Beschaffung einer Tracking-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: Vivantes - Tracking
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Tracking-Infrastruktur
Leistungsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung über die Errichtung einer Tracking-Infrastruktur, die es ermöglicht, Assets wie z. B. Betten und Medizingeräte im Krankenhaus zu orten. Teil der Lösung sind sowohl die notwendige Hardware als auch Software inklusive aller notwendigen Schnittstellen zu Bestandssystemen. Außerdem müssen dabei alle notwendigen Implementierungsdienstleistungen, sowie die Pflege der Hardware und Software und Support teilweise erbracht werden.
Die Tracking-Infrastruktur ist wo möglich in die bestehende IT-Systemlandschaft zu integrierent . Außerdem muss die Tracking-Infrastruktur eine technologische Grundlage für im II.2.4_Anforderungskatalog hinterlegte und perspektivische Anwendungsfälle bieten.
Mit der Zuschlagserteilung wird voraussichtlich der erste Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung ausgelöst und entsprechend der erste Einzelvertrag unter der Rahmenvereinbarung geschlossen. Dieser beinhaltet das einmalige Aufsetzen der initialen Infrastruktur für das Gesamtprojekt und die Ausstattung des Pilothauses "Klinikum am Friedrichshain" (KFH). Vertragliche Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem EVB-IT-Systemvertrag (KFH). Die Implementierung in den weiteren Häusern erfolgt durch Einzelabruf, wobei ein Einzelabruf ein aber auch mehrere Häuser betreffen kann. Es wird jeweils ein abrufspezifischer EVB-IT Systemvertrag geschlossen, dessen Inhalt mit Abschluss der Rahmenvereinbarung verbindlich vorgegeben wird, es sei denn, der Auftraggeber gibt etwas anderes vor. Die vom Auftragnehmer angebotene Vergütung ist für die Einzelabrufe bzw. Einzelverträge verbindlich.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich je Abruf, eine Campus-Lizenzen zur Verfügung zu stellen, die ohne weitere skalierende Lizenzfaktoren, wie Nutzer- oder Geräteanzahl zu einem festen Preis die gesamte leistungsgegenständliche Nutzung pro Haus abdeckt. Zentrale Bereiche von Vivantes sowie deren Töchter müssen die zentrale leistungsgegenständliche Infrastruktur überdies ohne weitere Vergütung nutzen können. Dies betrifft bspw. die beiden Logistikzentren. MVZs und Foren für Senioren. Sie sind Bestandteil der Lizenzierung des jeweiligen Standortes, der entsprechendes Zentrum versorgt.
Die Laufzeit der Einzelverträge ist von der der Rahmenvereinbarung unabhängig. Einzelheiten zur Laufzeit der unter dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Einzelverträge ergeben sich aus den EVB-IT Systemverträgen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, vier Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Es werden die Bewerber aufgefordert, die im Ergebnis der nachstehenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus:
Referenzen (maximal 10 Punkte)
Referenz 1 30 %
Referenz 2 25 %
Referenz 3 20 %
Referenz 4 15 %
Referenz 5 10 %
Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise bewertet. Für die Höchstpunktzahl sind je Referenz folgende Kompetenzen in den auftragsgegenständlichen Leistungsbereichen nachzuweisen:
- Auswahlkriterium 1: Das Referenzprojekt wurde in einem Krankenhaus oder für einen Krankenhausträger mit mehr als 300 Betten (1 Punkt), mehr als 600 Betten (2 Punkte), mehr als 900 Betten (3 Punkte) implementiert.
- Auswahlkriterium 2: Die Referenz umfasst folgende Funktionalitäten bzw. Use Cases:
- Tracking von Betten,
- Tracking von Medizingeräten und Hilfsmitteln,
- Analytics,
- Schnittstelle zu einem Asset-Management-System,
- Schnittstelle zu einem Krankenhausinformationssystem,
- Schnittstelle zu einem Transportauftragssystem und Indoor-Navigation.
Sechs Funktionalitäten umfasst: 7 Punkte, drei Funktionalitäten umfasst: 4 Punkte, zwei Funktionalitäten umfasst: 2 Punkte. Voraussetzung ist, dass die einzelnen Funktionalitäten jeweils in signifikantem Umfang im produktiven Einsatz sind.
Maximal sind 10 Punkte je Referenz erreichbar. Die Referenzen werden entsprechend der vom Bewerber angegebenen Zuordnung gewichtet. Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Referenzpunkte gebildet (Gesamtpunkte). Sind weniger als fünf Referenzen wertbar, so werden die nicht wertbaren Referenzen mit 0 Punkten in die Wertung eingestellt.
Die gewichteten Punkte in der Kategorie Referenzen werden addiert. Maximal sind 10 Punkte erreichbar.
Es werden die vier Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los.
Optionen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben:
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020, 2019),
- Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Einführung einer Tracking-Infrastruktur) in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020, 2019).
(2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Zu (1): Mindestanforderung: Es wird ein spezifischer Mindestumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags von mindestens EUR 200.000 je Jahr bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020, 2019) gefordert.
Zu (2): Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00
- Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.000,00
Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Auftragsbekanntmachung) hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
- Geeignete Referenzen über früher (letzte drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist) ausgeführte Aufträge in Form einer Liste von mindestens fünf produktiven Installationen der anzubietenden Tracking-Infrstruktur der DACH-Region mit folgenden Angaben:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit
- Angaben zur Größe des Krankenhauses und zur Integration des Systems
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum
- Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft
- Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
Bewerber werden gebeten, eine Auswahl zu treffen und fünf Referenzen nachzuweisen, die anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben. Im Rahmen der Entscheidung über die Teilnehmerauswahl anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien werden die Referenzen in der vom Bewerber angegebenen Reihenfolge gewertet (siehe hierzu I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Dabei wird die Bewertung derjenigen Referenz, die der Bewerber als "Referenz 1" bezeichnet, mit 30% gewichtet. Die Bewertung der vom Bewerber als "Referenz 2" angegebenen Referenz wird mit 25% gewichtet. Die Bewertung der vom Bewerber als "Referenz 3" angegebenen Referenz wird mit 20% gewichtet. Die Bewertung der vom Bewerber als "Referenz 4" angegebenen Referenz wird mit 15% gewichtet. Die Bewertung der vom Bewerber als "Referenz 5" angegebenen Referenz wird mit 10% gewichtet. Folglich werden also die ersten fünf der insgesamt zehn einzureichenden Referenzen gewertet.
(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre (2021, 2020, 2019) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
(3) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.
Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
Es sind mindestens drei Referenzen über Leistungen (Einführung einer Tracking-Infrastruktur) aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist im deutschsprachigen Raum (DACH-Region) nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn die im Folgenden genannten zwei Merkmale vollständig erfüllt sind:
- Einführung einer Tracking-Infrastruktur und
- Produktiver Einsatz in einem Krankenhaus/Krankenhausträger vergleichbarer Größe (900 Betten).
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
Mindestvoraussetzungen für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal:
- Kenntnisse der Deutschen Sprachen, entweder als Muttersprachler*in oder Deutsche als Fremdsprache mit mindestens Level C1 oder höher
- Erfahrung in der Einführung von vergleichbarer Lösungen in anderen, vergleichbar komplexen Krankenhausorganisationen und Kenntnisse der typischen medizinischen Anforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M690M
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.