Neubau einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_BEH_OP
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 163-511563)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vogeler, Stella
E-Mail:
Telefon: +49 40339540
Fax: +49 40330754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen
Die Sprinkenhof GmbH betreibt als Erbbaurechtsnehmerin auf den Grundstücken Behringstraße 14 – 28 und Friedensallee 45 in 22765 Hamburg (Flurstücke 4206, 4207, 4208, 4261 der Gemarkung Ottensen) den Gewerbehof „Haus der Multimedia-Produzenten“. Gemäß Drucksache 2020/00712 vom 12.05.2020 soll auf dem Areal des Gewerbehofes eine Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) mit mindestens 200 Plätzen errichtet werden.
In Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Abteilung Übergeordnete Planung), der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) sowie dem Planungsausschuss Altona (Planungsausschuss) beabsichtigt die Sprinkenhof GmbH die Errichtung der mindestens 200 UPW-Plätze in zwei Gebäuden.
Hintergrund ist eine mit dem Planungsausschuss abgestimmte Bebaubarkeit des Innenhofs Behringstraße 26/28 mit maximal 4 Vollgeschossen sowie einer Maximierung der Abstände zwischen einem Neubau und den Bestandsbauten entlang der Friedensallee. Die Standorte der zu errichtenden Gebäude festgelegt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/460df5d7-6152-4f7c-97a5-ad3e610e65d7
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/64496543-0417-4dea-943b-7aa2fc5857f2
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: HOAI Leistungen Lph 1 bis 9 inkl. Stufenbeauftragung:
Stufe 1: Lph 1 Grundlagenermittlung
Lph 2 Vorplanung
Lph 3 Entwurfsplanung
Lph 4 Genehmigungsplanung
Stufe 2: Lph 5 Ausführungsplanung
Lph 6 Vorbereiten der Vergabe
Stufe 3: Lph 7 Mitwirken bei der Vergabe
Lph 8 Objektplanung – Bauüberwachung und Dokumentation
Stufe 4: Lph 9 Objektbetreuung.
Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional.
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: HOAI Leistungen Lph 1 bis 9 inkl. Stufenbeauftragung:
Stufe 1: Lph 1 Grundlagenermittlung
Lph 2 Vorplanung
Lph 3 Entwurfsplanung
Lph 4 Genehmigungsplanung
Stufe 2: Lph 5 Ausführungsplanung
Lph 6 Vorbereiten der Vergabe
Stufe 3: Lph 7 Mitwirken bei der Vergabe
Lph 8 Objektplanung – Bauüberwachung und Dokumentation
Stufe 4: Lph 9 Objektbetreuung.
Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional.
Hamburgisches Transparenzgesetz
Der abzuschließende Planungsvertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Beratendes Gremium Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Nr. 3 „Ideenskizze“ (vgl. Verfahrensbrief S. 13) ist beabsichtigt, ein beratendes Auswahlgremium einzusetzen. Die Zusammensetzung des Gremiums wird Ihnen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt.
Projekttantenproblematik
Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege das Architekturbüro Hohaus Hinz & Seifert GmbH unter Einbeziehung mit einer Machbarkeitsstudie für das gegenständliche Vorhaben beauftragt wurde. Sollte sich dieser Marktteilnehmer an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbe-werb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmern die Mög-lichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unter-lagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmer zur Verfügung gestellt wurden.
Hinweis: Um eine vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Informationen gewähr-leisten zu können, müssen die Bewerber vor der Einsichtnahme in die Unterlagen die Compli-ance-Erklärung (Anlage TNW 5) unterzeichnen.
Hamburgisches Transparenzgesetz
Der abzuschließende Planungsvertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Projekttantenproblematik
Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege das Architekturbüro Hohaus Hinz & Seifert GmbH unter Einbeziehung mit einer Machbarkeitsstudie für das gegenständliche Vorhaben beauftragt wurde. Sollte sich dieser Marktteilnehmer an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unter-lagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmer zur Verfügung gestellt wurden.
Hinweis: Um eine vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Informationen gewährleisten zu können, müssen die Bewerber vor der Einsichtnahme in die Unterlagen die Compliance-Erklärung (Anlage TNW 5) unterzeichnen.