Neubau einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_BEH_OP

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 163-511563)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sprinkenhof GmbH
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vogeler, Stella
E-Mail:
Telefon: +49 40339540
Fax: +49 40330754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_BEH_OP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Sprinkenhof GmbH betreibt als Erbbaurechtsnehmerin auf den Grundstücken Behringstraße 14 – 28 und Friedensallee 45 in 22765 Hamburg (Flurstücke 4206, 4207, 4208, 4261 der Gemarkung Ottensen) den Gewerbehof „Haus der Multimedia-Produzenten“. Gemäß Drucksache 2020/00712 vom 12.05.2020 soll auf dem Areal des Gewerbehofes eine Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) mit mindestens 200 Plätzen errichtet werden.

In Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Abteilung Übergeordnete Planung), der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) sowie dem Planungsausschuss Altona (Planungsausschuss) beabsichtigt die Sprinkenhof GmbH die Errichtung der mindestens 200 UPW-Plätze in zwei Gebäuden.

Hintergrund ist eine mit dem Planungsausschuss abgestimmte Bebaubarkeit des Innenhofs Behringstraße 26/28 mit maximal 4 Vollgeschossen sowie einer Maximierung der Abstände zwischen einem Neubau und den Bestandsbauten entlang der Friedensallee. Die Standorte der zu errichtenden Gebäude festgelegt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 163-511563

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/460df5d7-6152-4f7c-97a5-ad3e610e65d7

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/64496543-0417-4dea-943b-7aa2fc5857f2

Abschnitt Nummer: II.2.11)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zu Optionen
Anstatt:

Optionen: ja Beschreibung der Optionen: HOAI Leistungen Lph 1 bis 9 inkl. Stufenbeauftragung:

Stufe 1: Lph 1 Grundlagenermittlung

Lph 2 Vorplanung

Lph 3 Entwurfsplanung

Lph 4 Genehmigungsplanung

Stufe 2: Lph 5 Ausführungsplanung

Lph 6 Vorbereiten der Vergabe

Stufe 3: Lph 7 Mitwirken bei der Vergabe

Lph 8 Objektplanung – Bauüberwachung und Dokumentation

Stufe 4: Lph 9 Objektbetreuung.

Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional.

muss es heißen:

Optionen: ja Beschreibung der Optionen: HOAI Leistungen Lph 1 bis 9 inkl. Stufenbeauftragung:

Stufe 1: Lph 1 Grundlagenermittlung

Lph 2 Vorplanung

Lph 3 Entwurfsplanung

Lph 4 Genehmigungsplanung

Stufe 2: Lph 5 Ausführungsplanung

Lph 6 Vorbereiten der Vergabe

Stufe 3: Lph 7 Mitwirken bei der Vergabe

Lph 8 Objektplanung – Bauüberwachung und Dokumentation

Stufe 4: Lph 9 Objektbetreuung.

Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional.

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Hamburgisches Transparenzgesetz

Der abzuschließende Planungsvertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Beratendes Gremium Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Nr. 3 „Ideenskizze“ (vgl. Verfahrensbrief S. 13) ist beabsichtigt, ein beratendes Auswahlgremium einzusetzen. Die Zusammensetzung des Gremiums wird Ihnen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt.

Projekttantenproblematik

Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege das Architekturbüro Hohaus Hinz & Seifert GmbH unter Einbeziehung mit einer Machbarkeitsstudie für das gegenständliche Vorhaben beauftragt wurde. Sollte sich dieser Marktteilnehmer an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbe-werb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmern die Mög-lichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unter-lagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmer zur Verfügung gestellt wurden.

Hinweis: Um eine vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Informationen gewähr-leisten zu können, müssen die Bewerber vor der Einsichtnahme in die Unterlagen die Compli-ance-Erklärung (Anlage TNW 5) unterzeichnen.

muss es heißen:

Hamburgisches Transparenzgesetz

Der abzuschließende Planungsvertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

Projekttantenproblematik

Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege das Architekturbüro Hohaus Hinz & Seifert GmbH unter Einbeziehung mit einer Machbarkeitsstudie für das gegenständliche Vorhaben beauftragt wurde. Sollte sich dieser Marktteilnehmer an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unter-lagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmer zur Verfügung gestellt wurden.

Hinweis: Um eine vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Informationen gewährleisten zu können, müssen die Bewerber vor der Einsichtnahme in die Unterlagen die Compliance-Erklärung (Anlage TNW 5) unterzeichnen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: