U1, U4, U3 Sanierung, Umbau und Neubau der Betriebsräume, HOAI OP TP Lph. 1-3 (Opt. Lph. 4-9) Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0294-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U1, U4, U3 Sanierung, Umbau und Neubau der Betriebsräume, HOAI OP TP Lph. 1-3 (Opt. Lph. 4-9)
U1, U4, U3 Sanierung, Umbau und Neubau der Betriebsräume, HOAI OP TP Lph. 1-3 (Opt. Lph. 4-9)
Berlin
Erneuerung der Zugsicherungsanlagen in elektronischer Technik - Sanierung, Umbau und Neubau der Betriebsräume. Streckenbereiche U1, Uhlandstraße - Kurfürstenstraße U4, Innsbrucker Platz - Nollendorfplatz U3, Augsburger Straße - Breitenbachplatz Baubereich U1 Uhlandstraße (U) bis Kurfürstenstraße (Kus) - Errichtung von zwei Stellrechnerräumen im Bahnhof Uhlandstraße und Nollendorfplatz; Baubereich U4 Innsbrucker Platz (Ipo) bis Nollendorfplatz (Nm/Nu) - Errichtung von einem Stellrechnerraum im Bahnhof Innsbrucker Platz; Baubereich U3 Augsburger Straße (Au) bis Breitenbachplatz (Bt) - Errichtung von einem Stellrechnerraum im Bahnhof Fehrbelliner Platz; In allen Baubereichen sind weitere Betriebsräume die im Zusammenhang mit der Erneuerung der Zugsicherungsanlagen stehen anzupassen. Bei der Standortwahl der Stellrechnerräume sind die baulichen Varianten zu überprüfen. Wesentlich bei der Aufgabenstellung zur Sanierung bzw Umbau/Neubau der Betriebsräume ist die Umsetzung gemäß BVG Richtlinien und den allgemein gültigen Regelwerken sowie des Brandschutzes. Das architektonische Gesamtkonzept ist mit dem Fachbereich abzustimmen und kann erst nach Genehmigung umgesetzt werden. Die Genehmigungsplanungen sind nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz/ den BVG Richtlinien der BOStrab und den für die U Bahn gültigen Regelwerke zu erstellen. Der Auftrag wird in drei Auftragsstufen abgerufen. Die erste Auftragsstufe ruft der AG mit dem Vertragsschluss ab, die weiteren Stufen nach Maßgabe des Vertrages zu den dortigen Regelungen als freie Option. Der Auftrag umfasst die Leistungen nach folgenden Leistungsbildern i.S.d. HOAI: - Objektplanung - Tragwerksplanung
Option: Lph. 3 (Rest 6,5%-9)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U1, U4, U3 Sanierung, Umbau und Neubau der Betriebsräume, HOAI OP TP Lph. 1-3 (Opt. Lph. 4-9)
Postanschrift: Kladower Damm 364
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14089
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3036801247
Fax: +49 3036801248
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.