Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines Dolmetsch-Hubs zur Fern-Verdolmetschung von hybriden und virtuellen Sitzungen des Deutschen Bundestages“
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines Dolmetsch-Hubs zur Fern-Verdolmetschung von hybriden und virtuellen Sitzungen des Deutschen Bundestages“
Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines Dolmetsch-Hubs zur Fern-Verdolmetschung von hybriden und virtuellen Sitzungen des Deutschen Bundestages“
Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines Dolmetsch-Hubs zur Fern-Verdolmetschung von hybriden und virtuellen Sitzungen des Deutschen Bundestages“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung ei-nes Dolmetsch-Hubs zur Fern-Verdolmetschung von hybri-den und virtuellen Sitzungen des Deutschen Bundestages
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
2. Änderung des bestehenden Vertrages „Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines Dolmetsch-Hubs zur Fern-Verdolmetschung von hybriden und virtuellen Sitzungen des Deutschen Bundestages" (ZR5-1133-2022-072-17-IT3): Mengenmehrungen (ZR5-1133-2023-159-18-DI3)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
2. Änderung des bestehenden Vertrages „Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines Dolmetsch-Hubs zur Fern-Verdolmetschung von hybriden und virtuellen Sitzungen des Deutschen Bundestages" (ZR5-1133-2022-072-17-IT3): Mengenmehrungen (ZR5-1133-2023-159-18-DI3)
Zusätzliche Leistungen in Form von zusätzlichen Personentagen sind erforderlich geworden, weil .....Der Hauptauftrag wurde zweimal erfolglos ausgeschrieben (ZR5-1133-2021-212-17-IT3 und ZR5-1133-2021-300-13-IT3), erst im dritten Vergabeverfahren (siehe oben) ging ein wertbares Angebot ein. Die Nachtragsleistungen beruhen unmittelbar auf diesem Hauptauftrag. In Anbetracht der vorangegangenen Schwierigkeiten bei der ursprünglichen Beschaffung der Leistung und des geringen Auftragswert der Änderung wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden und kann daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen.