Portfolio Funktionalitäten III Referenznummer der Bekanntmachung: 03-9-1-159

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kenfo.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX469EU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX469EU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Portfolio Funktionalitäten III

Referenznummer der Bekanntmachung: 03-9-1-159
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung ist mit rund 24 Mrd. EUR verwalteten Mitteln die größte öffentlich-rechtliche Stiftung Deutschlands und stellt mit der Verwaltung dieser Mittel die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls sicher.

Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung von Portfolio-Analysefunktionalitäten für die Fachbereiche des KENFO. Für die Analyse und Verwaltung der KENFO-Anlagen benötigen die Fachbereiche Zugriff auf Portfolio-Analysefunktionalitäten, da hiermit u. a. die Datengrundlagen für die Erstellung von Prognosen und Risikokennziffern zur Verfügung gestellt werden.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit der sich daran anschließenden automatischen Verlängerung um weitere 12 Monate, sofern eine Vertragspartei nicht rechtzeitig kündigt, siehe unten Abschnitt II.2.7).

Der Auftrag hat finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten zum Gegenstand, der in Anwendung des Ausnahmetatbestandes § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt. Gleichwohl entscheidet sich der KENFO unter Aufrechterhaltung der hier dargelegten Auffassung zur Einschlägigkeit der Bereichsausnahme, das Verfahren nach den Grundsätzen des Vergaberechts (insb. wettbewerblich, transparent, gleichbehandelnd und nichtdiskriminierend) durchzuführen; das Verfahren erfolgt in Anlehnung an die VgV als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Damit ist jedoch kein Anerkenntnis der verpflichtenden Anwendbarkeit des Vergaberechts im Sinne einer drittschützenden Norm verbunden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72321000 Mehrwert-Datenbankdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung von Portfolio-Analysefunktionalitäten für die Fachbereiche des KENFO.

Für die Analyse und Verwaltung der KENFO-Anlagen benötigen die Fachbereiche Zugriff auf Portfolio-Analysefunktionalitäten, da hiermit u. a. die Datengrundlagen für die Erstellung von Prognosen und Risikokennziffern zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend zum im KENFO genutzten Portfolio- und Risikomanagementsystem, in dem die historischen und laufenden Portfoliodaten des KENFO für Analysen zur Verfügung gestellt werden, können mit den Portfolio-Analysefunktionalitäten ad hoc Analysen auf Basis aktueller Marktdaten erfolgen.

Auf den Vorbehalt des Zuschlags auf ein Erstangebot wird hingewiesen (vgl. Ziff. 3.3 Bewerbungsbedingungen und Verfahrenshinweise): Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein Erstangebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Erstangebot ohne weitere Verhandlungen vor.

Für die näheren Einzelheiten und die weiteren inhaltlichen Leistungsanforderungen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf Abschnitt II. der Leistungsbeschreibung, verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 weitere Monate, sofern er nicht durch eine der Vertragsparteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit, § 42 VgV, §§ 122 bis 125 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.1. bis III.1.3. formell und materiell erfüllen, werden max. 5 (fünf) Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 1 VgV).

Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei wie folgt:

Der Bewerber kann weitere, über die als Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Abschnitt III.1.3 hinausgehende Referenz-Inhalte einreichen.

Die Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand des Kriteriums der Referenzen. Die Referenzen werden nach den folgenden Maßstäben gewertet und - entsprechend der im Rahmen der Wertung erreichten Punktzahl - in eine Rangfolge gebracht. Die Reduzierung der geeigneten Teilnehmer wird absteigend anhand der erreichten Punktzahl vorgenommen. Beträgt der punktmäßige Abstand des viert- oder fünftplatzierten Bewerbers auf den jeweils vorplatzierten Bewerber min. 10 Punkte, so steht die Festlegung der Höchstzahl der einzuladenden Bewerber (drei, vier oder fünf) im Ermessen des Auftraggebers.

