Portfolio Funktionalitäten III Referenznummer der Bekanntmachung: 03-9-1-159

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Postanschrift: Kurfürstenstr. 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thomas Garn
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kenfo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Portfolio Funktionalitäten III

Referenznummer der Bekanntmachung: 03-9-1-159
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung von Portfolio-Analysefunktionalitäten für die Fachbereiche des KENFO. Für die Analyse und Verwaltung der KENFO-Anlagen benötigen die Fachbereiche Zugriff auf Portfolio-Analysefunktionalitäten, da hiermit u. a. die Datengrundlagen für die Erstellung von Prognosen und Risikokennziffern zur Verfügung gestellt werden.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit der sich daran anschließenden automatischen Verlängerung um weitere 12 Monate, sofern eine Vertragspartei nicht rechtzeitig kündigt, siehe unten Abschnitt II.2.7).

Der Auftrag hat finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten zum Gegenstand, der in Anwendung des Ausnahmetatbestandes § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt. Gleichwohl entscheidet sich der KENFO unter Aufrechterhaltung der hier dargelegten Auffassung zur Einschlägigkeit der Bereichsausnahme, das Verfahren nach den Grundsätzen des Vergaberechts (insb. wettbewerblich, transparent, gleichbehandelnd und nichtdiskriminierend) durchzuführen; das Verfahren erfolgt in Anlehnung an die VgV als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Damit ist jedoch kein Anerkenntnis der verpflichtenden Anwendbarkeit des Vergaberechts im Sinne einer drittschützenden Norm verbunden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72321000 Mehrwert-Datenbankdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung von Portfolio-Analysefunktionalitäten für die Fachbereiche des KENFO.

Für die Analyse und Verwaltung der KENFO-Anlagen benötigen die Fachbereiche Zugriff auf Portfolio-Analysefunktionalitäten, da hiermit u. a. die Datengrundlagen für die Erstellung von Prognosen und Risikokennziffern zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend zum im KENFO genutzten Portfolio- und Risikomanagementsystem, in dem die historischen und laufenden Portfoliodaten des KENFO für Analysen zur Verfügung gestellt werden, können mit den Portfolio-Analysefunktionalitäten ad hoc Analysen auf Basis aktueller Marktdaten erfolgen.

Auf den Vorbehalt des Zuschlags auf ein Erstangebot wird hingewiesen (vgl. Ziff. 3.3 Bewerbungsbedingungen und Verfahrenshinweise): Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein Erstangebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Erstangebot ohne weitere Verhandlungen vor.

Für die näheren Einzelheiten und die weiteren inhaltlichen Leistungsanforderungen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf Abschnitt II. der Leistungsbeschreibung, verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftrag hat finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten zum Gegenstand, der in Anwendung des Ausnahmetatbestandes § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt.

Gleichwohl entscheidet sich der KENFO unter Aufrechterhaltung der hier dargelegten Auffassung zur Einschlägigkeit der Bereichsausnahme, das Verfahren nach den Grundsätzen des Vergaberechts durchzuführen; das Verfahren erfolgt in Anlehnung an die VgV als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

Damit ist jedoch kein Anerkenntnis der verpflichtenden Anwendbarkeit des Vergaberechts im Sinne einer drittschützenden Norm verbunden.

Die Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht daher nicht, die Teilnahme am vorliegenden Ausschreibungsverfahren und der dabei anfallende Bearbeitungsaufwand hierfür erfolgt mithin im geschäftlichen Verantwortungsbereich des Bieters.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 035-102105
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: FactSet UK Ltd.
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die unter Ziff. II 1.7) sowie V 2.4) eingetragenen Wertangaben mussten aus technischen Gründen getätigt werden, da diese Felder des Formulars nicht leer bleiben können. Auftragswerte stellen Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers dar und können daher nicht veröffentlicht werden.

Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um die freiwillige EU-weite Bekanntmachung eines Verfahrens, das weder in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien noch in den Anwendungsbereichs des GWB, der VgV oder VSVgV oder des nationalen Vergaberechts fällt. Es handelt sich um eine Bereichsausnahme in Anwendung des Ausnahmetatbestands § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Da das Bekanntmachungsformular entsprechend der Vorgabe in § 37 Abs. 3 VgV verpflichtend fordert, die zuständige Stelle zu benennen, an die sich Bewerber und Bieter zur Überprüfung von Vergabeverstößen wenden können, wird in der hiesigen Bekanntmachung in Ziff. VI.4.1) die VK Bund eingetragen, die im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Statthaftigkeit eines solchen Antrags von Amts wegen überprüft.

***

1) Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3) angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfristnachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126 b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen,

2) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen,

3) Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt,

4) Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

5) Bewerber- / Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bewerber- / Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.

Im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber- / Bietergemeinschaft vorzulegen. Die im Abschnitt III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bewerber- / Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

6) Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat er die betreffenden Teile des Auftrages in seinem Angebot anzugeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YX46QT1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.

Schließlich wird auf die Fristen in § 135 Abs. 2 und § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 GWB lautet:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

[...]

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2023