Neubau einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_BEH_OP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vogeler, Stella
E-Mail:
Telefon: +49 40339540
Fax: +49 40330754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen
Die Sprinkenhof GmbH betreibt als Erbbaurechtsnehmerin auf den Grundstücken Behringstraße 14 – 28 und Friedensallee 45 in 22765 Hamburg (Flurstücke 4206, 4207, 4208, 4261 der Gemarkung Ottensen) den Gewerbehof „Haus der Multimedia-Produzenten“. Gemäß Drucksache 2020/00712 vom 12.05.2020 soll auf dem Areal des Gewerbehofes eine Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) mit mindestens 200 Plätzen errichtet werden.
In Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Abteilung Übergeordnete Planung), der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) sowie dem Planungsausschuss Altona (Planungsausschuss) beabsichtigt die Sprinkenhof GmbH die Errichtung der mindestens 200 UPW-Plätze in zwei Gebäuden.
Hintergrund ist eine mit dem Planungsausschuss abgestimmte Bebaubarkeit des Innenhofs Behringstraße 26/28 mit maximal 4 Vollgeschossen sowie einer Maximierung der Abstände zwischen einem Neubau und den Bestandsbauten entlang der Friedensallee. Die Standorte der zu errichtenden Gebäude festgelegt.
Die Sprinkenhof GmbH betreibt als Erbbaurechtsnehmerin auf den Grundstücken Behringstraße 14 – 28 und Friedensallee 45 in 22765 Hamburg (Flurstücke 4206, 4207, 4208, 4261 der Gemarkung Ottensen) den Gewerbehof „Haus der Multimedia-Produzenten“. Gemäß Drucksache 2020/00712 vom 12.05.2020 soll auf dem Areal des Gewerbehofes eine Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) mit mindestens 200 Plätzen errichtet werden.
In Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Abteilung Übergeordnete Planung), der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) sowie dem Planungsausschuss Altona (Planungsausschuss) beabsichtigt die Sprinkenhof GmbH die Errichtung der mindestens 200 UPW-Plätze in zwei Gebäu-den.
Hintergrund ist eine mit dem Planungsausschuss abgestimmte Bebaubarkeit des Innenhofs Behringstraße 26/28 mit maximal 4 Vollgeschossen sowie einer Maximierung der Abstände zwischen einem Neubau und den Bestandsbauten entlang der Friedensallee. Die Standorte der zu errichtenden Gebäude wurden wie folgt festgelegt:
Gebäude 1: Innenhof Behringstraße 26/28, 22765 Hamburg
Gebäude 2: Friedensallee 45, 22765 Hamburg
Die Anzahl von 200 UPW-Plätzen darf nicht unterschritten werden.
Die gewerblich genutzten Gebäude auf dem Gewerbehof sollen in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.
Das Vorhaben soll über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) im 1. Förderweg des Mietwohnungsneubaus finanziert werden.
Die Baukörper und Grundrisse sind auf Grundlage der Vorgaben aus den geltenden Förderrichtlinien im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung definiert worden und entsprechend den geltenden Vorgaben des Mietwohnungsneubaus im 1. Förderweg der IFB Hamburg weiter zu planen.
Auf Grund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus ist eine kosten- und terminoptimierte Realisierung des Bauvorhabens unabdingbares Ziel der Planung.
Projektkonzeption
Die Konzeption der Neubauten und Freianlagen wurde umfangreich mit dem Planungsausschuss abgestimmt und ist insbesondere in Bezug auf die Kubatur und Geschossigkeit des Innenhofneubaus einzuhalten.
Neubau Behringstraße 26/28 (Innenhof)
Wohngebäude (Mietwohnungsneubaus 1. Förderweg IFB)
rd. 32 Wohneinheiten
rd. 5.026 m² BGF (UG bis 3. OG)
rd. 2.164 m² Wfl.
Hinweise:
o Die Nebenflächen der Wohneinheiten und die nach dem Betriebskonzept für Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen erforderlichen Räumlichkeiten sind im Erdgeschoss des südlichen Gebäudeteils zu planen. (vgl. Tiefgarage Innenhof Behringstraße 26/28)
o Erforderliche Schallschutzmaßnahmen aufgrund des gewerblichen Umfeldes sind zu prüfen.
