Vergabe zum Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten in Hamburg – Altona (Suurheid) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022002498
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe zum Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten in Hamburg – Altona (Suurheid)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) als Auftraggeber (AG), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages zum Betrieb der Einrichtung einer Folgeunterbringung von Geflüchteten im Hamburger Bezirk Altona (nachfolgend kurz Einrichtung) mit dem erfolgreichen Bieter als Auftragnehmer (AN).
Das formale Vergabeverfahren wird durch die Finanzbehörde (FB) durchgeführt.
Es wird der Betrieb einer Einrichtung zur Unterbringung mit max. 300 Plätzen ausgeschrieben. In der Einrichtung sollen Geflüchtete mit einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis untergebracht werden.
Der AN soll in der Einrichtung Geflüchtete, die ihm von der Zentralen Anlauf- und Vermittlungsstelle (AVS) von Fördern & Wohnen AöR (F&W) zugewiesen werden, unterbringen und betreuen.
Die Einrichtung wurde in einem Abschnitt gebaut und umfasst insgesamt 5 Festbauten (77 Wohneinheiten) und insgesamt 300 Plätze. Ein Haus wird für gemeinschaftliche Zwecke wie integrative Maßnahmen oder kulturelle Veranstaltungen genutzt. Die Grundrisse der Haustypen und der Lageplan der Einrichtung sind in den fachlichen Anlagen zur Leistungsbeschreibung dargestellt
Die Einrichtung wird im laufenden Betrieb ab dem 15. Dezember 2023 übernommen werden (Vertragsbeginn).
Die Belegung der Wohnungen erfolgt mit durchschnittlich vier Personen. Die Belegungszahlen können in Abhängigkeit von Familiengrößen variieren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestbelegung über die unter Ziffer 2.9 genannten Zahlen hinaus. Zu betreuen sind die tatsächlich untergebrachten Personen. Gemäß Bürgervertrag (Anlage Bürgervertrag Rissen) beträgt die max. Belegungsgröße 300 Plätze.
Die Einrichtung kann bis 2032 zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Der Vertrag wird für die Zeit vom 15.12.2023 bis 14.12.2027 geschlossen werden. Sollte sich die Zugangssituation der Flüchtlinge wieder so wie im Jahr 2015 entwickeln, kann der Vertrag unter Berücksichtigung des geltenden Bürgervertrages Rissen vom 22.05.2017 seitens des Auftraggebers zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden, längstens jedoch bis zum 14.12.2029. Sollte eine Nutzung über 2029 hinaus erforderlich sein, erfolgt eine neue Ausschreibung. Die Nutzung der Einrichtung ist bis 2032 möglich.
Die Einrichtung wird dem AN ohne Mietzins zur Verfügung gestellt. Die Pflichten bezüglich „Dach und Fach“ (detaillierte Darstellung in der fachlichen Anlage Untermietvertrag) verbleiben beim AG, der AN übernimmt u.a. die Pflichten der laufenden Instandhaltung sowie der Verkehrssicherung und trägt die laufenden Betriebskosten.
Die ausgeschriebene Tätigkeit umfasst insbesondere Leistungen des Betreuungs-, Sozial- und Integrationsmanagements sowie des Unterkunftsmanagements.
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung liegt in der sozialen Betreuung und Integration. Zur Sicherstellung eines problem- und bedarfsgerechten Beratungs- und Unterstützungsangebots hat der AN eigene sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen. Diese Fachkräfte müssen mittels einer offensiv-aufsuchenden Kontaktaufnahme mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern prüfen, welche Unterstützung bzw. Hilfen individuell jeweils gefordert sind, und Bewohnerinnen und Bewohner zur Inanspruchnahme von Regelleistungen von Kita, Schule, Sprachförderung- und Arbeitsangeboten motivieren, sowie erste Schritte für den Weg aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in eigenen Wohnraum aufzeigen. Der AN hat eng mit den behördlichen Institutionen, den lokalen Parteien und Initiativen, den lokalen Anbietern der Kinder-, Jugend- und sozialen Arbeit sowie mit Ehrenamtlichen zusammenzuarbeiten.
Daneben wird vom AN eine auf nachhaltige Nutzbarkeit der Anlage ausgerichtete Bewirtschaftung der Einrichtung gefordert. Neben der Unterbringungsorganisation sowie den oben benannten und in der Anlage Untermietvertrag ausgeführten Pflichten gehört hierzu insbesondere die Verantwortung für Sauberkeit und Sicherheit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe zum Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten in Hamburg – Altona (Suurheid)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote und Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de
einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern/Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern/Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://
bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die
Frist für Fragen von Bewerbern/Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen
wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach
Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war
ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der
Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und
unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim
Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung
an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.