Rahmenvereinbarung Buchbindearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: OV 03-23

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 159-505822)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Nationale Identifikationsnummer: DE129517720
Postanschrift: Mittelweg 187
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 4041900-250
Fax: +49 4041900-333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpipriv.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Buchbindearbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: OV 03-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79971200 Buchbinderdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Buchbindearbeiten

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 159-505822

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3
Anstatt:

Aufgrund dessen, dass die Qualität des abgelieferten Probeauftrags im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge darstellt, wird die Anfertigung eines Probeauftrages als verpflichtend vorgegeben. Beim Probeauftrag handelt es sich um einen "Echtauftrag" für die Bindung eines bzw. meh-rerer Bände und Durchführung entsprechender Vorarbeiten (z.B. Klammerentfernung, Ent-fernung von Reklamen usw.). Eine korrekte und umfassende Bewertung der Qualität der Bindearbeit nach Vorgaben bezüglich Einhaltung der Bindeanweisung, Bindefolge, Einbandfarbe, Prägung und weiteren Vorgaben ist nur bei einem Auftrag einer tatsächlich existierenden Zeitschrift mit Musterpappe möglich. Die Qualität der Probeaufträge wird nach unter Kapitel 4.2.3.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Kriterien geprüft. Bei der Anfertigung des Probeauftrages sind die im Kapitel 5 genannte Leistungsvorgaben zu beachten.Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen im Institut von Bietern abgeholt werden: 22.08.2023, 24.08.2023, 30.08.2023.Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin über den genannte Kontaktweg gerichtet werden.Der Probeauftrag muss spätestens am 22.09.2023 um 12 Uhr im Institut persönlich abgegeben werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei dem Probeauftrag für die ggf. irreparabel beschädigten Bände, Ersatztexemplare zu Lasten des Bieters zu beschaffen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Bindegutes oder auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist. 

muss es heißen:

Aufgrund dessen, dass die Qualität des abgelieferten Probeauftrags im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge darstellt, wird die Anfertigung eines Probeauftrages als verpflichtend vorgegeben. Beim Probeauftrag handelt es sich um einen "Echtauftrag" für die Bindung eines bzw. meh-rerer Bände und Durchführung entsprechender Vorarbeiten (z.B. Klammerentfernung, Ent-fernung von Reklamen usw.). Eine korrekte und umfassende Bewertung der Qualität der Bindearbeit nach Vorgaben bezüglich Einhaltung der Bindeanweisung, Bindefolge, Einbandfarbe, Prägung und weiteren Vorgaben ist nur bei einem Auftrag einer tatsächlich existierenden Zeitschrift mit Musterpappe möglich. Die Qualität der Probeaufträge wird nach unter Kapitel 4.2.3.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Kriterien geprüft. Bei der Anfertigung des Probeauftrages sind die im Kapitel 5 genannte Leistungsvorgaben zu beachten.Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen im Institut von Bietern abgeholt werden: 22.08.2023, 24.08.2023, 30.08.2023, zusätzliche Termine am 05.09.2023 und 08.09.2023.Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin über den genannte Kontaktweg gerichtet werden.Der Probeauftrag muss spätestens am 22.09.2023 um 12 Uhr im Institut persönlich abgegeben werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei dem Probeauftrag für die ggf. irreparabel beschädigten Bände, Ersatztexemplare zu Lasten des Bieters zu beschaffen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Bindegutes oder auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist. 

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: