Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: CS-2008-23-O-EU

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428473919/2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: CS-2008-23-O-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) soll eine Rahmenvereinbarung in sechs Losen

geschlossen werden.

Die Bereitstellung und Abwicklung (Bestellung und Auftragsbestätigung) der Rahmenvertragsartikel erfolgt über das ARIBA Netzwerk. Die Anbindung des Onlineshops an unser ARIBA System erfolgt mittels OCI Schnittstelle. Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die HPA und alle gegründeten sowie zu gründenden Konzernunternehmen der HPA

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Warnschutz/Körperschutz

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der

Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kopfschutz

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18142000 Sicherheits-Gesichtsschutz
18444100 Sicherheitskopfbedeckungen
33735000 Arbeitsschutzbrillen mit Seitenschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der

Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Handschutz

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der

Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fußschutz

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18830000 Sicherheitsschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der

Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Atemschutz

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18142000 Sicherheits-Gesichtsschutz
18444100 Sicherheitskopfbedeckungen
33735000 Arbeitsschutzbrillen mit Seitenschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der

Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betriebssicherheitsmaterial

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der

Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 132-420856
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: CS-2008-23-O-EU
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Warnschutz/Körperschutz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: CS-2008-23-O-EU
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Kopfschutz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: CS-2008-23-O-EU
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Handschutz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: CS-2008-23-O-EU
Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Fußschutz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: CS-2008-23-O-EU
Los-Nr.: 5
Bezeichnung des Auftrags:

Atemschutz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: CS-2008-23-O-EU
Los-Nr.: 6
Bezeichnung des Auftrags:

Betriebssicherheitsmaterial

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428473919
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2023