Personenbeförderung mit Bussen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2023-071-15-BL4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat ZR 3 - Vergaben
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Bussen
Disposition und Durchführung von Personenbeförderungsleistungen mit Bussen (inklusive Fahrer/innen) im Stadtgebiet von Berlin wie im Land Brandenburg
Berlin und Brandenburg
Vertrag über die Disposition und Durchführung von Personenbeförderungsleistungen sowie der Transport von Gepäck mit Bussen (inklusive Fahrer/innen) im Stadtgebiet von Berlin und im Land Brandenburg für Reisen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, von internationalen Delegationen und anderen Gästen des Deutschen Bundestages. Hierfür muss der Auftragnehmer insgesamt mindestens 21 Busse in verschiedenen Größen innerhalb von 24 Stunden bereitstellen können. Die Aufträge erfolgen auf Abruf. Dazu muss der Auftragnehmer an jedem Kalendertag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr per Telefon sowie per E-Mail erreichbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenbeförderung mit Bussen
Postanschrift: Grenzallee 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12057
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-68389122
Fax: +49 3068389150
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.