Haneg - Projektsteuerung Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: HANEG - PS 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ghb-recht.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ghb-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haneg - Projektsteuerung Verkehrssicherung
Projektsteuerungsleistungen betr. Verkehrssicherungsmaßnahmen für Bäume auf städtischen Flächen (Bremen)
Hanseatische Naturentwicklung GmbH An der Reeperbahn 6 28217 Bremen
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit der rund 9.000 Bäume auf Flächen der Stadtgemeinde Bremen, die sich in Verwaltung der Hanseatische Naturentwicklung GmbH (haneg) befinden, soll eine
gesamtstädtische Betreuung der "haneg- Bäume" und Koordination aller beteiligten Akteure umgesetzt werden. Die Bäume befinden sich aufgeteilt auf ca. 130 Verkehrssicherungsobjekte
(Zusammenschluss von sicherungsrelevanten Gehölzen in einem begrenzten Bereich) über das gesamte Stadtgebiet verteilt, z.T. (in Grenzbereichen) geringfügig auf niedersächsischem Gebiet.
Ziel ist eine Gesamtkoordination, die die Verkehrssicherheit der "haneg-Bäume" sicherstellt, aber auch natur- und artenschutzrechtliche Belange wahrt und die Baumkontrollen durch die "grüne Brille" denkt.
Die regelmäßigen Baumkontrollen, zusätzliche Baumgutachten, sowie die Umsetzung der Maßnahmen werden an externe Dienstleister vergeben.
Zu den Hauptaufgaben des in diesem Verfahren gesuchten Projektsteuerers gehört u.a. die Pflege des Baumkatasters, Unterstützung der Auftraggeberin bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe an externe Dienstleister, die Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Abnahme der umgesetzten Maßnahmen sowie die Vor- und Nachbereitung und die Koordination und Betreuung aller Beteiligten, einschließlich der Kommunikation mit betroffenen Bürgern.
Die genannten Aufgaben fordern gute naturschutzfachliche Qualifikationen, Kenntnisse von einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (u.a. nachbarschaftsrechtliche und vergaberechtliche Regelungen), Kenntnisse der fachgerechten Baumpflege gemäß ZTV-Baumpflege (2017), eine FLL-Zertifizierung oder vergleichbare berufliche Erfahrungen, sehr gute kommunikative Fähigkeiten und eine flexible Geländepräsenz.
Der Auftragnehmer ist Ansprechpartner für die Auftraggeberin, die externen Dienstleister und betroffene Bürger und hält die Fäden im Jahresablauf zusammen. Regelmäßige Jour-fixe Termine mit der Auftraggeberin sollen einen kontinuierlichen Austausch fördern. Die Mitwirkung bei themenspezifischen Austauschterminen und gesamtstädtischen Arbeitstreffen zum Thema der Verkehrssicherung von Bäumen ist erforderlich. Gefordert wird auch die Möglichkeit, dass der Projektsteuerer im Bedarfsfall werktäglich persönlich, durch eigene Mitarbeiter oder durch qualifizierte Nachunternehmer auf den betroffenen Flächen anwesend ist.
Der Auftrag wird für 2,5 Jahre (bis 31.12.2025) vergeben, mit 2 Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber von jeweils 2 Jahren.
Der Auftrag wird für 2,5 Jahre (bis 31.12.2025) vergeben, mit 2 Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber von jeweils 2 Jahren.
In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (ist im Teilnahmeantrag enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 3 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden (Beispiel: 2 Bewerber mit max. Punktzahl - 2 Bewerber mit darunter liegender gleicher Punktzahl - gelost wird nur zwischen den 2 Bewerbern mit darunter liegender gleicher Punktzahl). Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in Ziff.III.1.1 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen.
Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag)
2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag).
3. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV.
4. Eignungsnachweise betreffend die fachliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (in Kopie) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der verantwortlichen Führungskräfte und der vorgesehenen Leistungserbringer, z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen. betreffend folgende Berufsgruppen (alternativ):
- Landschaftsarchitekt
- Landschaftsplaner (Dipl.-Ing. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss)
- Umweltplaner (Dipl.-Ing. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss)
- Biologe (Dipl. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss)
- Forstwissenschaftler (Dipl. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss)
- FLL - Zertifizierung zum Baumkontrolleur
- Zertifizierung als European Tree Worker (ETW)
- öffentlich bestellten Sachverständiger für Baumpflege pp.
oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit gleichwertigem Abschluss
5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
7. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert)
9. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird (siehe auch § 36 VgV).
Die in Ziff.III.1.2 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Jahresnettohonorarumsätze des Bewerbers für die Jahre 2020, 2021 und 2022.
