Lieferung von optischen LED-Signalleuchten 100mm und 200mm sowie Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: OV220823RX01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Neumarkt 44
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von optischen LED-Signalleuchten 100mm und 200mm sowie Zubehör
Gegenstand der Ausschreibung ist das Liefern von optischen LED-Signalleuchten in den Größen 100mm und 200mm mit Zubehörkomponenten zu liefern. Alle Signalleuchten und das Zugehör muss der technischen Spezifikation „TS-LSA-HHVA_Optische Signalgeber Stand: 07.12.2022“ der HHVA sowie der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Lieferung von optischen LED-Signalleuchten 100mm und Zubehör
Hamburg-Altenwerder, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von optischen LED-Signalleuchten verschiedener Typen gemäß technischer Spezifikation TS-LSA-HHVA Optische Signalgeber. Zweck ist die Deckung des Bedarfs an 40V-LED-Signalleuchten 100mm-Ausführung für den planmäßigen Ersatz altersbedingt abgängiger Teile sowie den Um-/ Aus- und Neubau von Lichtsignalanlagen. Die ausgeschriebene Menge umfasst den Bedarf für die gesamte Laufzeit. Es wird ein Rahmenvertrag für die Zeit vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2025 mit festen Abnahmemengen geschlossen. Die Einheitspreise gemäß Leistungsverzeichnis gelten bis 30.09.2024. Der Bieter war berechtigt für das 2. Vertragsjahr eine Preiserhöhung im Angebotsschreiben anzugeben.
Nachliefergarantie / Abkündigung
Die Reparatur/Instandhaltung von Anlagenteilen muss für einen Zeitraum von mindestens
10 Jahren nach Beendigung der Rahmenvereinbarung gewährleistet sein. Eine Ersatzteilbeschaffung über sämtliche Bauteile ist für diesen Zeitraum sicherzustellen. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, im Anschluss der Rahmenvereinbarung über komplette Signalleuchten und Zubehör, um im Betrieb befindliche Anlagen zu entstören, einen gesonderten Rahmenvertrag über SG-Bauteile zu vereinbaren.
Lieferung von optischen LED-Signalleuchten 200mm und Zubehör
Hamburg-Altenwerder, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von optischen LED-Signalleuchten verschiedener Typen gemäß technischer Spezifikation TS-LSA-HHVA Optische Signalgeber. Zweck ist die Deckung des Bedarfs an 40V-LED-Signalleuchten 200mm-Ausführung in unterschiedlichem Ausbaugrad für den planmäßigen Ersatz altersbedingt abgängiger Teile sowie den Um-/ Aus- und Neubau von Lichtsignalanlagen. Die ausgeschriebene Menge umfasst den Bedarf für die gesamte Laufzeit. Es wird ein Rahmenvertrag für die Zeit vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2025 mit festen Abnahmemengen geschlossen. Die Einheitspreise gemäß Leistungsverzeichnis gelten bis 30.09.2024. Der Bieter war berechtigt für das 2. Vertragsjahr eine Preiserhöhung im Angebotsschreiben anzugeben.
Nachliefergarantie / Abkündigung
Die Reparatur/Instandhaltung von Anlagenteilen muss für einen Zeitraum von mindestens
10 Jahren nach Beendigung der Rahmenvereinbarung gewährleistet sein. Eine Ersatzteilbeschaffung über sämtliche Bauteile ist für diesen Zeitraum sicherzustellen. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, im Anschluss der Rahmenvereinbarung über komplette Signalleuchten und Zubehör, um im Betrieb befindliche Anlagen zu entstören, einen gesonderten Rahmenvertrag über SG-Bauteile zu vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von optischen LED-Signalleuchten 100mm und Zubehör
Postanschrift: Ausschläger Elbdeich 2
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.yunextraffic.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von optischen LED-Signalleuchten 200mm und Zubehör
Postanschrift: Ausschläger Elbdeich 2
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.yunextraffic.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.