Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GESOBAU AG und von Tochtergesellschaften, des Konzernabschlusses sowie der Jahresrechnung der GESOBAU-Stiftung Referenznummer der Bekanntmachung: WP-2023-2111
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GESOBAU AG und von Tochtergesellschaften, des Konzernabschlusses sowie der Jahresrechnung der GESOBAU-Stiftung
Inhalt des Auftrags ist die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GESOBAU AG und von Tochtergesellschaften, des Konzernabschlusses sowie der Jahresrechnung der GESOBAU-Stiftung für das Geschäftsjahr. Ferner Prüfung gem. § 53 HGrG, § 158 BauGB, die Erstellung des Berichts zur Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) der GESOBAU AG sowie die Erstellung des Berichts über die Prüfung der Bezüge der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder, inkl. ehemaliger Mitglieder und leitender Angestellter. Der Auftrag umfasst die Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2023 mit Verlängerungsoption. Über die Verlängerung für das Folgejahr wird jährlich unter Beachtung der §§ 318 ff. HGB entschieden. Der Auftragsumfang ist auf max. vier Geschäftsjahre begrenzt. Die veränderten Bedingungen aus dem FISG mit Wirkung zum 01. Juli 2021 sind zu beachten.
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Leistungsbeschreibung".
D-13187 Berlin
Inhalt des Auftrags ist die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GESOBAU AG und von Tochtergesellschaften, des Konzernabschlusses sowie der Jahresrechnung der GESOBAU-Stiftung für das Geschäftsjahr. Ferner Prüfung gem. § 53 HGrG, § 158 BauGB, die Erstellung des Berichts zur Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) der GESOBAU AG sowie die Erstellung des Berichts über die Prüfung der Bezüge der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder, inkl. ehemaliger Mitglieder und leitender Angestellter. Der Auftrag umfasst die Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2023 mit Verlängerungsoption. Über die Verlängerung für das Folgejahr wird jährlich unter Beachtung der §§ 318 ff. HGB entschieden. Der Auftragsumfang ist auf max. vier Geschäftsjahre begrenzt. Die veränderten Bedingungen aus dem FISG mit Wirkung zum 01. Juli 2021 sind zu beachten.
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Die GESOBAU AG ist eine große Wohnungsbaugesellschaft in Berlin gemäß § 267 HGB, die zu 100 % im Eigentum des Landes Berlin steht. Der Jahresabschluss 2021 weist eine Bilanzsumme von 2.724.120 TEUR aus. Die Umsatzerlöse für 2021 beliefen sich auf 298.567 TEUR.
Das Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft erstreckt sich im Wesentlichen auf die Bezirke Reinickendorf, Pankow, Mitte, Marzahn-Hellersdorf und Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Der Verwaltungsbestand umfasst zum 31. Dezember 2021 43.508 eigene Wohn- und Gewerbeeinheiten. Das Unternehmen beschäftigte 346 Mitarbeiter zum Bilanzstichtag. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Immobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. Wesentliche Veränderungen von Unternehmensgegenstand und -umfang außerhalb der gewöhnlichen, marktüblichen Schwankungen sind derzeit nicht geplant.
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Die weiter zu prüfenden Gesellschaften sind:
• aktiva Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung GmbH
• berlinwohnen Hausmeister GmbH
• berlinwohnen Messdienste GmbH
• GESOBAU Geschäftsführung GmbH
• GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
• Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH
• IDUNA Grundstücksentwicklungs GmbH
• GESOBAU-Stiftung
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Weitere Angaben siehe Anlage "Leistungsbeschreibung"
Anzahl der möglichen Verlängerungen: 3, bis maximal 31.12.2026
Über eine mögliche Verlängerung für ein weiteres Jahr entscheidet der Auftraggeber bis Ablauf des 1. Halbjahres des Folgejahres. Über die Verlängerung für das Folgejahr wird jährlich unter Beachtung der §§ 318 ff HGB entschieden. Der Auftragsumfang ist auf max. vier Geschäftsjahre begrenzt.
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III) der Bekanntmachung;
2. Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe;
3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollten danach mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden:
a) durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto) der letzten drei Geschäftsjahre: 5%
b) Referenzen: 43%
c) Zusammensetzung des Prüfungsteams: 52 %
Die Auswahlmatrix kann auf https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Anzahl der möglichen Verlängerungen: 3, bis maximal 31.12.2026
Über die Verlängerung für das Folgejahr wird jährlich unter Beachtung der §§ 318 ff HGB entschieden. Der Auftragsumfang ist auf max. vier Geschäftsjahre begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen:
Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens die folgenden Erklärungen/Nachweise abzugeben. Bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind.
Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die in den Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.1, III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen. Die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
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Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen unter a) bis e) handelt es sich um Mindestbedingungen und damit um Ausschlusskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers, sondern die Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung zur Folge.