Für jedes erfüllte Kriterium 1) - 3), welches durch eine vom Teilnehmer eingereichte wertungsfähige Referenz abgedeckt wird, erhält der Bieter die im Vordruck Referenzen (A9 Formblatt 5) kenntlich gemachten Punkte. Es fließen die besten 3 (drei) wertungsfähigen Referenzen des Teilnehmers in die Wertung der Teilnahmeanträge ein. Die gewählten Kriterien reflektieren die Erfahrung des Bewerbers mit den gegenständlichen ausgeschriebenen Leistungen:

Bewertete Kriterien:

1) Bereitstellung der gesuchten Leistung (Option 1 oder 2 gemäß Abschnitt II. der Leistungsbeschreibung) (Mindestanforderung): 5 oder 10 Punkte

2) Im Rahmen des Referenzauftrags wurden Ertragskomponenten (wie bspw. Stückzinsen) im Prozess berücksichtigt bzw. bereitgestellt: 0 oder 10 Punkte

3) Weitere Angaben zum Umfang der Leistungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (u.a. Anzahl an regelmäßig verarbeiteten Portfolien und Instrumenten sowie Ausführungen zum Prozessing): 0, 5 oder 10 Punkte je nach Komplexität und Vergleichbarkeit des Referenzauftrages mit dem gegenständlichen Auftrag.

Die Addition der Punkte der Kriterien 1) - 3) ergibt die Gesamtsumme. Jeder Teilnehmer kann je Referenzkriterium einer Referenz maximal 10 Punkte und somit in jeder Referenz maximal 30 Punkte und somit bei drei wertungsfähigen Referenzen insgesamt maximal 90 Punkte erreichen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftrag hat finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten zum Gegenstand, der in Anwendung des Ausnahmetatbestandes § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt.

Gleichwohl entscheidet sich der KENFO unter Aufrechterhaltung der hier dargelegten Auffassung zur Einschlägigkeit der Bereichsausnahme, das Verfahren nach den Grundsätzen des Vergaberechts durchzuführen; das Verfahren erfolgt in Anlehnung an die VgV als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

Damit ist jedoch kein Anerkenntnis der verpflichtenden Anwendbarkeit des Vergaberechts im Sinne einer drittschützenden Norm verbunden.

Die Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht daher nicht, die Teilnahme am vorliegenden Ausschreibungsverfahren und der dabei anfallende Bearbeitungsaufwand hierfür erfolgt mithin im geschäftlichen Verantwortungsbereich des Bieters.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein. Oder - sofern zutreffend - Eigenerklärung des Bieters / Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind.

2) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 Abs. 1 AentG, sowie zur Einhaltung der Russland-Sanktionen (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) (s. Vordruck).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Referenzen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Darstellung (gemäß Vordruck Referenzen (A9 Formblatt 5)) von min. drei (3) erfolgreichen Referenzen des Unternehmens über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) erbrachten Leistungen über Dienstleistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Hierbei müssen die folgenden Mindestanforderung (a) oder (b) jeweils pro Referenz erfüllt sein muss (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit). Ergänzend dazu hat sich die Gesamtmenge an eingereichten Referenzen je Teilnehmer auf eine der beiden Optionen zu beziehen (alle Referenzen sind Option 1 oder Option 2 zuordenbar).

Mindestanforderungen:

(a) Bereitstellung der gesuchten Leistung (siehe Leistungsbeschreibung Option 1) oder

(b) Bereitstellung der gesuchten Leistung (siehe Leistungsbeschreibung Option 2)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/09/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um die freiwillige EU-weite Bekanntmachung eines Verfahrens, das weder in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien noch in den Anwendungsbereichs des GWB, der VgV oder VSVgV oder des nationalen Vergaberechts fällt. Es handelt sich um eine Bereichsausnahme in Anwendung des Ausnahmetatbestands § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Da das Bekanntmachungsformular entsprechend der Vorgabe in § 37 Abs. 3 VgV verpflichtend fordert, die zuständige Stelle zu benennen, an die sich Bewerber und Bieter zur Überprüfung von Vergabeverstößen wenden können, wird in der hiesigen Bekanntmachung in Ziff. VI.4.1) die VK Bund eingetragen, die im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Statthaftigkeit eines solchen Antrags von Amts wegen überprüft.

***

1) Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3) angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfristnachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126 b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen,

2) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen,

3) Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt,

4) Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

5) Bewerber- / Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bewerber- / Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.

Im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber- / Bietergemeinschaft vorzulegen. Die im Abschnitt III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bewerber- / Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

6) Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat er die betreffenden Teile des Auftrages in seinem Angebot anzugeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YX469EU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.

Schließlich wird auf die Fristen in § 135 Abs. 2 und § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 GWB lautet:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

[...]

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2023