Lieferung von Smartphones mit Zubehör und Services Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002855
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Smartphones mit Zubehör und Services
Lieferung von Standard- und Rugged Smartphones mit Zubehör und Services (Transport, Lifecycle Management und Rücknahme von Altgeräten)
Berlin
Der Auftraggeber ist Betreiber und Eigentümer des Berliner Stromverteilungsnetzes und der dazugehörigen Netzanlagen. Die Auftraggeberin betreibt mit aktuell etwa 1.800 Mitarbeitern über 35.000 km Kabel und Leitungen und versorgt darüber 2,38 Mio. Haushalts- und Gewerbekunden. Der Stromverbrauch im Jahr 2021 betrug in Berlin ca. 12,6 TWh. Derzeit befindet sich die Stromnetz Berlin GmbH in einem Carve-Out Prozess, in dem das Stromnetz aus dem Betrieb der Vattenfall herausgelöst wird.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 4 Jahren plus zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr über die Beschaffung (Kauf) von Smartphones inkl. Zubehör sowohl für den Außendienst als auch für den Innendienst. Es handelt sich dabei um Standard-Smartphones und um besonders robuste Geräte, die für den Einsatz im Außendienst, insbesondere auch auf Baustellen, ausgelegt sind („Rugged Smartphones“). Die während der Grundlaufzeit des Vertrages abgerufenen Geräte sollen 4 Jahre lang eingesetzt und mit Betriebssystem-Updates versorgt werden können (technische Lebensdauer). Das Beschaffungsvolumen in der Vertragsgrundlaufzeit von vier Jahren wird auf ca. 1.688 Standard-Smartphones und 181 Rugged Smartphones geschätzt. Sofern der Auftraggeber beide Optionen zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung zieht (jeweils Verlängerung um ein Jahr)), kann sich das Beschaffungsvolumen durch Ersatzbeschaffungen geschätzt auf 2512 Standard-Smartphones und 266 Rugged Smartphones erhöhen, die geschätzte Gesamtmenge insofern auf 2.778 Geräte. Die vergaberechtliche Höchstmenge wird auf 3.055 Geräte festgelegt. Die SNB sichert die Abnahme einer Mindestmenge von insgesamt 1.300 Geräten während der Grundlaufzeit des Vertrages von vier Jahren zu. Diese Anzahl der mindestens abzunehmenden Mengen wird nicht nach den Typen der Smartphones differenziert. Während der Vertragslaufzeit soll der Auftraggeber berechtigt sein, Einzelabrufe über die Lieferung der für die Ausstattung der Mitarbeiter erforderlichen Geräte zu tätigen. Für beide Geräte-Typen liegt die Preisgrenze je Bundle bei 450,- € (vierhundertfünfzig) Euro netto inkl. Smartphone und Zubehör. Die Smartphones müssen standardmäßig mit definiertem Zubehör bestellt und geliefert werden können. Das im Standard enthaltene Zubehör wie auch weiteres Zubehör muss auch einzeln bestell- und lieferbar sein. Im Leistungsgegenstand enthalten sind auch die Bereitstellung eines Online-Bestellportals, ein Lifecycle Management sowie die Rücknahme von Geräten. Die zugehörigen SIM-Karten sind nicht Gegenstand der Vergabe.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber zweimalig um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 7 zu entnehmen.
