Quantitative und qualitative Marktforschungsdienstleistungen (inkl. BSR-Monitoring) Referenznummer der Bekanntmachung: 1000003037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Quantitative und qualitative Marktforschungsdienstleistungen (inkl. BSR-Monitoring)
Gegenstand der erneut ausgeschriebenen Leistung sind quantitative und qualitative Marktforschungsdienstleistungen (inkl. BSR-Monitoring).
Die BSR versteht sich als kommunales Vorzeigeunternehmen. Zu diesem Selbstverständnis gehört auch die kontinuierliche Erhebung von Meinungen und Interessen im Rahmen der Durchführung von qualitativen und quantitativen Marktforschungsprojekten.
Aus diesem Grund führt die BSR seit mehreren Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.
Die Durchführung der Marktforschungsaktivitäten erfolgt in der Regel in der Region Berlin.
Gegenstand der erneut ausgeschriebenen Leistung sind quantitative und qualitative Marktforschungsdienstleistungen (inkl. BSR-Monitoring).
Die BSR versteht sich als kommunales Vorzeigeunternehmen. Zu diesem Selbstverständnis gehört auch die kontinuierliche Erhebung von Meinungen und Interessen im Rahmen der Durchführung von qualitativen und quantitativen Marktforschungsprojekten.
Aus diesem Grund führt die BSR seit mehreren Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.
Repräsentative Befragungen finden im Privatkundenbereich bei Bürgerinnen und Bürgern statt und liefern Input, insbesondere für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Sie dienen u. a. zur Messung der Wahrnehmung der BSR in der Öffentlichkeit, Erfolgskontrolle von Kampagnen sowie Erfassung von Zufriedenheit mit Entsorgung und Stadtsauberkeit. Weitere Zielgruppen werden sporadisch und anlassbezogen befragt, z. B. Wohnungsgesellschaften, Gewerbekunden, Gartenbesitzer etc. Die Ergebnisse der Befragung liefern Informationen für Produktentwicklung, Vertrieb oder den Ausbau neuer Geschäftsfelder.
Um Interpretationen und die Ableitung von Maßnahmen aus den Einzelstudien in einen größeren Zusammenhang zu stellen, wurden die Ergebnisse der Einzelstudien mit vorangegangen Studien verglichen (u. a. als Zeitreihenvergleiche). Wenn möglich, wurde ein Bezug zu überregionalen Studien hergestellt, z. B. Littering-Studie Humboldt-Universität und der VKU-unterstützte KUNDEN-Focus.
Die BSR hat den Anspruch mit der Durchführung der Marktforschungsstudien und Befragungen eine fundierte Analyse des Ist-Zustands zu erreichen, aus verschiedenen Studien Querverbindungen zu ziehen sowie Zeitreihen abzubilden, die es ermöglichen, Entwicklungen aufzuzeigen und Maßnahmen zu bewerten.
Dafür wurde insbesondere das BSR-Monitoring systematisiert und die regelmäßige Durchführung der Studien aufeinander abgestimmt. Damit sind die Ergebnisse über einen längeren Zeitraum vergleichbar. Darüber hinaus erleichtert das etablierte BSR-Monitoring die Abteilung von konkreten Maßnahmen sowie die Messung von Veränderungen und Effekten.
Zukünftig möchte die BSR gemeinsamen mit dem AN:
A) das bestehende BSR-Monitoring kontinuierlich fortführen und ggfs. weiterentwickeln,
B) noch nicht konkret geplante quantitative und/oder qualitative Marktforschungsstudien (ad-hoc-Projekte) bzw. Befragungen durchführen (von vor Ort-Befragungen, über Fokusgruppengespräche bis hin zu Online-/Panel-Umfragen),
C) eine bessere Nutzbarkeit der erhobenen Daten und Erkenntnisse für die (externe) Kommunikation ermöglichen, z. B. einfache Erstellbarkeit von Diagrammen und Infografiken für Social Media-Posts.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor den Ziel-/Auftragswert auf Grund von möglichen Mehrbedarfen wie z. B. derzeit ungeplante Markforschungsstudien etc. entsprechend zu erhöhen. Diese mögliche Wertanpassung von max. 50% ist eine Erweiterungsoption. Der Auftragnehmer hat darauf keinen Anspruch. Die BSR wird den Auftragnehmer bei Wahrnehmung dieser Erweiterungsoption zur Kenntnis setzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Eigenerklärung Einhaltung Russland-Embargo (Teil A, Anlage A5)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auf-tragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3)
- Erfüllung von Ausschlusskriterien - gem. Anforderungstabelle (Teil C Anlage C1)
- Aussagekräftige Bieter-/Firmenpräsentation
- Projektmanagers:in: Fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich Marktforschungsdienstleistungen
- Vertretung des:der Projektmanagers:in: Drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Marktforschungsdienstleistungen
- Benennung und Beschreibung von drei Projektreferenzen (davon mind. 1 aus dem Bereich „Computergestützte Telefoninterviews“ und mind. 1 aus dem Bereich „Durchführung einer Online-Umfrage“). Davon mindestens eine Referenz aus einer Großstadt (Einwohnerzahl mind. 500 T) aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartal 2027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.