Planungsleistungen / Ingenieurleistungen für Sanierung, Umbau, Neubau von Betriebsräumen (Technik) U1,U3,U4 in U-Bahnhöfen / -Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0294-2022

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18060aca3c2-5fce217091a142f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen / Ingenieurleistungen für Sanierung, Umbau, Neubau von Betriebsräumen (Technik) U1,U3,U4 in U-Bahnhöfen / -Tunnel

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0294-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung (OP) und Tragwerksplanung (TP)

für Betriebsräume (Technik/Zugsicherung):

Planungsleistungen für Sanierung, Umbau und Neubau der Betriebsräume auf verschiedenen U-Bahnhöfen / -Tunnelabschnitten der U1,U3,U4

(Details siehe Vorhabenbeschreibung)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR

Holzmarktstraße 15-17

10179 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe Vorhabenbeschreibung / Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 5
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Im Falle die optionalen Beauftragungsstufen an den AN beauftragt werden, verlängert sich die Zeit gemäß Vorhabenbeschreibung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es ist geplant die 5 am besten bewerteten Teilnehmer(n) des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) der Referenz 1 (Objektplanung) aufweist. Ergibt sich bei den Baukosten auch eine Gleichheit, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Beauftragungsstufe II

- OP Lph 3-5 (3 anteilig 6,5%)

- TP Lph 4-6

Optionale Beauftragungsstufe III

- OP Lph 6-9 inkl. Bauüberwachung

Details siehe Vorhabenbeschreibung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für

Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und

Zuverlässigkeit nachzuweisen. Das Formblatt (Eigenerklärung

zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Eigenerklärung:

1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB

2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB

3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und

AufenthG

4. Erklärung zum KRG

5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-,

Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

Für Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem

Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und elektronisch

einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder

dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf

die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen

(Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den

(jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung

für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche

Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage

einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers

nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und

finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen

zur Eignung):

Gemäß Eigenerklärung zur Eignung dürfen Bewerber nicht

zahlungsunfähig sein. Ferner darf kein Insolvenzverfahren oder

vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

Vergabeunterlagen bei.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Gemäß Eigenerklärung zur Eignung dürfen Bewerber nicht

zahlungsunfähig sein. Ferner darf kein Insolvenzverfahren oder

vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.

Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen- Sach- Vermögens- und Umweltschäden) mit einer Deckungssumme in Höhe von = oder > 3 Mio. €.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder Ingenieurbüro sein.

Es sind zwei Referenzen, bei denen Leistungen 1 x der Objektplanung, sowie 1 x der Tragwerksplanung beplant wurden, nachzuweisen.

Objektplanungsreferenzen:

Anforderungen an die Referenzen zur Objektplanung (OP)

1) Es ist eine Referenz (OP) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.

2) Als Referenzobjekte sind nur Untergrundbahnhöfe (innerstädtisch) zugelassen.

3) Das Referenzprojekt (Bauleistung) muss unter laufendem Bahnbetrieb umgesetzt worden sein.

4) Baulicher Abschluss der Referenz muss im Zeitraum 01/2014 - 05/2022 erfolgt sein.

5) Die Referenz soll Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen.

6) Der erbrachte und abgeschlossene Leistungsumfang zu den angegebenen Referenzen (Eigenanteil) muss mindestens den Leistungsphasen (LPH) 2-5 gem. HOAI 2021 entsprechen.

7) Positiv bewertet wird, ein hoher Schwierigkeitsgrad / eine hohe Honorarzone der Referenz.

Tragwerksplanung:

1) Es ist eine Referenz (TP) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.

2) Als Referenzobjekte sind nur Untergrundbahnhöfe (innerstädtisch) zugelassen.

3) Das Referenzprojekt (Bauleistung) muss unter laufendem Bahnbetrieb umgesetzt worden sein.

4) Baulicher Abschluss der Referenz muss im Zeitraum 01/2014 - 05/2022 erfolgt sein.

5) Die Referenz soll Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen.

6) Der erbrachte und abgeschlossene Leistungsumfang (Eigenanteil) zu den angegebenen Refe-renzen muss mindestens den Leistungsphasen (LPH) 2-5 gem. HOAI 2021 entsprechen.

7) Positiv bewertet wird, ein hoher Schwierigkeitsgrad / eine hohe Honorarzone der Referenz.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Objektplanung (OP)

1) Es ist eine Referenz (OP) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.

2) Als Referenzobjekte sind nur Untergrundbahnhöfe (innerstädtisch) zugelassen.

3) Das Referenzprojekt (Bauleistung) muss unter laufendem Bahnbetrieb umgesetzt worden sein.