(a) Referenzangaben zur Anzahl gelieferter Smartphones / Vertragsjahr (max. 300 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von Referenzen positiv, bei denen den Referenzkunden durchschnittlich mindestens 500 Smartphones pro Vertragsjahr geliefert werden/wurden, d.h. je höher die Anzahl solcher eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten zwei solcher Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte solche Referenzen (Ref) erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt): 3 Ref = 100 Pkt, 4 Ref = 200 Pkt, 5 Ref = 300 Pkt
(b) Referenzangaben zur Bereitstellung eines Online-Bestellportals (max. 210 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von Referenzen positiv, bei denen den Referenzkunden ein im EWR oder in einem Drittland mit einem vorliegendem Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO betriebenes und betreutes Online-Bestellportal zur Verfügung gestellt wird/wurde, d.h. je höher die Anzahl solcher eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten zwei solcher Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte solche Referenzen (Ref) erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt): 3 Ref = 70 Pkt, 4 Ref = 140 Pkt, 5 Ref = 210 Pkt
(c) Referenzangaben zur Bereitstellung eines Lifecycle-Managements (max. 200 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von Referenzen positiv, bei denen für den Referenzkunden ein den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung entsprechendes Lifecycle-Management bereitgestellt wird/wurde, d.h. je höher die Anzahl solcher eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens geforderte eine solcher Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte solche Referenzen (Ref) erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt): 2 Ref = 50 Pkt, 3 Ref = 100 Pkt, 4 Ref = 150 Pkt, 5 Ref = 200 Pkt
(d) Anzahl der wertbaren Referenzen (max. 165 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von Referenzen positiv, d.h. je höher die Anzahl von Referenzen nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten zwei Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt), sofern die Referenzen (Ref) die Mindestbedingungen erfüllen und somit die Wertbarkeit erfüllt ist: 3 Ref = 55 Pkt, 4 Ref = 110 Pkt, 5 Ref = 165 Pkt
(e) Referenzangaben zur Vorhaltung eines permanenten Lagerbestands (max. 150 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von Referenzen positiv, bei denen für den Referenzkunden ein permanenter Lagerbestand an Smartphones und Zubehör vorgehalten wird/wurde, d.h. je höher die Anzahl solcher eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten zwei solcher Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte solche Referenzen (Ref) erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt): 3 Ref = 50 Pkt, 4 Ref = 100 Pkt, 5 Ref = 150 Pkt
(f) Referenzangaben zur Rücknahme von Altgeräten (max. 120 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet ieine höhere absolute Anzahl von Referenzen positiv, bei denen eine Rücknahme von Altgeräten erfolgt(e), d.h. je höher die Anzahl solcher eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten zwei solcher Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte solche Referenzen (Ref) erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt): 3 Ref = 40 Pkt, 4 Ref = 80 Pkt, 5 Ref = 120 Pkt
(g) Angaben zur Anzahl der angestellten Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags (max. 90 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist höhere absolute Anzahl von angestellten Mitarbeitern positiv, welche in dem Tätigkeitbereich des hier zu vergebenden Auftrags (Lieferung von Smartphones und Zubehör, Online-Bestellportal, Lifecycle Management und Rücknahme der Altgeräte) tätig sind, d.h. je höher die Anzahl solcher beim Bewerber / bei Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft angestellten Fachkräfte ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle. Reicht der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die mindestens geforderten 10 Mitarbeiter ein, erhält er 0 Punkte, für weitere angestellte Mitarbeiter (MA) im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt): 11 bis 20 MA = 30 Pkt, 21 bis 30 MA = 60 Pkt, mehr als 30 MA = 90 Pkt
Aufgrund von Eingabebeschränkungen Fortsetzung unter Ziffer II.2.9).
Aufgrund von Eingabebeschränkungen hier Fortsetzung von II.2.9)
(h) Angaben zum Sprachniveau der während der Vertragslaufzeit Remote oder vor Ort beim Auftraggeber in direktem schriftlichen oder mündlichem Kontakt zum Auftraggeber stehenden Mitarbeiter (max. 50 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist höhere Prozentzahl von Mitarbeitern positiv, welche während der Vertragslaufzeit Remote oder vor Ort beim Auftraggeber in direktem schriftlichen oder mündlichem Kontakt zum Auftraggeber stehen und über ein höheres als das mindestens geforderte Sprachniveau GER B2 Deutsch verfügen, d.h. je höher die Prozentzahl dieser Mitarbeiter ist, welche zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist das Sprachniveau GER C1 Deutsch oder GER C2 Deutsch/Muttersprachler besitzen, desto höher ist die erreichte Punktzahl. Gibt der Bewerber den mindestens geforderten Sprachlevel GER B2 Deutsch für seine Mitarbeiter an, erhält er 0 Punkte, ansonsten erhält der Bewerber nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle folgende Punkte:
- mehr als 75% der Mitarbeiter mit direktem schriftlichen oder mündlichen Kontakt zum Auftraggeber verfügen über das Sprachniveau GER C1 Deutsch = 25 Punkte
- mehr als 75% der Mitarbeiter mit direktem schriftlichen oder mündlichen Kontakt zum Auftraggeber verfügen über das Sprachniveau GER C2 Deutsch = 50 Punkte
Bewerberauswahl und Aufforderung zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase
Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Bewertungspunkte addiert. Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage des ermittelten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – bis fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktwerten in absteigender Reihenfolge aus.
Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet der höhere Punktwert der einzelnen Auswahlkriterien in der Tabelle „Rangfolge der Auswahlkriterien“ unter Ziffer 7.2 in absteigender Reihenfolge der maximal erreichbaren Bewertungspunkte der einzelnen Auswahlkriterien, im Übrigen das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.1 zu entnehmen.
