Basismedizinische Versorgung von in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebrachten Personen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Basismedizinische Versorgung von in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebrachten Personen
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) – beabsichtigt als Auftraggeberin (AG) den Abschluss eines Vertrages über die medizinische Basisversorgung und Vermittlung in das Regelsystem von in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebrachten Personen. Derzeit erfolgt eine gemischte Belegung entsprechender Standorte, u. a. durch Schutzsuchende aus der Ukraine sowie Schutzsuchende anderer Herkunftsländer.
Umfasst ist die medizinische Basisversorgung – für Schutzsuchende aus der Ukraine beschränkt auf die Versorgung von Infektionskrankheiten, sofern die Behandlung nicht als vertragsärztliche Leistung abgerechnet werden kann – in den jeweiligen Einrichtungen. Die Leistung wird ausschließlich durch vollausgestattete mobile Teams inkl. Fuhrpark und Personal erbracht. Zu stellen sind fünf geeignete Einsatzfahrzeuge, Ärztinnen bzw. Ärzte, medizinisches Fachpersonal, Verwaltungsmitarbeitende und Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher. Empfänger der Leistung sind alle in den jeweiligen Einrichtungen untergebrachte Personen, d. h. Schutzsuchende aus der Ukraine sowie Personen anderer Herkunft (Nachweis z. B. durch biometrischen Pass, Vorzeigen der Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 23, 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), bei noch nicht registrierten Personen ggf. Bescheinigung der Unterkunft). Die Einzelheiten des Leistungsumfangs, der Einsatzzeiten, des Personalbedarfs, der technischen und sonstigen Ausstattung, der Anforderungen an das Personal und der Einsatzorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.