Rahmenvereinbarung Buchbindearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: OV 03-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE129517720
Postanschrift: Mittelweg 187
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 4041900-250
Fax: +49 4041900-333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpipriv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Buchbindearbeiten
Buchbindearbeiten
LOS 1
Hamburg
LOS 1: Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavischen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 600 Zeitschriftenbände im Jahr), Monographien und Reparaturen aller Art sowie Aufbinden von Altbeständen (ca. 300 Bände im Jahr).
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr (12 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Der Vertrag enthält eine einmalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um sechsunddreißig (36) weitere Monate. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt daher achtundvierzig (48) Monate.
Option auf Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 36 Monate.
LOS 2
LOS 2: Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem mittel- und osteuropäischen, deutschsprachigen und asiatischen Sprachbereich (ca. 700 Bände im Jahr) sowie Aufbinden von Altbeständen (ca. 200 Bände im Jahr).
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr (12 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Der Vertrag enthält eine einmalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um sechsunddreißig (36) weitere Monate. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt daher achtundvierzig (48) Monate.
Option auf Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 36 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot -unabhängig davon, auf welches Los - sind vorzulegen:
Eigenerklärung über den Besitz eines aktuellen Berufs- und Handelsregisterauszuges
Eigenerklärung über die Qualifikationen
Mindestens eine Referenz einer anderen Bibliothek, für die Sie bereits arbeiten oder gearbeitet haben
Erklärung für das Teammitglied über mehrjährige Erfahrung als Buchbinder-Fachkraft oder eine Fachkraft mit vergleichbaren Qualifikationen, die das Bindegut abholen und liefern wird
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund dessen, dass die Qualität des abgelieferten Probeauftrags im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge darstellt, wird die Anfertigung eines Probeauftrages als verpflichtend vorgegeben.
Beim Probeauftrag handelt es sich um einen "Echtauftrag" für die Bindung eines bzw. meh-rerer Bände und Durchführung entsprechender Vorarbeiten (z.B. Klammerentfernung, Ent-fernung von Reklamen usw.).
Eine korrekte und umfassende Bewertung der Qualität der Bindearbeit nach Vorgaben bezüglich Einhaltung der Bindeanweisung, Bindefolge, Einbandfarbe, Prägung und weiteren Vorgaben ist nur bei einem Auftrag einer tatsächlich existierenden Zeitschrift mit Musterpappe möglich.
Die Qualität der Probeaufträge wird nach unter Kapitel 4.2.3.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Kriterien geprüft. Bei der Anfertigung des Probeauftrages sind die im Kapitel 5 genannte Leistungsvorgaben zu beachten.
Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen im Institut von Bietern abgeholt werden: 22.08.2023, 24.08.2023, 30.08.2023.
Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin über den genannte Kontaktweg gerichtet werden.
Der Probeauftrag muss spätestens am 22.09.2023 um 12 Uhr im Institut persönlich abgegeben werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei dem Probeauftrag für die ggf. irreparabel beschädigten Bände, Ersatztexemplare zu Lasten des Bieters zu beschaffen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Bindegutes oder auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Verga-
bekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird aus-
drücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-
kanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber
den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabe-
vorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten
Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht
ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen An-
trag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge
präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzuläs-
sig.