Personenbeförderung mit Bussen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2023-071-15-BL4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Bussen
Disposition und Durchführung von Personenbeförderungsleistungen mit Bussen (inklusive Fahrer/innen) im Stadtgebiet von Berlin wie im Land Brandenburg
Berlin und Brandenburg
Vertrag über die Disposition und Durchführung von Personenbeförderungsleistungen sowie der Transport von Gepäck mit Bussen (inklusive Fahrer/innen) im Stadtgebiet von Berlin und im Land Brandenburg für Reisen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, von internationalen Delegationen und anderen Gästen des Deutschen Bundestages. Hierfür muss der Auftragnehmer insgesamt mindestens 21 Busse in verschiedenen Größen innerhalb von 24 Stunden bereitstellen können. Die Aufträge erfolgen auf Abruf. Dazu muss der Auftragnehmer an jedem Kalendertag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr per Telefon sowie per E-Mail erreichbar sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Wenn eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eintragung von jedem Mitglied erklärt werden, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro vorweisen können.
- Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Busse im Personenbeförderungsverkehr (Deckungssumme mindestens entsprechend der Anlage zu § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter). Diese Nachweise müssen noch nicht zwingend mit dem Angebot vorgelegt werden, jedoch spätestens umgehend nach Zuschlagserteilung.
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden (pauschal) und Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] Euro). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis muss noch nicht zwingend mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden, jedoch spätestens umgehend nach Zuschlagserteilung.
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (Juni 2018 - Mai 2023) erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der Bieter muss jahresdurchschnittlich mindestens 10 Fahrer/innen und eine/n Disponentin/Disponenten beschäftigt haben.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über Anzahl und Art der Fahrzeuge im Fuhrpark. Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens zehn Reisebusse mit einer Sitzplatzkapazität von 45 bis 54 und einer Business-Ausstattung verfügen, die nicht älter als sechs Jahre (bezogen auf die Erstzulassung) sind.
- Eigenerklärung, dass und wo der Bieter über einen eigenen Betriebshof verfügt, auf dem die Busse, die für die Auftraggeberin zum Einsatz kommen, sicher abgestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ab.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.