Lieferung von Smartphones mit Zubehör und Services Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002855

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Postanschrift: Eichenstraße 3a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rugen, Frank
E-Mail:
Telefon: +49 1608461501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Smartphones mit Zubehör und Services

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002855
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32252100 Freisprech-Mobiltelefone
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Standard- und Rugged Smartphones mit Zubehör und Services (Transport, Lifecycle Management und Rücknahme von Altgeräten)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32252110 Freisprech-Mobiltelefone (drahtlos)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber ist Betreiber und Eigentümer des Berliner Stromverteilungsnetzes und der dazugehörigen Netzanlagen. Die Auftraggeberin betreibt mit aktuell etwa 1.800 Mitarbeitern über 35.000 km Kabel und Leitungen und versorgt darüber 2,38 Mio. Haushalts- und Gewerbekunden. Der Stromverbrauch im Jahr 2021 betrug in Berlin ca. 12,6 TWh. Derzeit befindet sich die Stromnetz Berlin GmbH in einem Carve-Out Prozess, in dem das Stromnetz aus dem Betrieb der Vattenfall herausgelöst wird.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 4 Jahren plus zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr über die Beschaffung (Kauf) von Smartphones inkl. Zubehör sowohl für den Außendienst als auch für den Innendienst. Es handelt sich dabei um Standard-Smartphones und um besonders robuste Geräte, die für den Einsatz im Außendienst, insbesondere auch auf Baustellen, ausgelegt sind („Rugged Smartphones“). Die während der Grundlaufzeit des Vertrages abgerufenen Geräte sollen 4 Jahre lang eingesetzt und mit Betriebssystem-Updates versorgt werden können (technische Lebensdauer). Das Beschaffungsvolumen in der Vertragsgrundlaufzeit von vier Jahren wird auf ca. 1.688 Standard-Smartphones und 181 Rugged Smartphones geschätzt. Sofern der Auftraggeber beide Optionen zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung zieht (jeweils Verlängerung um ein Jahr)), kann sich das Beschaffungsvolumen durch Ersatzbeschaffungen geschätzt auf 2512 Standard-Smartphones und 266 Rugged Smartphones erhöhen, die geschätzte Gesamtmenge insofern auf 2.778 Geräte. Die vergaberechtliche Höchstmenge wird auf 3.055 Geräte festgelegt. Die SNB sichert die Abnahme einer Mindestmenge von insgesamt 1.300 Geräten während der Grundlaufzeit des Vertrages von vier Jahren zu. Diese Anzahl der mindestens abzunehmenden Mengen wird nicht nach den Typen der Smartphones differenziert. Während der Vertragslaufzeit soll der Auftraggeber berechtigt sein, Einzelabrufe über die Lieferung der für die Ausstattung der Mitarbeiter erforderlichen Geräte zu tätigen. Für beide Geräte-Typen liegt die Preisgrenze je Bundle bei 450,- € (vierhundertfünfzig) Euro netto inkl. Smartphone und Zubehör. Die Smartphones müssen standardmäßig mit definiertem Zubehör bestellt und geliefert werden können. Das im Standard enthaltene Zubehör wie auch weiteres Zubehör muss auch einzeln bestell- und lieferbar sein. Im Leistungsgegenstand enthalten sind auch die Bereitstellung eines Online-Bestellportals, ein Lifecycle Management sowie die Rücknahme von Geräten. Die zugehörigen SIM-Karten sind nicht Gegenstand der Vergabe.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aufgrund von Eingabebeschränkungen hier Fortsetzung von II.2.9)

(h) Angaben zum Sprachniveau der während der Vertragslaufzeit Remote oder vor Ort beim Auftraggeber in direktem schriftlichen oder mündlichem Kontakt zum Auftraggeber stehenden Mitarbeiter (max. 50 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist höhere Prozentzahl von Mitarbeitern positiv, welche während der Vertragslaufzeit Remote oder vor Ort beim Auftraggeber in direktem schriftlichen oder mündlichem Kontakt zum Auftraggeber stehen und über ein höheres als das mindestens geforderte Sprachniveau GER B2 Deutsch verfügen, d.h. je höher die Prozentzahl dieser Mitarbeiter ist, welche zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist das Sprachniveau GER C1 Deutsch oder GER C2 Deutsch/Muttersprachler besitzen, desto höher ist die erreichte Punktzahl. Gibt der Bewerber den mindestens geforderten Sprachlevel GER B2 Deutsch für seine Mitarbeiter an, erhält er 0 Punkte, ansonsten erhält der Bewerber nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle folgende Punkte:

- mehr als 75% der Mitarbeiter mit direktem schriftlichen oder mündlichen Kontakt zum Auftraggeber verfügen über das Sprachniveau GER C1 Deutsch = 25 Punkte

- mehr als 75% der Mitarbeiter mit direktem schriftlichen oder mündlichen Kontakt zum Auftraggeber verfügen über das Sprachniveau GER C2 Deutsch = 50 Punkte

Bewerberauswahl und Aufforderung zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase

Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Bewertungspunkte addiert. Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage des ermittelten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – bis fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktwerten in absteigender Reihenfolge aus.

Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet der höhere Punktwert der einzelnen Auswahlkriterien in der Tabelle „Rangfolge der Auswahlkriterien“ unter Ziffer 7.2 in absteigender Reihenfolge der maximal erreichbaren Bewertungspunkte der einzelnen Auswahlkriterien, im Übrigen das Los.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 112-349981
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Aufhebung wegen unzureichendem Wettbewerb. Nur ein Bewerber. Dieser hat diverse Mindestbedingungen nicht erfüllt und auf die Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet. Der einzige Bewerber ist somit ausgeschlossen worden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2023