4) Baulicher Abschluss der Referenz muss im Zeitraum 01/2014 - 05/2022 erfolgt sein.

5) Die Referenz soll Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen.

6) Der erbrachte und abgeschlossene Leistungsumfang zu den angegebenen Referenzen (Eigenanteil) muss mindestens den Leistungsphasen (LPH) 2-5 gem. HOAI 2021 entsprechen.

Tragwerksplanung:

1) Es ist eine Referenz (TP) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.

2) Als Referenzobjekte sind nur Untergrundbahnhöfe (innerstädtisch) zugelassen.

3) Das Referenzprojekt (Bauleistung) muss unter laufendem Bahnbetrieb umgesetzt worden sein.

4) Baulicher Abschluss der Referenz muss im Zeitraum 01/2014 - 05/2022 erfolgt sein.

5) Die Referenz soll Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen.

6) Der erbrachte und abgeschlossene Leistungsumfang (Eigenanteil) zu den angegebenen Referenzen muss mindestens den Leistungsphasen (LPH) 2-5 gem. HOAI 2021 entsprechen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach

den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und

des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge

wird folgendes System zugrunde gelegt:

1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen

Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und

Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass

Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der

Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich

Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung

der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung

auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,

Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber

einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder

zu korrigieren.

2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern

zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und

Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf

Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss

des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes

nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §

123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten

Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein

Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes

nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG,

nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann

nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den

in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen

werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt

weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards,

die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung

sowie aus der Eigenerklärung "Fachkundenachweis"

(Formblatt) ergeben.

4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur

Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu

vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält

sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,

Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu

berücksichtigen.

5. Alle Bewerber welche die vorgenannten Eignungskriterien

erfüllt haben, werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der

Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet.

Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der

Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten mit der

höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei

Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in

der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des

Bewerbers im Verfahren, der die höchsten Gesamtbaukosten

(Kostengruppe 300 und 400) der Referenz 1 aufweist. Ergibt sich bei den Baukosten auch eine Gleichheit, entscheidet das Los.

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und

Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt

anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu

sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge

folgende Unterlagen einzureichen:

- Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften

von jedem Mitglied)

- Eigenerklärung Fachkundenachweis

- Bewerbergemeinschaftserklärung (Im Falle von

Bewerbergemeinschaften)

- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Im Falle von

Eignungsleihe)

- Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer

Nachunternehmen (NU) sofern

erforderlich

Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame

rechtsverbindliche Erklärung in Textform über die Bildung einer

Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und

deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche

Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber

und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei

Angebotsabgabe zu stellen. Die BVG weist darauf hin, dass

Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur

eingeschränkt zulässig sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Soweit Planungsleistungen betroffen sind, deren Erbringung

Architekten und Ingenieuren vorbehalten ist, sind natürliche

Personen einzusetzen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres

Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum

Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der

Nachweis nach

Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von

Berufsqualifikationen zu führen.

Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur

Erbringung der vorbezeichneten Planungsleistungen und sind

als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer

Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen

gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen

im vorstehenden Sinne benennen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während

des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen

oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe

eine Erklärung zur Frauenförderung iSd

Frauenförderverordnung abzugeben.

Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu

berücksichtigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/08/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/08/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1

GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit

vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG

unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem

Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der

Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die

interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung

angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die

Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine

erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -

bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur

Angebotsabgabe bei den 5 besten Bewerbern.

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich

unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.

I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.

II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0294-2022 zu erfolgen. Die

Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte

Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der

Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche

Fragen erteilt, die spätestens 6 Kalendertage vor dem benannten Fristende an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.

Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)

u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern

zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das

Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin

veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,

täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen

Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von

Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die

Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten

Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten

Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf

frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/

BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen

Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.

auch III.1):

5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem

Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe

ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die

gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser

Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher

Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die

Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur

Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer

Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe

dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes

Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten

Formular vorzulegen.

Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe

bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das

jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige

und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die

Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein

Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung.

Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen

und finanziellen oder technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /

Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu

berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis

III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen

insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die

Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem

Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen

Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und

tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden

Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer

Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im

Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle

Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,

dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die

Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der

Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick

auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die

erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder

Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche

Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im

Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt

werden.

7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der

Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die

Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die

Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer

IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht

werden.

8. Erläuterung zum Ablauf:

Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden

Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die

BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage

der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den

Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der

Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der

Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu

verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den

verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese

verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten

verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß

der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.

9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung, des

Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze

zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die

Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber

trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung

und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.

durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher

Personen).

10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der

vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn

die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren

Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen

Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert

wiedergegeben wird.

11. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall

aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2022