Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: CS-2008-23-O-EU

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428473919/2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/123528
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/123528
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/123528
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: CS-2008-23-O-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) soll eine Rahmenvereinbarung in sechs Losen geschlossen werden.

Die Bereitstellung und Abwicklung (Bestellung und Auftragsbestätigung) der Rahmenvertragsartikel erfolgt über das ARIBA Netzwerk. Die Anbindung des Onlineshops an unser ARIBA System erfolgt mittels OCI Schnittstelle.

Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die HPA und alle gegründeten sowie zu gründenden Konzernunternehmen der HPA.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Warnschutz/Körperschutz

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.

Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe II.2.7)

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kopfschutz

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18142000 Sicherheits-Gesichtsschutz
18444100 Sicherheitskopfbedeckungen
33735000 Arbeitsschutzbrillen mit Seitenschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.

Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe II.2.7)

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Handschutz

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.

Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe II.2.7)

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fußschutz

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18830000 Sicherheitsschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.

Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe II.2.7)

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Atemschutz

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18142000 Sicherheits-Gesichtsschutz
18444100 Sicherheitskopfbedeckungen
33735000 Arbeitsschutzbrillen mit Seitenschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.

Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe II.2.7)

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betriebssicherheitsmaterial

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.

Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.

Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.

Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.

Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.

Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe II.2.7)

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

2.) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der gültigen Police)

3.) Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

4.) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber

2.) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische

Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt

3.) Die ARIBA Netzwerk-ID ist zu nennen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bestätigung der Anbindung an das ARIBA-Netzwerk

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.) Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.

Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:

Die Rahmenvereinbarung erfolgt gem. §19 Abs. 3 SektVO

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/08/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Ausschreibungsstelle HPA

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2031

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.

2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme Rahmenvereinbarung HPA; Vergabenummer CS-2008-23-O-EU.

3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.

4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen.

5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform zu richten.

6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.

7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.

8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428473919
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2023