Rahmenvertrag Patiententransporte Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2023/022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Herr Wischnewski
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Patiententransporte
Die Vivantes schreibt ihren Bedarf an Kranken- bzw. Patiententransporten ("Patiententransporte") im Wege einer Rahmenvereinbarung aus. Damit sind ausschließlich jene Patiententransporte gemeint, für die Vivantes der Kostenträger ist (interne Verlegungsfahrten zwischen einzelnen Klinikstandorten innerhalb des Klinikverbundes der Vivantes und anderen mitbehandelnden Einrichtungen sowie Untersuchungs- und Mitbehandlungsfahrten).
Das benötigte Patiententransportvolumen betrifft ausschließlich die beiden Klinikstandorte der Vivantes-Region Ost (Vivantes Klinikum Kaulsdorf und Vivantes Klinikum im Friedrichshain).
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin
Die Bereitstellung und Durchführung der Patiententransporte betrifft ausschließlich die Vivantes-Region OST mit den zwei Klinikstandorten
- Vivantes Klinikum im Friedrichshain ("KFH") und
- das Vivantes Klinikum Kaulsdorf ("KHD")
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Patiententransporte, die vom Auftragnehmer mit den Krankenkassen abgerechnet werden (sog. externe Fahrten bzw. Entlassungs-/Kassenfahrten etc.) sowie die Durchführung von Transporten, die gemäß § 2 Abs. 2 Berliner Rettungsdienstgesetz (RDG) der Notfallrettung zuzuordnen sind.
Vivantes behält sich vor, im Rahmen einer Option den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, längstens jedoch bis 28.02.2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Patiententransporte
Postanschrift: Gustav-Adolf-Straße 106a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Gesamtauftragswertes wird verzichtet, da der Auftragswert gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis eingestuft wird. Darüber hinaus könnte die Bekanntgabe des Gesamtpreises Rückschlüsse auf die Kalkulation des bezuschlagten Unternehmens erlauben, welche den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und des Geheimwettbewerbs zuwiderlaufen würden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67677S
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).