Rahmenvereinbarung Buchbindearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: OV 03-23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 159-505822)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE129517720
Postanschrift: Mittelweg 187
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 4041900-250
Fax: +49 4041900-333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpipriv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Buchbindearbeiten
Buchbindearbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Aufgrund dessen, dass die Qualität des abgelieferten Probeauftrags im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge darstellt, wird die Anfertigung eines Probeauftrages als verpflichtend vorgegeben. Beim Probeauftrag handelt es sich um einen "Echtauftrag" für die Bindung eines bzw. meh-rerer Bände und Durchführung entsprechender Vorarbeiten (z.B. Klammerentfernung, Ent-fernung von Reklamen usw.). Eine korrekte und umfassende Bewertung der Qualität der Bindearbeit nach Vorgaben bezüglich Einhaltung der Bindeanweisung, Bindefolge, Einbandfarbe, Prägung und weiteren Vorgaben ist nur bei einem Auftrag einer tatsächlich existierenden Zeitschrift mit Musterpappe möglich. Die Qualität der Probeaufträge wird nach unter Kapitel 4.2.3.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Kriterien geprüft. Bei der Anfertigung des Probeauftrages sind die im Kapitel 5 genannte Leistungsvorgaben zu beachten.Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen im Institut von Bietern abgeholt werden: 22.08.2023, 24.08.2023, 30.08.2023.Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin über den genannte Kontaktweg gerichtet werden.Der Probeauftrag muss spätestens am 22.09.2023 um 12 Uhr im Institut persönlich abgegeben werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei dem Probeauftrag für die ggf. irreparabel beschädigten Bände, Ersatztexemplare zu Lasten des Bieters zu beschaffen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Bindegutes oder auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist.
Aufgrund dessen, dass die Qualität des abgelieferten Probeauftrags im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge darstellt, wird die Anfertigung eines Probeauftrages als verpflichtend vorgegeben. Beim Probeauftrag handelt es sich um einen "Echtauftrag" für die Bindung eines bzw. meh-rerer Bände und Durchführung entsprechender Vorarbeiten (z.B. Klammerentfernung, Ent-fernung von Reklamen usw.). Eine korrekte und umfassende Bewertung der Qualität der Bindearbeit nach Vorgaben bezüglich Einhaltung der Bindeanweisung, Bindefolge, Einbandfarbe, Prägung und weiteren Vorgaben ist nur bei einem Auftrag einer tatsächlich existierenden Zeitschrift mit Musterpappe möglich. Die Qualität der Probeaufträge wird nach unter Kapitel 4.2.3.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Kriterien geprüft. Bei der Anfertigung des Probeauftrages sind die im Kapitel 5 genannte Leistungsvorgaben zu beachten.Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen im Institut von Bietern abgeholt werden: 22.08.2023, 24.08.2023, 30.08.2023, zusätzliche Termine am 05.09.2023 und 08.09.2023.Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin über den genannte Kontaktweg gerichtet werden.Der Probeauftrag muss spätestens am 22.09.2023 um 12 Uhr im Institut persönlich abgegeben werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei dem Probeauftrag für die ggf. irreparabel beschädigten Bände, Ersatztexemplare zu Lasten des Bieters zu beschaffen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Bindegutes oder auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist.