Vergabe zum Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten in Hamburg – Altona (Suurheid) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022002498
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe zum Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten in Hamburg – Altona (Suurheid)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) als Auftraggeber (AG), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages zum Betrieb der Einrichtung einer Folgeunterbringung von Geflüchteten im Hamburger Bezirk Altona (nachfolgend kurz Einrichtung) mit dem erfolgreichen Bieter als Auftragnehmer (AN).
Das formale Vergabeverfahren wird durch die Finanzbehörde (FB) durchgeführt.
Es wird der Betrieb einer Einrichtung zur Unterbringung mit max. 300 Plätzen ausgeschrieben. In der Einrichtung sollen Geflüchtete mit einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis untergebracht werden.
Der AN soll in der Einrichtung Geflüchtete, die ihm von der Zentralen Anlauf- und Vermittlungsstelle (AVS) von Fördern & Wohnen AöR (F&W) zugewiesen werden, unterbringen und betreuen.
Die Einrichtung wurde in einem Abschnitt gebaut und umfasst insgesamt 5 Festbauten (77 Wohneinheiten) und insgesamt 300 Plätze. Ein Haus wird für gemeinschaftliche Zwecke wie integrative Maßnahmen oder kulturelle Veranstaltungen genutzt. Die Grundrisse der Haustypen und der Lageplan der Einrichtung sind in den fachlichen Anlagen zur Leistungsbeschreibung dargestellt
Die Einrichtung wird im laufenden Betrieb ab dem 15. Dezember 2023 übernommen werden (Vertragsbeginn).
Die Belegung der Wohnungen erfolgt mit durchschnittlich vier Personen. Die Belegungszahlen können in Abhängigkeit von Familiengrößen variieren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestbelegung über die unter Ziffer 2.9 genannten Zahlen hinaus. Zu betreuen sind die tatsächlich untergebrachten Personen. Gemäß Bürgervertrag (Anlage Bürgervertrag Rissen) beträgt die max. Belegungsgröße 300 Plätze.
Die Einrichtung kann bis 2032 zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Der Vertrag wird für die Zeit vom 15.12.2023 bis 14.12.2027 geschlossen werden. Sollte sich die Zugangssituation der Flüchtlinge wieder so wie im Jahr 2015 entwickeln, kann der Vertrag unter Berücksichtigung des geltenden Bürgervertrages Rissen vom 22.05.2017 seitens des Auftraggebers zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden, längstens jedoch bis zum 14.12.2029. Sollte eine Nutzung über 2029 hinaus erforderlich sein, erfolgt eine neue Ausschreibung. Die Nutzung der Einrichtung ist bis 2032 möglich.
Die Einrichtung wird dem AN ohne Mietzins zur Verfügung gestellt. Die Pflichten bezüglich „Dach und Fach“ (detaillierte Darstellung in der fachlichen Anlage Untermietvertrag) verbleiben beim AG, der AN übernimmt u.a. die Pflichten der laufenden Instandhaltung sowie der Verkehrssicherung und trägt die laufenden Betriebskosten.
Die ausgeschriebene Tätigkeit umfasst insbesondere Leistungen des Betreuungs-, Sozial- und Integrationsmanagements sowie des Unterkunftsmanagements.
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung liegt in der sozialen Betreuung und Integration. Zur Sicherstellung eines problem- und bedarfsgerechten Beratungs- und Unterstützungsangebots hat der AN eigene sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen. Diese Fachkräfte müssen mittels einer offensiv-aufsuchenden Kontaktaufnahme mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern prüfen, welche Unterstützung bzw. Hilfen individuell jeweils gefordert sind, und Bewohnerinnen und Bewohner zur Inanspruchnahme von Regelleistungen von Kita, Schule, Sprachförderung- und Arbeitsangeboten motivieren, sowie erste Schritte für den Weg aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in eigenen Wohnraum aufzeigen. Der AN hat eng mit den behördlichen Institutionen, den lokalen Parteien und Initiativen, den lokalen Anbietern der Kinder-, Jugend- und sozialen Arbeit sowie mit Ehrenamtlichen zusammenzuarbeiten.
Daneben wird vom AN eine auf nachhaltige Nutzbarkeit der Anlage ausgerichtete Bewirtschaftung der Einrichtung gefordert. Neben der Unterbringungsorganisation sowie den oben benannten und in der Anlage Untermietvertrag ausgeführten Pflichten gehört hierzu insbesondere die Verantwortung für Sauberkeit und Sicherheit.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht vorher mit einer Frist von sechs Monaten von einer der beiden Vertragsparteien die Kündigung in schriftlicher Form ausgesprochen wird. Eine derartige Verlängerung kann höchstens zweimal erfolgen – bis maximal 14.12.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
E1- Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen.
E3- Angaben zum Qualitätsmanagement im Unternehmen: Mit dem Angebot muss der Bieter für sein Unternehmen ein gültiges Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagements gem. DIN EN ISI 9001:2015 oder gleichwertige Norm verfügen. (Kopie des Zertifikats ist mit dem Angebot einzureichen.)
E4- Umsatzkennzahlen: Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ohne Umsatzsteuer und in Mio. € pro Jahr. (Gesamtumsatz und ausschreibungsrelevanter Bereich sind jeweils im Eignungsvordruck E1 unter Ziffer 2 anzugeben. Sofern der vorhandene Platz nicht ausreichend ist, kann eine eigene Anlage hochgeladen werden.)
E8- Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Das beigefügte Formular ist vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
E2 - Qualifikation des Personals: Eigenerklärung zur Qualifikation des Personals und darüber, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, dessen Führungszeugnisse vorliegen und keine Versagensgründe aufweisen. (Nutzen Sie hierzu das entsprechende Eingabefeld im Kriterienkatalog der eVergabe.)
E5- Referenzen: Mindestens drei Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist, aus laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Projekten mit detaillierter Beschreibung des Projektinhalts und Realisierungszeitraums.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Auftragsumfang,
• AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
• Auftragsjahr und Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)
E6 - Unternehmensbeschreibung: Stellen Sie kurz den Aufbau des Unternehmens vor und führen Sie hierbei die Zahl der in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte nach Berufsgruppen gegliedert auf.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus Ziffer 2.7 der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen, sowie insgesamt die Erklärung zur Bietergemeinschaft (E7) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.