Quantitative und qualitative Marktforschungsdienstleistungen (inkl. BSR-Monitoring) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 113-352265

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtreinungsbetriebe
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/7592-2313
Fax: +49 30/7592-2635
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung/Straßenreinigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Quantitative und qualitative Marktforschungsdienstleistungen (inkl. BSR-Monitoring)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 113-352265
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79310000 Marktforschung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der erneut ausgeschriebenen Leistung waren quantitative und qualitative Marktforschungsdienstleistungen (inkl. BSR-Monitoring).

Die BSR versteht sich als kommunales Vorzeigeunternehmen. Zu diesem Selbstverständnis gehört auch die kontinuierliche Erhebung von Meinungen und Interessen im Rahmen der Durchführung von qualitativen und quantitativen Marktforschungsprojekten. Aus diesem Grund führt die BSR seit mehreren Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der erneut ausgeschriebenen Leistung waren quantitative und qualitative Marktforschungsdienstleistungen (inkl. BSR-Monitoring).

Die BSR versteht sich als kommunales Vorzeigeunternehmen. Zu diesem Selbstverständnis gehört auch die kontinuierliche Erhebung von Meinungen und Interessen im Rahmen der Durchführung von qualitativen und quantitativen Marktforschungsprojekten. Aus diesem Grund führt die BSR seit mehreren Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

Repräsentative Befragungen finden im Privatkundenbereich bei Bürgerinnen und Bürgern statt und liefern Input, insbesondere für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Sie dienen u. a. zur Messung der Wahrnehmung der BSR in der Öffentlichkeit, Erfolgskontrolle von Kampagnen sowie Erfassung von Zufriedenheit mit Entsorgung und Stadtsauberkeit. Weitere Zielgruppen werden sporadisch und anlassbezogen befragt, z. B. Wohnungsgesellschaften, Gewerbekunden, Gartenbesitzer etc. Die Ergebnisse der Befragung liefern Informationen für Produktentwicklung, Vertrieb oder den Ausbau neuer Geschäftsfelder.

Um Interpretationen und die Ableitung von Maßnahmen aus den Einzelstudien in einen größeren Zusammenhang zu stellen, wurden die Ergebnisse der Einzelstudien mit vorangegangen Studien verglichen (u. a. als Zeitreihenvergleiche). Wenn möglich, wurde ein Bezug zu überregionalen Studien hergestellt, z. B. Littering-Studie Humboldt-Universität und der VKU-unterstützte KUNDEN-Focus.

Die BSR hat den Anspruch mit der Durchführung der Marktforschungsstudien und Befragungen eine fundierte Analyse des Ist-Zustands zu erreichen, aus verschiedenen Studien Querverbindungen zu ziehen sowie Zeitreihen abzubilden, die es ermöglichen, Entwicklungen aufzuzeigen und Maßnahmen zu bewerten. Dafür wurde insbesondere das BSR-Monitoring systematisiert und die regelmäßige Durchführung der Studien aufeinander abgestimmt. Damit sind die Ergebnisse über einen längeren Zeitraum vergleichbar.

Darüber hinaus erleichtert das etablierte BSR-Monitoring die Abteilung von konkreten Maßnahmen sowie die Messung von Veränderungen und Effekten.

Zukünftig möchte die BSR gemeinsamen mit dem AN:

A) das bestehende BSR-Monitoring kontinuierlich fortführen und ggfs. weiterentwickeln,

B) noch nicht konkret geplante quantitative und/oder qualitative Marktforschungsstudien (ad-hoc-Projekte) bzw. Befragungen durchführen (von vor Ort-Befragungen, über Fokusgruppengespräche bis hin zu Online-/Panel-Umfragen),

C) eine bessere Nutzbarkeit der erhobenen Daten und Erkenntnisse für die (externe) Kommunikation ermöglichen, z. B. einfache Erstellbarkeit von Diagrammen und Infografiken für Social Media-Posts.

Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wurde auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich vor den Ziel-/Auftragswert auf Grund von möglichen Mehrbedarfen wie z. B. derzeit ungeplante Markforschungsstudien etc. entsprechend zu erhöhen. Diese mögliche Wertanpassung von max. 50% ist eine Erweiterungsoption. Der Auftragnehmer hat darauf keinen Anspruch. Die BSR wird den Auftragnehmer bei Wahrnehmung dieser Erweiterungsoption zur Kenntnis setzen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 113-352265
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: LQM Marktforschung GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2023