Haneg - Projektsteuerung Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: HANEG - PS 1 - III

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hanseatische Naturentwicklung GmbH
Postanschrift: An der Reeperbahn 6
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Ganten Hünecke Bieniek & Partner mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ghb-recht.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Haneg - Projektsteuerung Verkehrssicherung

Referenznummer der Bekanntmachung: HANEG - PS 1 - III
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Projektsteuerungsleistungen betr. Verkehrssicherungsmaßnahmen für Bäume auf städtischen Flächen (Bremen)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hanseatische Naturentwicklung GmbH An der Reeperbahn 6 28217 Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit der rund 9.000 Bäume auf Flächen der Stadtgemeinde Bremen, die sich in Verwaltung der Hanseatische Naturentwicklung GmbH (haneg) befinden, soll eine

gesamtstädtische Betreuung der "haneg- Bäume" und Koordination aller beteiligten Akteure umgesetzt werden. Die Bäume befinden sich aufgeteilt auf ca. 130 Verkehrssicherungsobjekte

(Zusammenschluss von sicherungsrelevanten Gehölzen in einem begrenzten Bereich) über das gesamte Stadtgebiet verteilt, z.T. (in Grenzbereichen) geringfügig auf niedersächsischem Gebiet.

Ziel ist eine Gesamtkoordination, die die Verkehrssicherheit der "haneg-Bäume" sicherstellt, aber auch natur- und artenschutzrechtliche Belange wahrt und die Baumkontrollen durch die "grüne Brille" denkt.

Die regelmäßigen Baumkontrollen, zusätzliche Baumgutachten, sowie die Umsetzung der Maßnahmen werden an externe Dienstleister vergeben.

Zu den Hauptaufgaben des in diesem Verfahren gesuchten Projektsteuerers gehört u.a. die Pflege des Baumkatasters, Unterstützung der Auftraggeberin bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe an externe Dienstleister, die Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Abnahme der umgesetzten Maßnahmen sowie die Vor- und Nachbereitung und die Koordination und Betreuung aller Beteiligten, einschließlich der Kommunikation mit betroffenen Bürgern.

Die genannten Aufgaben fordern gute naturschutzfachliche Qualifikationen, Kenntnisse von einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (u.a. nachbarschaftsrechtliche und vergaberechtliche Regelungen), Kenntnisse der fachgerechten Baumpflege gemäß ZTV-Baumpflege (2017), eine FLL-Zertifizierung oder vergleichbare berufliche Erfahrungen, sehr gute kommunikative Fähigkeiten und eine flexible Geländepräsenz.

Der Auftragnehmer ist Ansprechpartner für die Auftraggeberin, die externen Dienstleister und betroffene Bürger und hält die Fäden im Jahresablauf zusammen. Regelmäßige Jour-fixe Termine mit der Auftraggeberin sollen einen kontinuierlichen Austausch fördern. Die Mitwirkung bei themenspezifischen Austauschterminen und gesamtstädtischen Arbeitstreffen zum Thema der Verkehrssicherung von Bäumen ist erforderlich. Gefordert wird auch die Möglichkeit, dass der Projektsteuerer im Bedarfsfall werktäglich persönlich, durch eigene Mitarbeiter oder durch qualifizierte Nachunternehmer auf den betroffenen Flächen anwesend ist.

Der Auftrag wird für 2,5 Jahre (bis 31.12.2025) vergeben, mit 2 Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber von jeweils 2 Jahren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: nach bekanntgegebener Zuschlagsmatrix / Gewichtung: 65%
Preis - Gewichtung: 35%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-209201
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: protze + theiling GbR
Postanschrift: Am Hulsberg 23
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bewerbers schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.

Da es sich technisch um Pflichtfelder handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] EUR eingegeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4DDK6PXM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a)

Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.

b)

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c)

Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2023