Tiefgarage Innenhof Behringstraße 26/28
Es ist vorgesehen, die durch den Neubau im Innenhof entfallenden oberirdischen Pkw-Stellplätze weitgehend in einer Tiefgarage zu ersetzen. Die Tiefgarage soll an die Bestandstiefgarage Behringstraße 16 angeschlossen und über die bestehenden Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten der Bestandstiefgarage Behringstraße 16 erschlossen werden.
Direkte Zugangsmöglichkeiten aus bzw. in die neu entstehende Tiefgarage über den Innenhofneubau sind auszuschließen.
Neubau Friedensallee 45
Wohngebäude (Mietwohnungsneubaus 1. Förderweg IFB)
rd. 12 Wohneinheiten
rd. 1.705 m² BGF (UG bis 5. OG)
rd. 940 m² Wohnfläche
Hinweise:
o Das Bestandsgebäude ist abzubrechen.
o Die Nebenflächen der Wohnungen sind in einem Untergeschoss geplant.
o Neben einer Durchfahrt analog der bestehen Tordurchfahrt ist das Erdgeschoss u. a. für die nach dem Betriebskonzept für Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen erforderlichen vorgesehen.
Außen- und Freianlagen
Um gegenseitige Einflussnahmen zu minimieren, ist eine maximale Trennung der Wohn- und Gewerbenutzung zu verfolgen. So sollen die erforderlichen Frei- und Kindespielflächen im neu entstehenden Innenhof zwischen dem Innenhofneubau und dem Bestandsgebäude Behringstraße 16 geplant werden und die Gebäudeerschließung des Innenhofneubaus von Osten aus erfolgen.
Der im Innenhofbaufeld gelegene Carport des ASB-Rettungsdienst ist an die südliche Außen-wand des Innenhofneubaus zu verlegen und der südlich angrenzte Gewebeinnenhof aufgrund seiner Funktion als Lieferbereich für die Gewerbebetriebe neu zu gestalten.
Als Sichtschutz zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung ist ein Fahrrad-Carport vorgesehen.
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfah-ren ausgeschlossen zu werden:
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderun-gen jeweils erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen z.B. im Wohnungsneubau, davon ein Referenz-projekt im geförderten Wohnungsbau oder einer alternativen Wohnform (z.B. Ge-nossenschaft, Baugemeinschaft oder Baugruppe)
b.) 1 Referenzprojekt mit abgeschlossenen Leistungsphasen: 2 – 8. Für die 2. Projektrefe-renz werden keine Mindestanforderungen an die abgeschlossenen Leistungspha-sen gestellt.
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2013
d.) mind. 25 Wohneinheiten
e.) Zudem muss die Projektreferenz den zum jeweiligen Genehmigungszeitpunkt ge-setzlich vorgeschriebenen oder höherwertigen KfW-Effizienzhaus-Standard oder vergleichbare Anforderungen an Zertifizierungssysteme wie z.B. DGNB, LEED, BNB, etc. erfüllen.
Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen.
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge gemäß Ziffer 3.4 geeigneter Bewerber vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten Anzahl Bewerber ausgewählt („Auswahleignung“). Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI einzureichenden Referenzprojekte. Es werden die vom Bewerber benannten 2 besten Referenzen in der vom Bewerber selbst bestimmten Reihenfolge bewertet. Die jeweilige Referenz muss vom Bewerber eine deutlich sichtbare Nummerierung erhalten (z.B. Referenz 1, Referenz 2, etc.), deren Reihenfolge Ausdruck des Stellenwertes dieser Referenz für den Bewerber ist.
Dabei können Projektreferenzen einen höheren Grad der Vergleichbarkeit erreichen, wenn sie den zum jeweiligen Genehmigungszeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen oder höherwertigen KfW-Effizienzhaus-Standard oder vergleichbare Anforderungen an Zertifizierungssysteme wie z.B. DGNB, LEED, BNB, etc. erfüllen.
Hinweis: Sollte die Nummerierung nicht durch die Bewerber angegeben worden sein, so führt dies grundsätzlich nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die fehlende Nummerierung der Referenzen ergibt sich in diesem Fall aus der Reihenfolge der eingereichten Formblätter Referenzen (Anlage TNW 4) über das eVergabe Portal.
