Verband) oder

- keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen

- für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder

- die EU-Kommission

erbringt oder erbringen wird oder

- nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betreibt.

Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Formblatt F-EK3.2), einschließlich der Unterauftragnehmer, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich/ wirtschaftlich/ verbunden ist, die derartige Beratungs-und/oder Unterstützungsleistungen wahrnehmen oder wahrnehmen werden.

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3. Erklärung zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VpFlG) für die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung je Person, dass im Auftragsfall eine Verpflichtungserklärung gem. § 6 Abs. 1 des Vertrags abgegeben wird.

muss es heißen:

1. Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

.

2. Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Formblatt F-EK3.2), einschließlich der Unterauftragnehmer, dass er derzeit und absehbar bis zum Vertragsende

- keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für

- Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder

- EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene

Unternehmen oder einen Zusammenschluss von EEMD-Anbietern (Verband) oder

- keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen

- für die EU-Kommission

erbringt oder erbringen wird oder

- nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betreibt.

Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Formblatt F-EK3.2), einschließlich der Unterauftragnehmer, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich/ wirtschaftlich/ verbunden ist, die derartige Beratungs-und/oder Unterstützungsleistungen wahrnehmen oder wahrnehmen werden.

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3. Erklärung zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VpFlG) für die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung je Person, dass im Auftragsfall eine Verpflichtungserklärung gem. § 6 Abs. 1 des Vertrags abgegeben wird.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: