"Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass" Referenznummer der Bekanntmachung: PGCH 51000/12#2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Köthener Straße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dombert Rechtsanwälte Part mbB, Rechtsanwalt Janko Geßner
E-Mail:
Telefon: +49 3316204270
Fax: +49 3316204271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien
Abschnitt II: Gegenstand
"Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass"
10963 Berlin
Beschafft werden Softwareentwicklungsleistungen einschließlich der Überlassung von Software, der Pflege, Cloudnutzung u.a. für den KulturPass. Die wesentlichen bei der Beschaffung zu berücksichtigenden Aktivitäten mit entsprechenden Datenbanken/Standardsoftware sind:
- Käufer-Management: Registrierungen, Verifizierungen und Profilverwaltung von Nutzern und gesetzlichen Vertretern (Mobile App und Web-Anwendung)
- Anbieter-Management: Registrierungen, Verifizierungen (über ELSTER) und Profilverwaltung von Anbietern, Ausschluss- und Löschfunktion bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung)
- Portfolio-Management: Anschluss von Produktsystemen der Anbieter, Prüfung und Freigabe von Angeboten, Löschungen bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung)
- Marketplace: Suche von Kulturangeboten nach Schlagworten, Kategorien und Orten, Reservierung, Ausstellung eines virtuellen Gutscheins mit Buchungsnummer, Stornierung/Rückgabe, Budgetanzeige des Nutzers (Webanwendung)
- Box Office/Handel: Abholungen des Buches/Mediums oder Eintrittskarten beim Anbieter, Umbuchung des virtuellen Guthabens vom Nutzer zum Anbieter, Rückabwicklung bei Rückgabe (Webanwendung)
- Abrechnung/Zahlung: Sammelabrechnung durch Anbieter bei Zahlstelle in Kompatibilität mit dem Bundeshaushalt, Finanz-Reporting für Herausgeber/Mittelverwalter (Webanwendung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLG6C39
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Vergaberechtlich wird die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Zudem sind vorliegend § 135 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und Absatz 3 GWB einschlägig.
Nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Diese Unwirksamkeit kann gemäß § 135 Absatz 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser vorliegenden Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht wird.
Die Unwirksamkeit tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Auf die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vom 20.12.2022 - 2022/S 245-709438 - im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union wird hingewiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
10963 Berlin
Beschafft werden Softwareentwicklungsleistungen einschließlich der Überlassung von Software, der Pflege, Cloudnutzung u.a. für den KulturPass. Die wesentlichen bei der Beschaffung zu berücksichtigenden Aktivitäten mit entsprechenden Datenbanken/Standardsoftware sind:
- Käufer-Management: Registrierungen, Verifizierungen und Profilverwaltung von Nutzern und gesetzlichen Vertretern (Mobile App und Web-Anwendung)
- Anbieter-Management: Registrierungen, Verifizierungen (über ELSTER) und Profilverwaltung von Anbietern, Ausschluss- und Löschfunktion bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung)
- Portfolio-Management: Anschluss von Produktsystemen der Anbieter, Prüfung und Freigabe von Angeboten, Löschungen bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung)
- Marketplace: Suche von Kulturangeboten nach Schlagworten, Kategorien und Orten, Reservierung, Ausstellung eines virtuellen Gutscheins mit Buchungsnummer, Stornierung/Rückgabe, Budgetanzeige des Nutzers (Webanwendung)
- Box Office/Handel: Abholungen des Buches/Mediums oder Eintrittskarten beim Anbieter, Umbuchung des virtuellen Guthabens vom Nutzer zum Anbieter, Rückabwicklung bei Rückgabe (Webanwendung)
- Abrechnung/Zahlung: Sammelabrechnung durch Anbieter bei Zahlstelle in Kompatibilität mit dem Bundeshaushalt, Finanz-Reporting für Herausgeber/Mittelverwalter (Webanwendung)
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 10.11.2022 die Einführung eines bundesweiten KulturPasses für 18-Jährige beschlossen. Der KulturPass soll junge Menschen und Kulturanbieter auf einem digitalen Marktplatz mit eigener Webplattform und mobiler App zusammenführen. Dafür wurde der Auftrag zur Realisierung eines IT-Systems aus Web-Anwendungen, einer mobilen Applikation für die Nutzer und einer dahinterliegende IT-Infrastruktur erteilt. Im Zuge der bisherigen Leistungserbringung hat sich herausgestellt, dass die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu entwickelnden Features gemäß des Vision & Scope Document teilweise weiterentwickelt oder erweitert werden müssen, um die vertraglich vereinbarte Funktionalität zu erreichen oder zu verbessern. Das betrifft u.a. Anpassungen beim Homescreen, Einführung alternativer Identifikationsmöglichkeiten, Änderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit und weitere Änderungen bzw. Erweiterungen
Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die vertragliche Funktionalität herzustellen oder sie jedenfalls zu verbessern. Sie sollen dazu beitragen, die Attraktivität der App und die inhaltliche Vielfalt der darauf verfügbaren Angebote zu steigern und dadurch die Nutzerzahlen und die Nachfrage nach Kulturgütern zu erhöhen. Auf die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zur Beauftragung der in Rede stehenden Leistungen für die zusätzlichen Features darf nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB verzichtet werden. Die zusätzlichen Leistungen (Features) werden im Wege des change request beauftragt und damit die Funktionalität der App erweitert.
Die Beauftragung der notwendigen Leistungen für die Features ist erforderlich geworden, um entweder die vertragliche Funktionalität herzustellen oder sie jedenfalls zu verbessern. Mit den in Rede stehenden Programmierleistungen kann nur der bisherige Auftrag-nehmer beauftragt werden. Zu berücksichtigen ist, dass die Entwicklung der zusätzlichen Features im laufenden Entwicklungsprozess der KulturPass-App zum Teil zwingend die Nutzung von Software des bisherigen Auftragnehmers erfordert. Bei der in Rede stehenden Neuentwicklung der App würde eine Entwicklung der Features durch andere Unternehmen zu einer Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch führen.
Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers wäre zudem mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für BKM verbunden. Mit dem bisherigen Auftragnehmer als Dienstleister ist gewährleistet, dass die Weiterentwicklung der Software im noch laufenden Entwicklungsprozess nahtlos und ohne Zeitverluste erfolgen kann. Bei einem Drittanbieter käme es zu erheblichen Verzögerungen, da die für die Weiterentwicklung der App erforderlichen Programmierkapazitäten erst noch geschaffen werden müssten und sich das Programmierteam erst einspielen müsste.
Die Entwicklung der neuen Features durch einen neuen Auftragnehmer und die Integration dieser Features in die vonm bisherigen Auftragnehmer entwickelte App würde zudem zu nicht überschau- und beherrschbaren Gewährleistungsschnittstellen führen. Der mit der ursprünglichen Beauftragung verfolgte Ansatz, alle notwendigen Leistungen aus einer Hand zu erhalten und dabei auch beim Auftragnehmer angebotene Standardsoftware zu nutzen, um damit den für BKM geltenden haushaltsrechtlichen und anderen rechtlichen Anforderungen zu genügen, würde verfehlt und aufgeweicht. Eine Haftung und Gewährleistung aus einer Hand wären nicht mehr gegeben.