Für die Wertung werden die Referenzen in der numerischen Reihenfolge aufsteigend, so wie vom Bewerber selbst nummeriert, bewertet. Kriterium der Auswahleignung ist der Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit dem anstehenden Projekt, wie es in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen beschrieben ist. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.
Die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderten Bewerber werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten Sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall den nach Maßgabe dieser Ziffer nächstbesten Bewerber nachrücken zu lassen, also als Bieter zuzulassen. Der nachrückende Bewerber erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.
HOAI Leistungen Lph 1 bis 9 inkl. Stufenbeauftragung:
Stufe 1: Lph 1 Grundlagenermittlung
Lph 2 Vorplanung
Lph 3 Entwurfsplanung
Lph 4 Genehmigungsplanung
Stufe 2: Lph 5 Ausführungsplanung
Lph 6 Vorbereiten der Vergabe
Stufe 3: Lph 7 Mitwirken bei der Vergabe
Lph 8 Objektplanung – Bauüberwachung und Dokumentation
Stufe 4: Lph 9 Objektbetreuung.
Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional.
Hamburgisches Transparenzgesetz
Der abzuschließende Planungsvertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Beratendes Gremium Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Nr. 3 „Ideenskizze“ (vgl. Verfahrensbrief S. 13) ist beabsichtigt, ein beratendes Auswahlgremium einzusetzen. Die Zusammensetzung des Gremiums wird Ihnen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt.
Projekttantenproblematik
Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege das Architekturbüro Hohaus Hinz & Seifert GmbH unter Einbeziehung mit einer Machbarkeitsstudie für das gegenständliche Vorhaben beauftragt wurde. Sollte sich dieser Marktteilnehmer an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbe-werb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmern die Mög-lichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unter-lagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmer zur Verfügung gestellt wurden.
Hinweis: Um eine vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Informationen gewähr-leisten zu können, müssen die Bewerber vor der Einsichtnahme in die Unterlagen die Compli-ance-Erklärung (Anlage TNW 5) unterzeichnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur)
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfah-ren ausgeschlossen zu werden:
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderun-gen jeweils erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen z.B. im Wohnungsneubau, davon ein Referenz-projekt im geförderten Wohnungsbau oder einer alternativen Wohnform (z.B. Ge-nossenschaft, Baugemeinschaft oder Baugruppe)
b.) 1 Referenzprojekt mit abgeschlossenen Leistungsphasen: 2 – 8. Für die 2. Projektrefe-renz werden keine Mindestanforderungen an die abgeschlossenen Leistungspha-sen gestellt.
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2013
d.) mind. 25 Wohneinheiten
e.) Zudem muss die Projektreferenz den zum jeweiligen Genehmigungszeitpunkt ge-setzlich vorgeschriebenen oder höherwertigen KfW-Effizienzhaus-Standard oder vergleichbare Anforderungen an Zertifizierungssysteme wie z.B. DGNB, LEED, BNB, etc. erfüllen.
Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen.
2. Festangestellte Mitarbeiter*innen für die Jahre 2020, 2021 und 2022: 2 Architekten
Falls sich der Bewerber/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur)
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Folgende Unterlagen sind elektronisch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1. Formblatt Bewerbungsbogen (Anlage TNW 1)
2. Ggf. Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TNW 2)
3. Ggf. Formblatt Unteraufträge / Eignungsleihe (Anlage TNW 3) sowie Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage TNW 3a)
4. Formblatt Referenzen (Anlage TNW 4) für mindestens 2 einzureichende Referenzen (vgl. Ziffer 3.4.1)
5. Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur)
Nachfolgend aufgeführte Erklärungen sind dem eVergabe-Portal unter „Eignung“ hinterlegt und dort durch Ankreuzen abzugeben:
1. Eigenerklärung Tariftreue gem. § 3 HmbVgG,
2. Compliance-Erklärung,
3. Einwilligung Datenschutz,
4. Eigenerklärung Russland-Sanktionen.
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe detaillierte Angaben im Verfahrensbrief und den Anlagen.
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."