Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: CS-2008-23-O-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428473919/2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung
Zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) soll eine Rahmenvereinbarung in sechs Losen geschlossen werden.
Die Bereitstellung und Abwicklung (Bestellung und Auftragsbestätigung) der Rahmenvertragsartikel erfolgt über das ARIBA Netzwerk. Die Anbindung des Onlineshops an unser ARIBA System erfolgt mittels OCI Schnittstelle.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die HPA und alle gegründeten sowie zu gründenden Konzernunternehmen der HPA.
Warnschutz/Körperschutz
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlän-gerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Ver-tragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
siehe II.2.7)
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Kopfschutz
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
siehe II.2.7)
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Handschutz
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
siehe II.2.7)
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Fußschutz
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
siehe II.2.7)
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Atemschutz
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
siehe II.2.7)
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Betriebssicherheitsmaterial
Hamburg
Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Vertragspartnern pro Los zu schließen. Es wird innerhalb eines jeden Loses eine Rangfolge gebildet. Diese wird durch die Zuschlagskriterien ermittelt.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden ebenfalls berücksichtigt. /Dies kann sich im Lauf der Vertragslaufzeit auf die Rangfolge auswirken.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge für diese Los über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die Schätzung für ein Vertragsjahr dar.
Die Ware ist „frei Haus“ anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise (im späteren Verlauf als „EP“ abgekürzt) zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1.
siehe II.2.7)
Produktspezifische Anforderungen begründen sich dadurch, dass die PSA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach dem Tragetest durch die Fachabteilung Arbeitsschutz freigegeben, als Maßnahme im Arbeitsschutz definiert wird und gemäß Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist und die Kompatibilität der PSA, wenn diese mit anderer PSA kombiniert wird, gewährleistet sein muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2.) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der gültigen Police)
3.) Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
4.) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen)
1.) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1.) Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
2.) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
3.) Die ARIBA Netzwerk-ID ist zu nennen.
Bestätigung der Anbindung an das ARIBA-Netzwerk
Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.) Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.
Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung erfolgt gem. §19 Abs. 3 SektVO
Ausschreibungsstelle HPA
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2031
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme Rahmenvereinbarung HPA; Vergabenummer CS-2008-23-O-EU.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform zu richten.
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Brooktorkai 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428473919