Der Auftraggeber behält sich die Durchführung eines Präsentationstermins für die Entscheidung über die Bewerberauswahl ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf Präsentation besteht nicht. Der Auftraggeber prüft die Eignung und nimmt die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wie folgt vor: Zunächst erfolgt die Prüfung der Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen sowie möglicher Ausschlussgründe. Der Auftraggeber wird dann in Ausübung seines Beurteilungsspielraums die Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anhand der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen und die technische Leistungsfähigkeit sowie fachliche Kompetenz mit Hilfe der Referenzen und Personalangaben beurteilen.
a) Nachweis der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
b) Firmenprofil mit Angaben zu den Gesellschaften und ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Angaben zu wesentlichen gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen,
c) Auskunftserklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist. Die Auskunftserklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten,
d) Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,
e) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 319 HGB,
f) Nachweis der Eintragung im Handelsregister (zum Einreichungstermin nicht älter als 1 Jahr),
g) Gegebenenfalls Bewerbergemeinschaftserklärung, gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung (Bewerbungsbogen Anlage 3)
h) Erklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt
Kommt das Angebot in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, eine Bescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft abzufordern.
i) Nachweis einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen (Bewerbungsbogen 3i)
j) Angaben zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 (Bewerbungsbogen 3j)
k) Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Bewerbungsbogen 3k)
zu j) Es werden nur solche Bewerber berücksichtigt, die in dem vorgenannten Zeitraum einen mittleren Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer vorweisen können.
l) Angaben zu Referenzen, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Die Referenzen müssen aus den letzten 3 Kalenderjahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist (also ab 01.01.2019) stammen. Als vergleichbar gelten Jahresabschlussprüfungen. Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu umfassen, soweit berufsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
- Auftragssumme (Honorarvolumen),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Beschreibung der Leistung nach Art
- Beschreibung der Leistung nach Umfang (Anzahl der Wohneinheiten)
- Angabe, ob die Leistung als vollständige Eigenleistung mit Nachunternehmern oder in Kooperation erbracht wurde sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
Folgende Erfahrungen sind nachzuweisen:
- Erfahrung bei Abschlussprüfungen von großen Wohnungsunternehmen (eigener Wohnungsbestand größer 20.000 Wohneinheiten),
- Erfahrung bei Beratungs- und Revisionstätigkeiten bei großen Wohnungsunternehmen (eigener Wohnungsbestand größer 20.000 Wohneinheiten) sowie Kenntnisse der Tätigkeits- und Geschäftsfelder von Wohnungsunternehmen (Mieten, Betriebskosten, Baukosten),
- Nachweis der Erfahrung bei Beratung/Prüfung von großen Bauprojekten, Prüfung nach BauGB,
- Erfahrung bei der Bewertung von Immobilienvermögen, insbesondere des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
- Nachweis bei der Prüfung von Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand, insbesondere Prüfung gem. § 53 HGrG, Erstellung von Berichten über die Prüfung von Bezügen
- Prüfung der Vergabepraxis nach VOB, UVgO und VgV
- Prüfung immobilienspezifischer Geschäftsvorfälle wie Mietenbuchhaltung und Betriebskostensabrechnung.
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m) Zahl des in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Gesamtpersonals, gegliedert nach Berufsgruppen
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n) Angaben zu dem vorgesehenen Prüfungsteam, dabei sind zwingend zu benennen:
- Angaben zum Prüfungsteam
- namentliche Benennung eines verantwortlichen examinierten Wirtschaftsprüfers als Prüfungsleiter, einschließlich Angaben zu dessen Referenzmandaten
- namentliche Benennung eines Vorstandsmitgliedes oder eines Partners (bzw. vergleichbare Position) der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der das Mandat betreut,
- namentliche Benennung eines Betriebswirtes/Juristen
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o) Nachweis der Erfahrung mit SAP und optischen Archiv-Systemen:
* ERP-System: SAP ECC 6.0,
* Auswertungssystem: Business Warehouse System der SAP AG (SAP BW) SAP NetWeaver BW 7.5 SP11,
* LucaNet 22 LTS,
* Archivierungslösung der Firma Open Text (derzeitiger Stand: Open Text Archive Server Release 10.5).
zu l)
- mindestens eine Referenz mit Erfahrung bei Abschlussprüfungen von großen Wohnungsunternehmen (eigener Wohnungsbestand größer 20.000 Wohneinheiten),
- mindestens eine Referenz mit Nachweis bei der Prüfung von Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand, insbesondere Prüfung gem. § 53 HGrG, Erstellung von Berichten über die Prüfung von Bezügen
zu n)
- namentliche Benennung eines verantwortlichen examinierten Wirtschaftsprüfers als Prüfungsleiter,
- namentliche Benennung eines Vorstandsmitgliedes oder eines Partners (bzw. vergleichbare Position) der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der das Mandat betreut.
- mindestens 1 Wirtschaftsprüfer und mindestens ein Betriebswirt/Jurist
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Wirtschaftsprüfer bzw. WP-Gesellschaften, § 319 HGB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungenwerden nicht berücksichtigt;
2) Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen;
3) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen;
4) Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3) der Bekanntmachung) veröffentlicht.
5) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Unterlagen bei) vorzulegen.
6) Mehrfachbewerbungen können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
7) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt;
8) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle;
9) In dem einzureichenden Teilnahmeantrag sind darüber hinaus noch weitere Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB) abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.