Rahmenvertrag Patiententransporte Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2023/022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Patiententransporte
Die Vivantes schreibt ihren Bedarf an Kranken- bzw. Patiententransporten ("Patiententransporte") im Wege einer Rahmenvereinbarung aus. Damit sind ausschließlich jene Patiententransporte gemeint, für die Vivantes der Kostenträger ist (interne Verlegungsfahrten zwischen einzelnen Klinikstandorten innerhalb des Klinikverbundes der Vivantes und anderen mitbehandelnden Einrichtungen sowie Untersuchungs- und Mitbehandlungsfahrten).
Das benötigte Patiententransportvolumen betrifft ausschließlich die beiden Klinikstandorte der Vivantes-Region Ost (Vivantes Klinikum Kaulsdorf und Vivantes Klinikum im Friedrichshain).
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin
Die Bereitstellung und Durchführung der Patiententransporte betrifft ausschließlich die Vivantes-Region OST mit den zwei Klinikstandorten
- Vivantes Klinikum im Friedrichshain ("KFH") und
- das Vivantes Klinikum Kaulsdorf ("KHD")
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Patiententransporte, die vom Auftragnehmer mit den Krankenkassen abgerechnet werden (sog. externe Fahrten bzw. Entlassungs-/Kassenfahrten etc.) sowie die Durchführung von Transporten, die gemäß § 2 Abs. 2 Berliner Rettungsdienstgesetz (RDG) der Notfallrettung zuzuordnen sind.
ja
Vivantes behält sich vor, im Rahmen einer Option den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, längstens jedoch bis 28.02.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes,
b) Eigenerklärung zur Eignung (Ausschlussgründe) gemäß Formblatt
Das Formblätter finden Sie in den Vergabeunterlagen.
c) Nachweis der Zertifizierung ihres Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. einer
aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art (z. B. Vorlage der Kundenversion eines
ggf. vorhandenen eigenen Qualitätssicherungshandbuches).
Ebenfalls als gleichwertig wird eine Eigenerklärung des Bieters (gem. Formblatt) akzeptiert, in der er sich im Auftragsfall (nach Zuschlagserteilung) verpflichtet:
- innerhalb von 3 Monaten ein eigenes Qualitätsmanagement-Handbuch als Kundenversion in elektronischer Form vorzulegen oder
- sich innerhalb von 6 Wochen für eine Zertifizierung seines Qualitätsmanagements glaubhaft anzumelden und diese Anmeldung nebst Antwort gegenüber der Auftraggeberin zu dokumentieren.
d) Eigenerklärung (gemäß Formblatt) über die Bereitschaft des Bieters, spätestens bis Vertragsschluss eine Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu den angegebenen Mindestbedingungen abzuschließen
e) Nachweis der Genehmigung für Krankentransporte nach § 3 Rettungsdienstgesetz Berlin sowie der
Genehmigung nach § 17 Personenbeförderungsgesetz
zu d - Versicherungen:
Betriebshaftpflicht: Versicherungssumme mind. EUR 5 Mio.
Vermögensschadenhaftpflicht: Versicherungssumme mind. EUR 500.000
f) Eigenerklärung über die Anzahl von durchgeführten vergleichbaren Patiententransporte gemäß Formblatt. Die Patiententransporte können alle Patiententransporte umfassen (Mitbehandlungs-, Verlegungs- und Entlassungs-/ Kassenfahrten - aber ohne Kranken- und Notfallfahrten). Sie müssen aus den Jahren 2020 - 2022 stammen.
zu f - vergleichbare Patiententransporte:
- Die Anzahl an Patiententransporten muss im Durchschnitt p. a. mindestens 1.640 Patiententransporte p.a. (+/- 10 %) erreichen
- Das Formblatt 2 muss hinsichtlich des angebotenen Loses vollständig ausgefüllt sein
Da der Auftraggeber zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die entsprechenden Pflichten zur Einhaltung der Vertragsbedingungen (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie die Frauenförderung) hingewiesen. Die Bieter haben sämtliche Pflichten/ Vertragsbedingungen des BerlAVG bei der Auftragsausführung einzuhalten/ zu akzeptieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieter werden auf die Pflichten nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) und die Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (EU-Sanktionen), hingewiesen. Bestandteil der Vergabeunterlagen sind u.a. die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen und sonstigen Erklärungen und Hinweise.
2. Die gesamte Korrespondenz hat über die Vergabeplattform zu erfolgen. Bieterfragen sind ausschließlich mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts zu stellen. Telefonische Bieterfragen werden nicht beantwortet.
3. Alle Einzelheiten des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Allgemeinen Vergabeunterlage.
4. Die beigefügten Formblätter sind für die Abgabe von Erklärungen, insbesondere auch die Erbringung der Eignungsnachweise, zwingend einzusetzen! Bitte sehen Sie hierzu auch die den Vergabeunterlagen beigefügte Checkliste einzureichender Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y676KWA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.