Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GESOBAU AG und von Tochtergesellschaften, des Konzernabschlusses sowie der Jahresrechnung der GESOBAU-Stiftung Referenznummer der Bekanntmachung: WP-2023-2111
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stiftsweg 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Stephan Franke
E-Mail:
Telefon: +49 304073-1770
Fax: +49 304073-1788
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GESOBAU AG und von Tochtergesellschaften, des Konzernabschlusses sowie der Jahresrechnung der GESOBAU-Stiftung
Inhalt des Auftrags ist die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GESOBAU AG und von Tochtergesellschaften, des Konzernabschlusses sowie der Jahresrechnung der GESOBAU-Stiftung für das Geschäftsjahr. Ferner Prüfung gem. § 53 HGrG, § 158 BauGB, die Erstellung des Berichts zur Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) der GESOBAU AG sowie die Erstellung des Berichts über die Prüfung der Bezüge der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder, inkl. ehemaliger Mitglieder und leitender Angestellter. Der Auftrag umfasst die Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2023 mit Verlängerungsoption. Über die Verlängerung für das Folgejahr wird jährlich unter Beachtung der §§ 318 ff. HGB entschieden. Der Auftragsumfang ist auf max. vier Geschäftsjahre begrenzt. Die veränderten Bedingungen aus dem FISG mit Wirkung zum 01. Juli 2021 sind zu beachten.
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Leistungsbeschreibung".
D-13187 Berlin
Inhalt des Auftrags ist die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GESOBAU AG und von Tochtergesellschaften, des Konzernabschlusses sowie der Jahresrechnung der GESOBAU-Stiftung für das Geschäftsjahr. Ferner Prüfung gem. § 53 HGrG, § 158 BauGB, die Erstellung des Berichts zur Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) der GESOBAU AG sowie die Erstellung des Berichts über die Prüfung der Bezüge der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder, inkl. ehemaliger Mitglieder und leitender Angestellter. Der Auftrag umfasst die Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2023 mit Verlängerungsoption. Über die Verlängerung für das Folgejahr wird jährlich unter Beachtung der §§ 318 ff. HGB entschieden. Der Auftragsumfang ist auf max. vier Geschäftsjahre begrenzt. Die veränderten Bedingungen aus dem FISG mit Wirkung zum 01. Juli 2021 sind zu beachten.
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Die GESOBAU AG ist eine große Wohnungsbaugesellschaft in Berlin gemäß § 267 HGB, die zu 100 % im Eigentum des Landes Berlin steht. Der Jahresabschluss 2021 weist eine Bilanzsumme von 2.724.120 TEUR aus. Die Umsatzerlöse für 2021 beliefen sich auf 298.567 TEUR.
Das Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft erstreckt sich im Wesentlichen auf die Bezirke Reinickendorf, Pankow, Mitte, Marzahn-Hellersdorf und Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Der Verwaltungsbestand umfasst zum 31. Dezember 2021 43.508 eigene Wohn- und Gewerbeeinheiten. Das Unternehmen beschäftigte 346 Mitarbeiter zum Bilanzstichtag. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Immobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. Wesentliche Veränderungen von Unternehmensgegenstand und -umfang außerhalb der gewöhnlichen, marktüblichen Schwankungen sind derzeit nicht geplant.
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Die weiter zu prüfenden Gesellschaften sind:
• aktiva Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung GmbH
• berlinwohnen Hausmeister GmbH
• berlinwohnen Messdienste GmbH
• GESOBAU Geschäftsführung GmbH
• GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
• Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH
• IDUNA Grundstücksentwicklungs GmbH
• GESOBAU-Stiftung
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Weitere Angaben siehe Anlage "Leistungsbeschreibung"
Anzahl der möglichen Verlängerungen: 3, bis maximal 31.12.2026
Über die Verlängerung für das Folgejahr wird jährlich unter Beachtung der §§ 318 ff HGB entschieden. Der Auftragsumfang ist auf max. vier Geschäftsjahre begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GESOBAU AG und von Tochtergesellschaften, des Konzernabschlusses sowie der Jahresrechnung der GESOBAU-Stiftung
Postanschrift: Friedrichstraße 140/141
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.