Lieferung von optischen LED-Signalleuchten 100mm und 200mm sowie Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: OV220823RX01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von optischen LED-Signalleuchten 100mm und 200mm sowie Zubehör
Gegenstand der Ausschreibung ist das Liefern von optischen LED-Signalleuchten in den Größen 100mm und 200mm mit Zubehörkomponenten zu liefern. Alle Signalleuchten und das Zugehör muss der technischen Spezifikation „TS-LSA-HHVA_Optische Signalgeber Stand: 07.12.2022“ der HHVA sowie der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag voraussichtlich für die Zeit vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2025 zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Einheitspreise gemäß Leistungsverzeichnis gelten für mindestens bis 30.09.2025. Der Bieter ist berechtigt für die optionalen Vertragsverlängerungen eine Preiserhöhung im Angebotsschreiben anzugeben.
Bietereignung:
Das Angebot besteht aus einem seitens der Bewerber selbstgefertigten und rechtsverbindlich unterzeichneten Anschreiben, welches eine aussagekräftige Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Niederlassungen, Unternehmensgröße, etc.) enthalten muss. Es muss des Weiteren die vorangehend geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Unterlagen enthalten. Der Auftraggeber stellt hierfür zum Teil Formulare zur Verfügung (siehe oben).
Lieferung von optischen LED-Signalleuchten 100mm und Zubehör
Hamburg-Altenwerder, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist das Liefern von optischen LED-Signalleuchten 100mm mit Zubehörkomponenten gemäß Technischer Spezifikation „TS-LSA-HHVA_Optische Signalgeber Stand: 07.12.2022“ der HHVA sowie der Leistungsbeschreibung.
Musterlieferung zur Prüfung auf Einhaltung der technischen Spezifikation
Die wirtschaftlichsten aussichtsreichsten Angebote, die die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, werden zur Materialprüfung zugelassen und aufgefordert Mustersignalleuchten und Montagezubehör innerhalb von 14 Kalendertagen betriebsfertige Muster zur technischen Prüfung vorzulegen. Die Prüfung erfolgt ohne Bieter.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden und endet spätestens nach 48 Monaten.
Lieferung von optischen LED-Signalleuchten 200mm und Zubehör
Hamburg-Altenwerder, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist das Liefern von optischen LED-Signalleuchten 200mm mit Zubehörkomponenten gemäß Technischer Spezifikation „TS-LSA-HHVA_Optische Signalgeber Stand: 07.12.2022“ der HHVA sowie weiterer Vergabeunterlagen.
Musterlieferung zur Prüfung auf Einhaltung der technischen Spezifikation
Die wirtschaftlichsten aussichtsreichsten Angebote, die die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, werden zur Materialprüfung zugelassen und aufgefordert Mustersignalleuchten und Montagezubehör innerhalb von 14 Kalendertagen betriebsfertige Muster zur technischen Prüfung vorzulegen. Die Prüfung erfolgt ohne Bieter.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden und endet spätestens nach 48 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen.(vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Veröffentlichungstag der Bekanntmachung sein.
3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
4. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
5. Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
zu 4: Die Berufs-/Betriebshaftpflicht-versicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf:
- 2.500.000 € für Sachschäden
- 1.000.000 € für Vermögensschäden
Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Bestätigung einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht-versicherung zu den vorgenannten Bedingungen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen.
zu 5: a) Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Der Mindestjahresumsatz, einschließlich des Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich, muss pro Jahr mindestens betragen:
Los 1: 100.000,00€ und Los 2: 1.500.000,00€. Bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose beträgt der geforderte Mindestjahresumsatz die Summe der für die angebotenen Lose geforderten Mindestjahresumsätze.
6. Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar (vgl. Erklärung Qualitätssicherung)
7. Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
8. Der Bieter muss mindestens fünf Jahre Erfahrung und technische Fachkompetenz im Bereich optischer LED-Signalleuchten nachweisen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
9. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu: Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich und Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich
(vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
10. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
Zu 7: Benennung von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen:
a) die mit dem Ausschreibungsgegenstand (Art und Umfang) vergleichbar sind
b) Die Referenzen müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein.
c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
zu 8: Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Formular)
- Corona-Vereinbarung (vgl. Formular)
- Erklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Formular)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt nicht öffentlich.
Es sind keine Personen zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.