ITDZ Berlin: Berechtigungs- und Identity Management - BuIDM - Referenznummer der Bekanntmachung: 042_2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3090283055
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Berechtigungs- und Identity Management - BuIDM -
Berechtigungs- und Identity Management - BuIDM -
Der Auftraggeber, das ITDZ Berlin, betreibt den zentralen Desktop „BerlinPC“, der zukünftig allen 100.000 Mitarbeitenden der Berliner Behörden als Lösung zur Verfügung stehen wird. Zur Verwaltung der Mitarbeitenden muss ein softwarebasiertes zentrales Berechtigungs- und Identity-Management (BuIDM) eingeführt werden, was erlaubt, Zugriffsrechte eines jeden Benutzenden revisionssicher zu verwalten und zu dokumentieren. Grundlage ist ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept. Die BuIDM-Lösung muss durch geeignete Funktionen sicherstellen, dass sämtliche Tätigkeiten, vom Antrag einer Berechtigung über die systemische Umsetzung bis zur späteren Löschung oder Änderungen von der BuIDM-Lösung selbst durchgeführt und überwacht werden können. Außerdem muss die BuIDM-Lösung für zukünftige Anforderungen (z.B. Berechtigungsverwaltungs- und Identity Management in Fachanwendungen oder zur Nutzung von Cloud Services) erweiterbar sein. Den Mitarbeitenden muss zukünftig die Möglichkeit gegeben werden, für sich selbst Berechtigungen auf unterschiedlichen Ebenen beantragen zu können, welche nach vorheriger Definition durch Verantwortliche per Workflow in der BuIDM-Lösung freigegeben werden. Die Administration des BuIDM Systems erfolgt durch das ITDZ Berlin. Die Verwaltung einzelner Bereiche (z.B. in Dateisystemen) müssen auch anderen Organisationseinheiten (Behörden) übertragen werden können.
Der EVB-IT Systemvertrag und der sich anschließende Rahmenvertrag enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertragsbedingungen: EVB-IT Systemvertrag, Rahmenvertrag, EVB-IT System AGB, VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/