Gefordert werden hierzu: Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV für die Jahre 2020, 2021 und 2022 über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze betreffend vergleichbare Leistungen.
Vergleichbare Leistungen sind:
- Projektsteuerung oder Projektmanagement vergleichbar der hier vorgesehenen Aufgabe,
- Koordination von Baumkontrollen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit,
- Planungen von Baumpflanzungen,
- Planung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen von Gehölzen,
- Projekte mit datenbankbasiertem Baum- oder Grünkataster auf der Basis geographischer Informationssysteme
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und "Wertungsmatrix").
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz beziehen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Anzahl der Beschäftigten in den Jahre 2020, 2021 und 2022
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV für die Jahre 2020, 2021 und 2022 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beim Bewerber tätigen Landschaftsarchitekten oder gleichwertige Ausbildung. Freie Mitarbeiter oder Leiharbeitnehmer werden nicht berücksichtigt und sind nicht zu benennen.
Gleichwertig ist:
- Landschaftsplaner (Dipl.-Ing. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss)
- Umweltplaner (Dipl.-Ing. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss)
- Biologe (Dipl. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss)
- Forstwissenschaftler (Dipl. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss)
- FLL - Zertifizierung zum Baumkontrolleur
- Zertifizierung als European Tree Worker (ETW)
- öffentlich bestellten Sachverständiger für Baumpflege pp.
oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit gleichwertigem Abschluss
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und "Wertungsmatrix").
2. "Referenzobjekte vergleichbare Leistungen" in den Jahren 2017 bis einschl. 2022
Gefordert wird hierzu "Referenzliste Bewerber mit Bescheinigung" für Referenzobjekte "vergleichbare Leistungen", d.h. die Darstellung (Referenzliste) von Referenzprojekten im Bereich (alternativ)
- der Projektsteuerung/Projektmanagement entsprechend der hier vorgesehenen Aufgabe,
- Koordination von Baumkontrollen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit,
- Planungen von Baumpflanzungen,
- Planung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen von Gehölzen,
Wenn eines der Referenzprojekte mit datenbankbasiertem Baum- oder Grünkataster auf der Basis geographischer Informationssysteme durchgeführt wurde, erhält es in der Wertung einen Sonderpunkt (es wird nur insgesamt ein Sonderpunkt vergeben)
Die Referenzliste muss enthalten:
- die genaue Aufgabe (möglichst detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen)
- ggf. (für Sonderpunkt): Darstellung der Einbeziehung eines datenbankbasierten Baum- oder Grünkatasters auf der Basis geographischer Informationssysteme
- den Zeitraum der Leistungsdauer
- das Netto-Auftragsvolumen über den Zeitraum der Leistungsdauer
- die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten
Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) die die Tätigkeit bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen,
Es werden nur Referenzprojekte zugelassen,
- die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2022 bearbeitet wurden
- bei denen das Netto-Auftragsvolumen bei einem Auftrag
- mit einer Leistungsdauer von einem Jahr (oder weniger)
> EUR 20.000,00
- mit einer Leistungsdauer von mehr als einem Jahr im
Jahresdurchschnitt > EUR 15.000,00 ist.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und "Wertungsmatrix").
3. "Referenzobjekte öffentlicher Auftraggeber"
Gefordert wird hierzu "Referenzliste Bewerber mit Bescheinigung" für Referenzobjekte "vergleichbare Leistungen", d.h. die Darstellung (Referenzliste) von Referenzprojekten im Bereich (alternativ) von Dienstleistungsaufträgen öffentlicher Auftraggeber, die vom Bewerber unter Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften abzuwickeln waren.
Die Referenzliste muss enthalten:
- die genaue Aufgabe (möglichst detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen)
- die Darstellung der Tätigkeit des Bewerbers im Bereich vergaberechtlicher Vorschriften
- den Zeitraum der Leistungsdauer
- die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten
Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) die die Tätigkeit bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen,
- die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2022 bearbeitet
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und "Wertungsmatrix").
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige:
1. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung (aletrnativ) Landschaftsarchitekt, Landschaftsplaner (Dipl.-Ing. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss), Umweltplaner (Dipl.-Ing. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss), Biologe (Dipl. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss), Forstwissenschaftler (Dipl. oder M. Sc. oder Bachelor-Abschluss) berechtigt sind oder die eine FLL - Zertifizierung zum Baumkontrolleur oder eine Zertifizierung als European Tree Worker (ETW) haben oder als Sachverständiger für Baumpflege pp. öffentlich bestellt sind.
2. juristischen Person oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
3. Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist mit Hilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen.
2.
Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist - diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.
3.
Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeantrag genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
4.
Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen.
5.
Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
6.
Das Fehlen im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
7.
Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
8.
Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DDK6SD0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.