Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: CS-2008-23-O-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428473919/2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung
Zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) soll eine Rahmenvereinbarung in sechs Losen
geschlossen werden.
Die Bereitstellung und Abwicklung (Bestellung und Auftragsbestätigung) der Rahmenvertragsartikel erfolgt über das ARIBA Netzwerk. Die Anbindung des Onlineshops an unser ARIBA System erfolgt mittels OCI Schnittstelle. Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die HPA und alle gegründeten sowie zu gründenden Konzernunternehmen der HPA
Warnschutz/Körperschutz
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der
Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Kopfschutz
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der
Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Handschutz
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der
Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Fußschutz
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der
Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Atemschutz
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der
Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Betriebssicherheitsmaterial
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der
Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warnschutz/Körperschutz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kopfschutz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Handschutz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fußschutz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Atemschutz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebssicherheitsmaterial
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Brooktorkai 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428473919