Vergabe zum Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten in Hamburg – Altona (Suurheid) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022002498

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe zum Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten in Hamburg – Altona (Suurheid)

Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022002498
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) als Auftraggeber (AG), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages zum Betrieb der Einrichtung einer Folgeunterbringung von Geflüchteten im Hamburger Bezirk Altona (nachfolgend kurz Einrichtung) mit dem erfolgreichen Bieter als Auftragnehmer (AN).

Das formale Vergabeverfahren wird durch die Finanzbehörde (FB) durchgeführt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es wird der Betrieb einer Einrichtung zur Unterbringung mit max. 300 Plätzen ausgeschrieben. In der Einrichtung sollen Geflüchtete mit einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis untergebracht werden.

Der AN soll in der Einrichtung Geflüchtete, die ihm von der Zentralen Anlauf- und Vermittlungsstelle (AVS) von Fördern & Wohnen AöR (F&W) zugewiesen werden, unterbringen und betreuen.

Die Einrichtung wurde in einem Abschnitt gebaut und umfasst insgesamt 5 Festbauten (77 Wohneinheiten) und insgesamt 300 Plätze. Ein Haus wird für gemeinschaftliche Zwecke wie integrative Maßnahmen oder kulturelle Veranstaltungen genutzt. Die Grundrisse der Haustypen und der Lageplan der Einrichtung sind in den fachlichen Anlagen zur Leistungsbeschreibung dargestellt

Die Einrichtung wird im laufenden Betrieb ab dem 15. Dezember 2023 übernommen werden (Vertragsbeginn).

Die Belegung der Wohnungen erfolgt mit durchschnittlich vier Personen. Die Belegungszahlen können in Abhängigkeit von Familiengrößen variieren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestbelegung über die unter Ziffer 2.9 genannten Zahlen hinaus. Zu betreuen sind die tatsächlich untergebrachten Personen. Gemäß Bürgervertrag (Anlage Bürgervertrag Rissen) beträgt die max. Belegungsgröße 300 Plätze.

Die Einrichtung kann bis 2032 zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Der Vertrag wird für die Zeit vom 15.12.2023 bis 14.12.2027 geschlossen werden. Sollte sich die Zugangssituation der Flüchtlinge wieder so wie im Jahr 2015 entwickeln, kann der Vertrag unter Berücksichtigung des geltenden Bürgervertrages Rissen vom 22.05.2017 seitens des Auftraggebers zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden, längstens jedoch bis zum 14.12.2029. Sollte eine Nutzung über 2029 hinaus erforderlich sein, erfolgt eine neue Ausschreibung. Die Nutzung der Einrichtung ist bis 2032 möglich.

Die Einrichtung wird dem AN ohne Mietzins zur Verfügung gestellt. Die Pflichten bezüglich „Dach und Fach“ (detaillierte Darstellung in der fachlichen Anlage Untermietvertrag) verbleiben beim AG, der AN übernimmt u.a. die Pflichten der laufenden Instandhaltung sowie der Verkehrssicherung und trägt die laufenden Betriebskosten.

Die ausgeschriebene Tätigkeit umfasst insbesondere Leistungen des Betreuungs-, Sozial- und Integrationsmanagements sowie des Unterkunftsmanagements.

Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung liegt in der sozialen Betreuung und Integration. Zur Sicherstellung eines problem- und bedarfsgerechten Beratungs- und Unterstützungsangebots hat der AN eigene sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen. Diese Fachkräfte müssen mittels einer offensiv-aufsuchenden Kontaktaufnahme mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern prüfen, welche Unterstützung bzw. Hilfen individuell jeweils gefordert sind, und Bewohnerinnen und Bewohner zur Inanspruchnahme von Regelleistungen von Kita, Schule, Sprachförderung- und Arbeitsangeboten motivieren, sowie erste Schritte für den Weg aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in eigenen Wohnraum aufzeigen. Der AN hat eng mit den behördlichen Institutionen, den lokalen Parteien und Initiativen, den lokalen Anbietern der Kinder-, Jugend- und sozialen Arbeit sowie mit Ehrenamtlichen zusammenzuarbeiten.

Daneben wird vom AN eine auf nachhaltige Nutzbarkeit der Anlage ausgerichtete Bewirtschaftung der Einrichtung gefordert. Neben der Unterbringungsorganisation sowie den oben benannten und in der Anlage Untermietvertrag ausgeführten Pflichten gehört hierzu insbesondere die Verantwortung für Sauberkeit und Sicherheit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Betreiberkonzept / Gewichtung: 70 %
Kostenkriterium - Name: Tagessatz je betreuter Person (netto) / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 046-134825
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe zum Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten in Hamburg – Altona (Suurheid)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AWO Hamburg Gesellschaft für Bildung, Integration und Beratung gGmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Angebote und Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de

einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.

- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern/Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende

Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise

Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des

Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.

- Fragen von Bewerbern/Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://

bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die

Frist für Fragen von Bewerbern/Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen

wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach

Ablauf der Frist eingehen.

- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war

ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich

vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der

Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem

Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und

unterschrieben einzureichen.

- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim

Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung

an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2023