(a) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios sowie zur Größe beinhalten und es müssen - sofern zutreffend - Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
(b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates einzureichen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die geforderte alternative Erklärung abzugeben.
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.2 zu entnehmen.
(a) Bankerklärung
Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der jeweilige Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als sechs Monate sein.
(b) Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Mindestdeckungssummen
Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: Sachschäden 1 Mio. Euro, Personenschäden 2 Mio. Euro, Vermögensschäden 1 Mio. Euro
(c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 machen sowie für das Geschäftsjahr 2022, sofern zu diesem bereits ein Jahresabschluss erfolgt ist und ein Geschäftsbericht vorliegt. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
Mindestanforderungen:
Der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss im Geschäftsjahr 2019, 2020 und 2021 jeweils mindestens 2,4 Mio. Euro betragen. Sofern bereits ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 vorliegt, muss der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für das Geschäftsjahr 2022 ebenfalls mindestens 2,4 Mio. Euro betragen.
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.3 zu entnehmen.
(a) Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (v)).
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Endtermin der Leistungserbringung nicht länger als 3 Jahre gegenüber dem Tag der Auftragsbekanntmachung zurückliegt.
(iii) Mindestanzahl von Referenzen
Der Bewerber hat mindestens zwei Referenzen vorzulegen.
(iv) Höchstanzahl von Referenzen
Der Bewerber darf maximal fünf Referenzen vorlegen.
(v) Vergleichbarkeit der Referenz
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird bejaht, wenn die nachfolgend dargestellten Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest:
- In mindestens zwei Referenzen muss den Auftraggebern durch den Auftragnehmer ein im EWR oder in einem Drittland mit einem vorliegendem Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO betriebenes und betreutes Online-Bestellportal zur Bestellung von Smartphones und Zubehör zur Verfügung gestellt worden sein.
- In mindestens zwei Referenzen müssen durchschnittlich pro Vertragsjahr wenigstens 500-Smartphones an den jeweiligen Auftraggeber geliefert worden sein.
- In mindesten zwei Referenzen muss ein permanenter Lagerbestand der zu liefernden Smartphone-Gerätetypen für diese Auftraggeber vorgehalten worden sein.
- In mindestens einer Referenz muss vom Auftragnehmer ein Life Cycle-Management (LCM) für diese Referenz eingesetzt worden sein, dass den Anforderungen der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung zum LCM entspricht.
- In mindestens zwei Referenzen muss die Rücknahme von Altgeräten durch den Auftragnehmer erfolgt sein.
(b) Managementsysteme – ISO 9001-Zertifizierung
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass sie über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist gültige, den Bereich des Vergabegegenstandes komplett abdeckende ISO 9001:2015-Zertifizierung verfügen. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(c) Managementsysteme – ISO/IEC 27001-Zertifizierung
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass sie über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist gültige, den Bereich des Vergabegegenstandes komplett abdeckende ISO/IEC 27001-Zertifizierung verfügen. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(d) Managementsysteme – Lifecycle-Managementsystem
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist über ein Lifecycle-Managementsystem verfügen, dass die Anforderungen der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung zum Lifecycle-Management komplett abdeckt. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(e) Technische Ausrüstung – Online-Bestellportal
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass sie ihren Kunden zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist ein innerhalb des EWR oder in einem Drittland mit einem vorliegenden Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO gehostetes und betreutes Online-Bestellportal zur Bestellung von Smartphones und Zubehör zur Verfügung stellen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(f) Technische Fachkräfte – Anzahl an Mitarbeitern im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenen Auftrags
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die angeben und auf Nachfrage nachweisen können, dass sie in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 sowie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist mindestens 10 Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (Lieferung von Smartphone und Zubehör, Online-Bestellportal, Lifecycle Management und Rücknahme von Smartphones an/bei gewerbliche(n) Großkunden) beschäftigt haben.
(g) Technische Fachkräfte – Sprachkenntnisse
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die angeben und auf Nachfrage nachweisen können, dass die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter, die Remote oder vor Ort an den Standorten des Auftraggebers in direktem schriftlichen oder mündlichen Kontakt zum Auftraggeber stehen, deutsche Sprachkenntnisse auf einem Level von mindestens GER B2 verfügen.
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre
(a) Eigenerklärungen
Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.
(b) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden.
Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist.
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen.
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(A) Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte. Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Auftragnehmer gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass der betreffende Bewerber/ Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.
(B) Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn:
(i)- kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist;
(ii)- ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt);
(iii) dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).