Dolmetsch-Hub Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-072-17-IT3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dolmetsch-Hub
Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines Dolmetsch-Hubs zur Fern-Verdolmetschung von hybriden und virtuellen Sitzungen des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Der AN liefert die im Folgenden spezifizierten Geräte und Materialien in den, in den Preisangaben angegebenen Gerätemengen in die durch die AG angegebenen Räume und installiert, konfektioniert und parametrisiert diese dort. Sofern aufgrund der beschriebenen und abgestimmten Planungen Änderungen an den angebenden Mengen oder Installationsarten erforderlich werden, wird der AN darauf flexibel reagieren und die Mengen ohne zusätzliche Kostenforderungen entsprechend anpassen. Alle zu liefernden Geräte und Materialien müssen für den Betrieb in Deutschland zugelassen sein und die zum Nachweis dessen notwendigen Kennzeichnungen haben. Seitens der AG sind bereits Entwurfsplanungen getroffen worden. Diese betreffen die Aufstellungsorte der Kabinen, die periphere Ausstattung des Raumes und weitere Festlegungen. Dazu sind die Skizzen und Anmerkungen bei der Planung und Umsetzung der Leistung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
In den beiden vorangegangenen Verfahren sind keine geeigneten Angebote eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dolmetsch-Hub
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.