Beschaffung einer Tracking-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: Vivantes - Tracking
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Tracking-Infrastruktur
Leistungsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung über die Errichtung einer Tracking-Infrastruktur, die es ermöglicht, Assets wie z. B. Betten und Medizingeräte im Krankenhaus zu orten. Teil der Lösung sind sowohl die notwendige Hardware als auch Software inklusive aller notwendigen Schnittstellen zu Bestandssystemen. Außerdem müssen dabei alle notwendigen Implementierungsdienstleistungen, sowie die Pflege der Hardware und Software und Support teilweise erbracht werden.
Die Tracking-Infrastruktur ist wo möglich in die bestehende IT-Systemlandschaft zu integrierent . Außerdem muss die Tracking-Infrastruktur eine technologische Grundlage für im II.2.4_Anforderungskatalog hinterlegte und perspektivische Anwendungsfälle bieten.
Mit der Zuschlagserteilung wird voraussichtlich der erste Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung ausgelöst und entsprechend der erste Einzelvertrag unter der Rahmenvereinbarung geschlossen. Dieser beinhaltet das einmalige Aufsetzen der initialen Infrastruktur für das Gesamtprojekt und die Ausstattung des Pilothauses "Klinikum am Friedrichshain" (KFH). Vertragliche Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem EVB-IT-Systemvertrag (KFH). Die Implementierung in den weiteren Häusern erfolgt durch Einzelabruf, wobei ein Einzelabruf ein aber auch mehrere Häuser betreffen kann. Es wird jeweils ein abrufspezifischer EVB-IT Systemvertrag geschlossen, dessen Inhalt mit Abschluss der Rahmenvereinbarung verbindlich vorgegeben wird, es sei denn, der Auftraggeber gibt etwas anderes vor. Die vom Auftragnehmer angebotene Vergütung ist für die Einzelabrufe bzw. Einzelverträge verbindlich.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich je Abruf, eine Campus-Lizenz zur Verfügung zu stellen, die ohne weitere skalierende Lizenzfaktoren, wie Nutzer- oder Geräteanzahl zu einem festen Preis die gesamte leistungsgegenständliche Nutzung pro Haus abdeckt.
Optionen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in II.1.7) und V.2.4) gemachten Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Es wird auf § 39 Abs.
6 VgV hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M68FM
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.