Basismedizinische Versorgung von in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebrachten Personen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Basismedizinische Versorgung von in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebrachten Personen
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) – beabsichtigt als Auftraggeberin (AG) den Abschluss eines Vertrages über die medizinische Basisversorgung und Vermittlung in das Regelsystem von in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebrachten Personen. Derzeit erfolgt eine gemischte Belegung entsprechender Standorte, u. a. durch Schutzsuchende aus der Ukraine sowie Schutzsuchende anderer Herkunftsländer.
Umfasst ist die medizinische Basisversorgung – für Schutzsuchende aus der Ukraine beschränkt auf die Versorgung von Infektionskrankheiten, sofern die Behandlung nicht als vertragsärztliche Leistung abgerechnet werden kann – in den jeweiligen Einrichtungen. Die Leistung wird ausschließlich durch vollausgestattete mobile Teams inkl. Fuhrpark und Personal erbracht. Zu stellen sind fünf geeignete Einsatzfahrzeuge, Ärztinnen bzw. Ärzte, medizinisches Fachpersonal, Verwaltungsmitarbeitende und Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher. Empfänger der Leistung sind alle in den jeweiligen Einrichtungen untergebrachte Personen, d. h. Schutzsuchende aus der Ukraine sowie Personen anderer Herkunft (Nachweis z. B. durch biometrischen Pass, Vorzeigen der Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 23, 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), bei noch nicht registrierten Personen ggf. Bescheinigung der Unterkunft). Die Einzelheiten des Leistungsumfangs, der Einsatzzeiten, des Personalbedarfs, der technischen und sonstigen Ausstattung, der Anforderungen an das Personal und der Einsatzorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung um jeweils bis zu vier Monate bis maximal zum 30.11.2024. Die Ziehung der Optionen wird jeweils spätestens vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer (AN) gegenüber schriftlich bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate sein oder Eigenerklärung: Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind.
• Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. §§ 123, 124 GWB: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den
einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
• Der entsprechende Nachweis ist binnen 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
• Personenschäden-Sachschäden (VSU): 5.000.000 €,
• Abhandenkommen bewachter Sachen: 250.000 €,
• Schlüsselschäden: 100.000 €,
• Reine Vermögensschäden: 350.000 €,
• Vermögensschäden/ Datenschutz: 500.000 €
• Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
• Referenzen (Mindeststandards): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Zum Nach-weis der Eignung des Bieters ist mindestens eine Referenz zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bieter / Bietergemeinschaften, die nicht über diese Referenz verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
• Eigenerklärung Personal: Der Bieter hat zu erklären, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. spätestens zum Leistungsbeginn über das gem. der Leistungsbeschreibung erforderliche Personal in Menge und Qualifikation verfügt bzw. spätestens zum Leistungsbeginn über dieses verfügen.
• Eigenerklärung Technik/Fuhrpark: Der Bieter hat zu erklären, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. spätestens zum Leistungsbeginn über das gemäß der Leistungsbeschreibung erforderliche technische Equipment für die Erfüllung der Leistung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.