Neue Router Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: 01-VST-E-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linkstr. 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Router Hardware
Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung von neuen Routern zum Einsatz in dezentralen Systemen (Kontrollsäulen an den Bundesstraßen, Messfahrzeuge des Toll Collect Außendienstes, etc.), die über Mobilfunk-basierte WAN/VPN-Verbindungen mit zentralen Systemen in den Rechenzentren der Toll Collect kommunizieren. Zudem werden damit verbundene Dienst-, Reparatur- und Wartungsleistungen beschafft.
Die in den Kontrollsäulen verbauten Router sind jahreszeitlich bedingten Klimaschwankungen (hinsichtlich z.B. Temperatur und Feuchtigkeit) ausgesetzt und müssen für einen derartigen Betrieb geeignet sein. Zudem ist der verfügbare Einbauplatz in den Kontrollsäulen limitiert und auf Abmessungen von maximal 270mm x 230mm x 70mm (B*T*H) begrenzt.
Toll Collect GmbH Linkstr. 4 10785 Berlin
Toll Collect (AG) betreibt im Rahmen des deutschen LKW-Mautsystems dezentrale Systeme (Kontrollsäulen an den Bundesstraßen, Messfahrzeuge des Toll Collect Außendienstes, etc.), die über Mobilfunk-basierte WAN/VPN-Verbindungen mit zentralen Systemen in den Rechenzentren der Toll Collect kommunizieren. Die Linux-basierte Software der in diesen dezentralen Systemen verbauten WAN/VPN-Router und deren Management-Applikation wurden (aufgrund individueller Anforderungen) von Toll Collect eigenentwickelt.
Da die Hardware der diesbezüglichen WAN/VPN-Router nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht beabsichtigt Toll Collect deren Ersatz/Austausch.
Die in den Kontrollsäulen verbauten Router sind jahreszeitlich bedingten Klimaschwankungen (hinsichtlich z.B. Temperatur und Feuchtigkeit) ausgesetzt und müssen für einen derartigen Betrieb geeignet sein. Zudem ist der verfügbare Einbauplatz in den Kontrollsäulen limitiert und auf Abmessungen von maximal 270mm x 230mm x 70mm (B*T*H) begrenzt.
Die Router-Hardware soll vom Auftragnehmer (AN) vor deren Auslieferung ggf. mit einem von Toll Collect beigestellten Software-Image "betankt" werden (Pre Delivery Installation, inkl. einfacher Basistest zur Verifizierung grundlegender Funktionalitäten).
Die Bestellmenge beträgt 700 Stück Router-Hardware. Die Bestellung durch den AG erfolgt in Q1/2024.
Es sind generell vom Auftragnehmer nur Komponenten anzubieten, die vom jeweiligen Hersteller (inkl. erforderlicher Treiber) noch bis mindestens Ende 2030 technisch unterstützt werden. Dies beinhaltet ebenso die Leistungsbestandteile Wartung/Support, Reparatur und Refurbishment gemäß Leistungsbeschreibung.
Für den geplanten Ablauf und die entsprechenden Termine/Meilensteine und weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Mehrungsoption:
Sicherstellung der Verfügbarkeit/Lieferbarkeit von bis zu 1100 Stück zusätzlicher Router-Hardware (in einer zur Original-Lieferung identischen Ausstattung) bei entsprechender Nachbestellung durch Toll Collect.
Entsprechend nachbestellte Router-Hardware und/oder Ersatzteile sollen vom Auftragnehmer mit einer Lieferzeit von maximal 3 Monaten geliefert werden.
Toll Collect beabsichtigt in der Angebotsphase diverse fachlich/technische Tests zur Verifikation durchzuführen, sowie um die Kompatibilität der vom Auftragnehmer angebotenen Router-Hardware mit der von Toll Collect eigenentwickelten Router-Software zu prüfen. Für diese Tests ist Toll Collect eine dem endgültigen Liefergegenstand vergleichbare Router-Hardware (B-Muster) nach Aufforderung beizustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Gerberstr. 34
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.telent.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0F6PB5
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Ab-satz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de